Werner Ripken

Fachgebiete/Charakteristika

Werner Ripken wurde 1951 in Delmenhorst geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg und absolvierte die anschließende Referendarausbildung ebenfalls in der Freien Hansestadt Hamburg, unter anderem beim Hanseatischen Oberlandesgericht. Herr Ripken wurde im November 1977 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Seit dem 19.10.1981 ist der Jurist auch als Notar für den Bereich des Oberlandesgerichtes Oldenburg mit dem Amtssitz in Delmenhorst zugelassen.

Rechtsanwalt und Notar Werner Ripken ist überwiegend vertragsgestaltend in Grundstücksangelegenheiten sowie im Erbrecht tätig.

Die Probleme im Grundstücksrecht sind sehr vielschichtig. Ob beim Grundstückskauf, Hauskauf oder Wohnungskauf, Rechtsanwalt und Notar Werner Ripken berät und unterstützt Sie gern bei der Abwicklung Ihres Kaufvertrags und beantwortet Ihre Fragen zum Grundstücksrecht. Sowohl bei dem Erwerb oder der Veräußerung Ihrer privaten Immobilie wie auch bei den Grundstücksvorhaben Ihres Unternehmens können eine Vielzahl rechtlicher Probleme und Fragestellungen auftreten, bei deren Lösung Sie von Herrn Ripken unterstützt oder auch außergerichtlich und gerichtlich vertreten werden. Beispiele hierfür sind Grundbucheintragungen und –löschungen (z.B. von Grundpfandrechten, wie Grundschulden und Hypotheken), Bildung von Wohnungseigentum, Erbbaurechtsverträge, Wohnungs- und Nießbrauchsrechte. Lassen Sie jeden Vertrag rechtzeitig durch den im Grundstücksrecht erfahrenen Rechtsanwalt und Notar prüfen.

Im Erbrecht berät Herr Ripken, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament, Erbvertrag und Schenkungsvertrag geht, um Ehegattenerbrecht, die Beratung bei Vorerbschaft und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, die Beratung und Vertretung bei einer Erbauseinandersetzung, die Beratung bei Erbausschlagung oder die Beratung und Vertretung bei Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung.

Aufgabe des Anwalts bei der erbrechtlichen Beratung ist es, das aus verschiedenen historischen Quellen abgeleitete, sehr subtil geregelte, aber überwiegend unbekannte deutsche Erbrecht mit den davon oft erheblich abweichenden Vorstellungen des Mandanten in Einklang zu bringen. Nahezu jeder Erbfall wirft juristische Probleme auf, die selbst bei umsichtigen vor und für den Todesfall getroffenen Regelungen durch den Erblasser nicht vermieden werden können. Probleme ergeben sich beispielsweise aus der Berechnung und Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs, aus Haftungsfragen gegenüber dem Erben nach dem Erbfall, bei einer Erbauseinandersetzung, aus Annahme und Ausschlagung der Erbschaft sowie nicht zuletzt auch im Zusammenhang mit der Erteilung des Erbscheins.

Rechtsanwalt und Notar Werner Ripken unterstützt Sie bei der klugen und vorausschauenden Betrachtung dieser Problemkreise und hilft Ihnen, sowohl im jüngeren als auch im fortgeschrittenen Lebensalter bei der Gestaltung eines Testaments und/oder Erbvertrages sowie bei der Entscheidung bezüglich vorweggenommener Erbfolge und auch bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Werner Ripken
Oldenburger Str. 200
27753 Delmenhorst
Niedersachsen
Deutschland

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+49 (4221) 14748
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Homepage
www.rfk-anwaelte-notar.de


 
 

Außerberufliche Engagements

Werner Ripken ist Vorstandsmitglied des Haus & Grund Delmenhorst und Umgegend e.V.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Oldenburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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