Niclas Kreft

Fachgebiete/Charakteristika

Niclas Kreft wurde 1968 in Bremerhaven geboren. Nach Abitur und zwei Jahren Dienst in der Bundesmarine absolvierte er sein Studium der Rechte an der Universität Bielefeld. Seine Referendarausbildung leistete Herr Kreft im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg in den Landgerichtsbezirken Aurich und Oldenburg. Die Zulassung zur Anwaltschaft erfolgte 1998. Niclas Kreft ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er spricht gut Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.

Rechtsanwalt Niclas Kreft vertritt und berät Sie im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, privaten Baurecht, Haftpflichtrecht und Forderungseinzug.

Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit  hat Rechtsanwalt Kreft im Mietrecht. 60 Prozent aller Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland wohnen zur Miete. Die Miete von Geschäftsraum und Gewerberaum steht in ihrer Bedeutung der Wohnraummiete nicht nach. Das Miet- und Pachtrecht hat in den letzten Jahren tiefgreifende Änderungen durch die Mietrechtsreform und das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts erfahren. Sowohl Vermieter als auch Mieter sind aufgrund der komplizierten Regelungen in zunehmendem Maße auf anwaltliche Hilfe angewiesen. Herr Kreft vertritt Sie kompetent und interessengerecht bei der Vertragsgestaltung ebenso wie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung mit Ihren Vertragspartnern. Das Mietrecht regelt zum Beispiel Schönheitsreparaturen, Kündigung, Kündigungsfrist, Räumungsvollstreckung, Mietvertrag, Mietminderung oder Mieterhöhung sowie der Abrechnung der Nebenkosten, wie Heizkosten und Betriebskosten.

Thematisch mit dem Mietrecht verwandt ist das Wohnungseigentumsrecht. Die beratende und vertretende Tätigkeit von Rechtsanwalt Kreft im Wohnungseigentumsrecht reicht von der Beratung und Prüfung des Kaufvertrags über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Herr Kreft berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum, bei Fragen zu Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Hausgeld (auch: Wohngeld), Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.

Das private Baurecht ist ein weiterer Hauptschwerpunkt der Kanzleitätigkeit und behandelt diejenigen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Errichtung oder Renovierung einer Immobilie für den Bauherrn ergeben können. Hierzu zählen beispielsweise die Rechte und Pflichten des Bauherrn aus Bauvertrag und Bauträgervertrag, die Leistung, die der Bauherr verlangen kann, Gewährleistung, Insolvenz des Bauträgers, Verjährung oder Schadensersatz bei Mangel in der Bauausführung.

Rechtsanwalt Niclas Kreft berät und vertritt seine Mandanten in ihren jeweiligen versicherungsrechtlichen und haftungsrechtlichen Angelegenheiten. Inhaltlich befasst er sich mit allen Fragen zum Versicherungsvertragsrecht unter Einschluss der Prüfung von AVB (allgemeine Versicherungsbedingungen) in allen Versicherungssparten und Arten wie Berufshaftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Diebstahlversicherung, Feuerversicherung (Brandversicherung), Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratsversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Produkthaftpflichtversicherung, Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittskostenversicherung oder Reiseunfallversicherung. Nicht selten gibt es einen erhöhten Beratungsbedarf, wenn der Versicherer meint feststellen zu können, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung falsche Angaben gemacht habe, und deswegen die Versicherung vom Versicherer angefochten wurde oder er von dieser zurücktrat. Rechtsanwalt Kreft hilft Ihnen, sich gegen derartige Argumentationen zur Wehr zu setzen.

Nach einer Mahnung und dem Ablauf der Zahlungsfrist beauftragen Sie Rechtsanwalt Niclas Kreft mit dem Forderungseinzug (Inkasso). Dann werden Ihre Forderungen in regelmäßigen Abständen überwacht und mit entsprechendem zeitlichen Abstand und in Absprache mit Ihnen weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Neben der Zwangsvollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen bieten sich vielfältige Möglichkeiten der Forderungspfändung, z.B. als Lohnpfändung oder Kontopfändung. Auch wenn Ihr Schuldner bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, ist der Forderungseinzug noch nicht zwangsläufig beendet. Selbstverständlich erörtert Rechtsanwalt Kreft gerade auch in solchen Fällen mit Ihnen die möglichen Erfolgsaussichten weiterer Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten. Ihr Schuldner wird in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit zur Zahlung (gegebenenfalls in Raten) haben und das gegen ihn gerichtete Verfahren beenden können. Grundsätzlich werden alle Geldeingänge sofort auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen. Daneben werden Sie über alle wesentlichen Schritte während des Inkassoverfahrens informiert.

Rechtsanwalt Niclas Kreft ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.


 

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Außerberufliche Engagements

Niclas Kreft ist für den Verein Haus & Grund Delmenhorst und Umgegend e.V. gemeinsam mit Rechtsanwalt Fastenau beratend tätig. Der Verein bietet seinen Mitgliedern zweimal im Monat kostenlose Beratungen rund um das Grundstückseigentum, z.B. im Bereich Mietrecht.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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