Markus Becky

Rechtsanwalt, Rechtsanwälte Bau & Collegen

Kurzprofil

Markus Becky gründete 1994 seine Einzelkanzlei. Seit Juli 2007 ist er über die Rechtsanwaltskanzlei BAU & COLLEGEN erreichbar. Damit schließt er sich mit weiteren qualifizierten Berufsträgern zusammen, um den steigenden Anforderungen immer komplizierter werdender Rechtsfragen gerecht zu werden.

Der Kanzlei ist eine Steuerberatungsgesellschaft angeschlossen, so dass auch die kompetente und qualifizierte Betreuung schwieriger, steuerlicher Sachverhalten und eine hervorragende gesellschaftsrechtliche Beratung gewährleistet ist.

Die Kanzlei hat ihren Sitz im Zentrum der historischen Universitätsstadt Heidelberg, in unmittelbarer Nähe zu allen wichtigen Institutionen wie z.B. Gerichten, Behörden, Banken und Einrichtungen der Universität.

Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 12.30 Uhr sowie von 14.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Die Termine können bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten liegen. Zur Klientel von Rechtsanwalt Becky gehören Privatleute und gewerbliche Mandanten. Rechtsanwalt Markus Becky ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Markus Becky
Poststr. 2
69115 Heidelberg
Baden-Württemberg
Deutschland

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+49 (6221) 9799-0
Telefax
+49 (6221) 9799-99
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.kanzlei-becky.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Markus Becky wurde 1960 in Bruchsal geboren. Er absolvierte sein Studium der Rechte an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg. Danach war er als Rechtsreferendar in Heidelberg tätig. Im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen folgte 1994 die Zulassung zur Anwaltschaft. Seither ist er als selbständiger Rechtsanwalt in Heidelberg tätig. Der Jurist verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch und Französisch.

Rechtsanwalt Markus Becky ist zivilrechtlich ausgerichtet. Die Schwerpunkte seiner heutigen Tätigkeit bilden die Beratung und die Vertretung im Baurecht und Architektenrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht und Allgemeinen Zivilrecht.

Seit Dezember 2005 ist Rechtsanwalt Markus Becky dazu berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Unter privatem Baurecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen dem privaten (oder auch öffentlichen) Bauherrn und den am Bau eines Gebäudes Beteiligten verstanden. Dies sind der Bauherr, die Bauhandwerker, der Architekt, die weiteren Planer, der Generalunternehmer, der Bauträger und der Baubetreuer. Seine Regeln sind zunächst im Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) enthalten, darüber hinaus aber auch in Sondervorschriften wie der Gewerbeordnung (GewO), der Makler- und Bauträger-Verordnung (MaBV), der Verdingungsordnung für Bauleistungen — Teil B (VOB/B) und der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Typische Fragen des privaten Baurechts drehen sich um Gewährleistung, Beseitigung von Baumangel, Richtigkeit von Abrechnungen über Bauleistungen, Durchsetzung einer Vertragsstrafe sowie Streit um Bausicherheit. Welche Möglichkeiten es hier gibt, zeigt Ihnen Markus Becky gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.

Markus Becky betreut Architekten und Architektengemeinschaften bei ihren Rechtsfragen. Ein Schwerpunkt dieser Tätigkeit ist die Durchsetzung einer offenen Architekten-Honorarforderung. Leistung will bezahlt sein. Bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche sehen sich Architekten aber oft ungeahnten Problemen gegenüber. Des Weiteren ist Rechtsanwalt Becky auch bei der Abwehr von Schadenersatzansprüchen auf Seiten der Architekten tätig. Immer wieder stellt sich die Frage, ob ein Architekt für eine Baukostenüberschreitung in Anspruch genommen werden kann. Derartige Ansprüche können für Architekten von existentieller Bedeutung sein, da der Haftpflichtversicherungsvertrag des Architekten bei einer Baukostenüberschreitung in der Regel einen Ausschlussgrund vorsieht, so dass der Haftpflichtversicherer nicht zugunsten des Architekten eingreift. Die praktischen Erfahrungen von Rechtsanwalt Markus Becky im Architektenbereich gewährleisten eine kompetente Beratung.

Sie sind in einem Verkehrsunfall geraten und haben keinerlei Erfahrung damit, was jetzt zu tun das Beste ist. Überstürzen Sie nichts und lassen Sie sich vor allem nicht von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners oder Ihrer eigenen Versicherung zu einer übereilten Schadenregulierung drängen. Akzeptieren Sie keine schnelle Abfindungszahlung. Akzeptieren Sie nie den Gutachter der Versicherung. Akzeptieren Sie nie die Werkstatt, die Ihnen von der Versicherung empfohlen wird. Sie haben das Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl. Sie haben das Recht auf Ihren eigenen Rechtsanwalt (den der Unfallgegner auf jeden Fall bezahlen muss, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben). Und Sie haben das Recht auf die Werkstatt Ihres Vertrauens. Nutzen Sie deshalb den Unfalltag zum Nachdenken. Erholen Sie sich vom ersten Schreck und denken Sie über das weitere Vorgehen nach.

Eine Unfallregulierung gehört bei Rechtsanwalt Becky ebenso zum Alltagsgeschäft wie die Strafverteidigung im Verkehrsstrafverfahren und Bußgeldverfahren. Seine Beratungstätigkeit bezieht sich aber nicht nur auf den Kern des jeweiligen Falles, sondern auch auf angrenzende Fragen. So erfahren Sie bei Herrn Becky nicht nur, wie Sie ein Fahrverbot unter Umständen vermeiden oder eine Führerscheinentzugsfrist abkürzen können, sondern auch, welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, um eine entzogene Fahrerlaubnis auch sicher wieder erteilt zu bekommen, und wie Sie die besten Chancen haben, die berühmte und berüchtigte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich zu absolvieren. Im Falle eines Unfalls übernimmt Rechtsanwalt Becky für Sie nicht nur dessen Regulierung, sondern steht auch mit Rechtsrat zur Seite, wenn bei der Beschaffung eines Ersatzwagens etwas schiefgehen sollte.

Die meisten Vertragstypen unterliegen gesetzlichen Vorgaben, erlauben jedoch im vorgegebenen Rahmen individuelle Gestaltung. Hier setzt die Beratung durch Markus Becky an. Er berät und vertritt Sie bei der Konzeption eines Vertrages und der Durchsetzung von Ansprüchen aus Verträgen. All dies geschieht nicht nur unter Anwendung der rechtlichen Grundlagen. Herr Becky berücksichtigt auch und vor allem wirtschaftliche Belange und die entscheidenden Begleitumstände, die für eine optimale Vertragsgestaltung unabdingbar sind.

Das Allgemeine Zivilrecht ist ein weiter Begriff. Hierunter fallen zahlreiche Rechtsverhältnisse, die zwischen den Bürgern bestehen. Zu nennen sind hier zum Beispiel Kaufvertrag, Mietvertrag, Dienstvertrag und Werkvertrag sowie Eigentumsfragen. Hiermit kommt jeder Bürger täglich mehrfach in Berührung, und häufig ergeben sich dabei rechtliche Probleme. Lassen Sie sich bei Bedarf von Rechtsanwalt Markus Becky beraten und vertreten.

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltverein Heidelberg
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Baurecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Vergütungsrecht im DAV

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de