Gerhardt Ottmar
Kurzprofil
Die Kanzlei Gerhardt in Leipzig wurde 1999 von Rechtsanwalt / Steuerberater Ottmar Gerhardt gegründet. Zum Mandantenstamm gehören Wirtschaftsunternehmen und Privatpersonen.
Die Büroräume sind in der Riebeckstraße 65 (Notfallzentrum), unweit des Zentrums ( Reudnitz - Thonberg ) und der Alten Messe. Parkplätze finden Sie vor dem Kanzleigebäude, in der Dauthestraße. Durch die zentrumsnahe Lage besteht ein sehr guter Anschluss an den Personennahverkehr der Region. Gegenüber dem Kanzleigebäude ist die Straßenbahnhaltestelle “Prager-/Riebeckstraße” der Linie 15.
Beratungstermine können vorab telefonisch vereinbart werden. Sie können sich auch direkt mit Herrn Gerhardt über E-Mail (gerhardt@ra-stb.org) oder über die kanzleieigene Homepage (www.ra-stb.org) in Verbindung setzen.
Kontakt
-
Gerhardt Ottmar - Riebeckstr. 65 (Notfallzentrum)
04317 Leipzig
Sachsen
Deutschland
> Anfahrtsbeschreibung - Telefon
- +49 (341) 9628990
- Telefax
- +49 (341) 9628991

Fachanwalt für
Tätigkeitsschwerpunkte
Fachgebiete/Charakteristika
Ottmar Gerhardt wurde 1959 geboren. Nach Abschluss der Mittleren Reife folgten Ausbildung und Anstellung in der Finanzverwaltung. Während dieser Zeit holte er das Abitur nach und begann 1983 mit dem Studium der Rechtswissenschaft. Unmittelbar nach dem Referendariat arbeitete er von 1991 bis 1999 als Angestellter von Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften. Seit 1995 ist Herr Gerhardt als Rechtsanwalt zugelassen. Die Bestellung zum Steuerberater erfolgte 1996. Im Sommer 1999 gründete er die eigene Kanzlei. Die Bezeichnung “Fachanwalt für Strafrecht” darf er seit 2003 und die Bezeichnung “Fachanwalt für Steuerrecht” seit 2005 führen.
Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Ottmar Gerhardt führt seine Kanzlei bewusst alleine. Der unmittelbare Kontakt zum Mandanten und seine persönliche Ansprechbarkeit sind dem engagierten Juristen wichtig. Er sieht es nicht zu letzt als Aufgabe an, seine Mandanten eine über die juristischen Beratungsfelder hinausgehende Hilfestellung anzubieten. Seine anwaltliche Tätigkeit und seine Fähigkeiten sind vielseitig. Bekannt ist der Jurist für sein Verhandlungsgeschick und seine durchsetzungsstarke Interessenvertretung.
Als Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Steuerrecht und Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verfügt Herr Gerhardt über aktuelle Informationen, die für eine kompetente Beratung unerlässlich sind.
Rechtsanwalt / Steuerberater Ottmar Gerhardt berät und vertritt Sie in Arbeitsrecht, Steuerrecht, Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung und im Strafrecht, Jugendstrafrecht, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht.
Bei ihm erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen oder zu Wettbewerbsverbot. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch den Juristen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung — zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen —, Prozessführung und Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen von Ottmar Gerhardt.
Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflichen Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Hier helfen Ihnen das fachliche Verständnis, die vernünftige Kompromissbereitschaft sowie die praktische Herangehensweise — das bedeutet Denken in betrieblichen Abläufen und wirtschaftlichen Auswirkungen für die Beteiligten — von Herrn Gerhardt beim Umgang mit dieser schwierigen Materie.
Einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Fachanwalt Gerhardt ist das Steuerrecht. Die Kanzlei übernimmt Ihre Buchhaltung und die Lohnbuchhaltung für Unternehmen aller Rechtsformen sowie auch für Freiberufler und Gewerbetreibende. Aber auch die Anfertigung von Bilanzen, Einnahmen-Überschussrechnungen, Einkommensteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung sind Teile des Leistungsspektrums von Ottmar Gerhardt.
Selbstverständlich berät und vertritt Sie der engagierte Jurist bei einer Betriebsprüfung, bei einem Einspruch oder vor einem Finanzgericht.
Aus der Beratung und Vertretung im Steuerstrafrecht hat Herr Gerhardt ein weiteres besonderes Interesse seiner beruflichen Tätigkeit entwickelt. Er unterstützt seine Mandanten deshalb im allgemeinen Strafrecht, im Wirtschaftsstrafrecht, im Jugendstrafrecht und bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.
Für das Strafrecht gilt folgender Grundsatz: Sie können einen Strafverteidiger nicht früh genug einschalten. Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge erhalten? Sie wurden “nebenbei” von einem Polizeibeamten zu einem “Vorfall” befragt? Sie wurden informiert, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde? Ihre Wohnung oder Ihr Büro wurde durchsucht? Sie haben eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Dann ist es höchste Zeit, einen Strafverteidiger einzuschalten. Denn dieser kann für Sie Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten und überprüfen, auf welcher Grundlage Polizei, Staatsanwaltschaft oder das Finanzamt gegen Sie ermitteln.
Vertrauen Sie hier neben der fundierten Kenntnis im Strafprozessrecht auch auf das Verhandlungsgeschick und das Durchsetzungsvermögen von Rechtsanwalt Gerhardt. Er kann durch frühzeitige Kontaktaufnahme einen maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen. Und halten Sie bereits eine Anklage oder einen Strafbefehl in den Händen — vertrauen Sie hier auf die gesunde Konfliktfreudigkeit von Ottmar Gerhardt. Er wird sich für Sie stark machen und für Ihre Rechte kämpfen. Die langjährige praktische Erfahrung und das Engagement von Rechtsanwalt Gerhardt sind schließlich die Grundlage für Ihren Erfolg.
Ottmar Gerhardt ist in Deutschland als Rechtsanwalt und Steuerberater zugelassen und gehört der Rechtsanwaltskammer sowie der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen an.
Der Steuerberater unterliegt berufsrechtlichen Regelungen. Diese werden auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer bereitgehalten. Zu den berufsrechtlichen Regelungen gehören insbesondere das Steuerberatungsgesetz (StBerG), die Durchführungsverordnung zum Steuerberatunsgesetz (DVStB), die Steuerberatungsgebührenverordnung (StBGebV) und die Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB).