Barbara Stubert

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Frau Rechtsanwältin Barbara Stubert hat sich 1996 als Rechtsanwältin zunächst in einer Heidelberger Sozietät selbständig gemacht und gründete später in Mannheim eine Einzelkanzlei. Die Kanzleiräume liegen zentral in der Nähe des Paradeplatzes. Durch die zentrale Lage ist die Kanzlei über öffentliche Verkehrsmittel gut erreichbar. PKW-Fahrer finden in nächster Nähe jederzeit Parkmöglichkeiten in einem der benachbarten Parkhäuser, oft aber auch direkt vor dem Haus auf der Straße.

Die Kanzlei ist telefonisch montags bis freitags von 9.00 - 12.00 Uhr sowie von 14.00 - 17.00 Uhr erreichbar, freitags bis 12.00 Uhr. Termine können mit den  Mitarbeitern des Sekretariats, Frau Sabine Habel und Herrn Linus Leskopf, nach Bedarf auch für die Abendstunden vereinbart werden. Auch Ortstermine (z. B. Begleitung zur Wohnungsübergabe) sind möglich. Gerne werden auch Terminanfragen über e-mail entgegengenommen.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Barbara Stubert
C2, 20
68159 Mannheim Innenstadt / Jungbusch
Baden-Württemberg
Deutschland

Telefon
+49 (621) 1259916
Telefax
+49 (621) 1259918
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.kanzlei-stubert.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Barbara Stubert, in Südbaden geboren, hat nach einer Buchhandelsausbildung auf dem zweiten Bildungsweg am Abendgymnasium Heidelberg 1987 das Abitur nachgeholt. Anschließend studierte sie an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg. Bereits während der Referendarzeit beim Landgericht Heidelberg erwarb sie erste Erfahrungen auf dem Gebiet des Wohnraummietrechts durch Übernahme einer rechtsberatenden Tätigkeit für einen großen Interessenverband. Seit ihrer Zulassung zur Anwaltschaft im Jahre 1995 vertritt sie als selbständige Rechtsanwältin auf den Gebieten Mietrecht und  Wohnungseigentumsrecht Privatpersonen, aber auch Hausverwaltungen und Firmen.

Als eine der ersten in Süddeutschland hat sich Rechtsanwältin Stubert im Jahr 2005 zur „Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ qualifiziert. Der Fachanwaltstitel wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn auf dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse sowie umfangreiche praktische Erfahrungen nachgewiesen sind. Das Fachgebiet umfasst nach der Fachanwaltsordnung die Rechtsgebiete Wohnraummietrecht, Geweberaummietrecht, Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht, Nachbarrecht, Immobilienrecht.


Mietrecht

Vom Abschluss des Mietvertrages bis zur Kündigung und nötigenfalls zum Räumungsrechtsstreit werden Mieter wie Vermieter qualifiziert und engagiert  beraten und vertreten in allen Fragen des Mietrechts:

o Mietminderung
o Abmahnung
o Eigenbedarf
o Gartenpflege
o Haustiere
o Indexmiete
o Kaution
o Kleinreparatur
o Kündigung
o Kündigungssperrfrist
o Kündigungswiderspruch 
o Lärm
o Mieterhöhung
o Mietrückstand
o Mietspiegel
o Modernisierung
o Schimmel
o Übergabeprotokoll
o Zahlungsverzug
o Zeitmietvertrag
o Wohnfläche
o Wohnungsmängel


Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentümer und solche, die es werden wollen, werden in der Kanzlei beraten und vertreten in allen Fragen rund um das Wohneigentum:


o Bauliche Veränderung
o Erhaltungsmaßnahmen
o Gemeinschaftseigentum
o Gemeinschaftsordnung
o Hausgeld
o Instandhaltungsrücklage
o Jahresabrechnung
o Sondereigentum
o Sondernutzungsrecht
o Sonderumlage
o Teilungserklärung
o Vermietete Eigentumswohnung
o Versammlung der Wohnungseigentümer
o Verwalter
o Verwaltungsbeirat
o Wirtschaftsplan

Seit einigen Jahren wird von Rechtsanwältin Stubert auch die eine oder andere Hausverwaltung gerichtlich wie außergerichtlich betreut.

Das Beratungs- und Vertretungsangebot der Kanzlei umfasst Unterstützung bei der Vorbereitung der Jahresversammlung, bei der Abfassung von Beschlussvorlagen sowie bei vielfältigen Vertragsangelegenheiten rund um die Verwaltungstätigkeit bis hin zur zweckmäßigen und interessengerechten Gestaltung des Verwaltervertrages. 


Verkehrsunfallrecht

Nach einem Verkehrsunfall gilt es, Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld zügig und umfassend zu realisieren oder unberechtigte Ansprüche des Unfallgegners abzuwehren. Rechtsanwältin  Stubert berät und vertritt Unfallbeteiligte bei allen Fragen rund um Wiederbeschaffungswert und Wertverlust, Abschleppkosten und Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden, Verbringungskosten und Schadensminderungspflicht. 


Philosophie

Professionelle Interessenvertretung erschöpft sich nicht in der Geltendmachung einzelner Maximalforderungen. Jenseits des Massenbetriebs einer Großkanzlei geht es Rechtsanwältin Stubert darum, umsichtig und vorausschauend jedem Mandanten Ziele und Möglichkeiten jenseits der gerade aktuellen Streitfrage aufzuzeigen. Die Erarbeitung sachgerechter und dauerhaft tragfähiger Lösungen wird in der Kanzlei Stubert als notwendiger Bestandteil einer engagierten  Interessenvertretung verstanden.


Mitgliedschaften

Rechtsanwältin Stubert ist Mitglied des Deutschen Mietgerichtstages e.V. Sie gehört dem Mannheimer Anwaltverein sowie der Arbeitsgemeinschaft Miet- und Wohnungseigentumsrecht im Deutschen Anwaltverein an und schließlich ist sie  Mitglied des Mannheimer Mietervereins e.V. (DMB).
  

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de