Joachim Germer
Kurzprofil
Rechtsanwalt Germer – Fachanwalt für Bau– und Architektenrecht - ist seit vielen Jahren überwiegend im Bereich des Bau– und Architektenrecht und dem Arbeitsrecht tätig. Daraus folgt die Erfahrung, dass es gilt Fehler zu vermeiden, wenn man seine Rechte durchsetzen will. Diese Fehler werden oft schon im Vorfeld – etwa der Vertragsgestaltung – gemacht und lassen sich häufig nur noch schwer korrigieren. Eine Zielsetzung ist daher die rechtzeitige Beratung, um Fehler zu vermeiden, die in aller Regel Geld kosten.
Ehrlichkeit gegenüber den Mandanten, sorgfältige Aufklärung über die Risiken sind ebenso selbstverständlich. Prozesse mit ungewissem Ausgang sind für Mandant und Rechtsanwalt unerfreulich. Über Prozeßrisiken muß man deshalb sprechen.
Gute Arbeit erfordert Kompetenz. Deshalb wird konsequent der Weg der Spezialisierung gewählt. Dafür sprechen der Fachanwaltstitel im Bau – und Architektenrecht und der erfolgreich abgeschlossene Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht. Vorträge und Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Germer im Bau– und Architektenrecht, ebenso im Arbeitsrecht sprechen für sich.
Die Kanzlei liegt zentral in der Innenstadt von Dinslaken gegenüber der Feuerwehr und neben dem Kaufhaus Karstadt. Eine optimale Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gewährleistet eine Bushaltestelle “Am Neutor” in rund 150 Metern Entfernung. Direkt am Kanzleigebäude kann kostenpflichtig geparkt werden.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Joachim Germer
- Hans-Böckler-Str. 10 - 12
46535 Dinslaken
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (2064) 6010300
- Telefax
- +49 (2064) 60103011

- Homepage
- http://www.kanzleigermer.de
Fachgebiete/Charakteristika
Joachim Germer wurde 1961 in Duisburg geboren. Nach seinem Abitur studierte er an der Universität Münster. Er wurde 1995 als Rechtsanwalt zugelassen. Er hat erfolgreich den Lehrgang zur Fachanwaltschaft für privates Bau- und Architektenrecht sowie für Arbeitsrecht absolviert. Er absolvierte den Schlichterlehrgang gemäß Schlichtungsordnung BAU (SOBau). Rechtsanwalt Germer spricht fließend Englisch und Französisch.
Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Germer sind das private Baurecht sowie das Arbeitsrecht.
Seine Tätigkeit umfasst Gestaltung, Verhandlung und Abwicklung von Verträgen (BGB, Kaufvertrag, Werkvertrag, VOB/B, Architektenvertrag, Ingenieurvertrag, Bauträgervertrag, Generalunternehmervertrag, Generalübernehmervertrag, Subunternehmervertrag, Vergabe, Leistungsverzeichnis/LV, Leistungsprogramm, Allgemeine und Besondere Geschäftsbedingungen) und die umfassende baubegleitende Betreuung (Nachtragsverhandlung, Nachtrag, Vergütung, Mängelanzeige, Mangel, Baumangel, Behinderungsanzeige, Behinderung, Fristsetzung, Begehung, Dokumentation, Bautagebuch, Abnahme, Abnahmeprotokoll, Vorbehalt, Einbehalt, Sicherheit am Bau).
Des Weiteren vertritt Herr Germer Sie als Auftraggeber bei der Durchsetzung oder als Auftragnehmer bei der Abwehr von Mängelansprüchen, Schadensersatzansprüchen und sonstigen Ansprüchen aus Kaufvertrag, Werkvertrag und insbesondere Bauvertrag, Bauträgervertrag (Nachbesserung, Ersatzvornahme, Ersatzvornahmekosten, Kostenerstattung, Minderung, Schadensersatz, Rücktritt, Vertragsstrafe, Zurückbehaltungsrecht, Verjährung et cetera), die sich aus Verträgen mit einem Handwerker, Generalunternehmer, Generalübernehmer, Bauträger, Architekten, Statiker, Planer oder einem anderen Sonderfachmann ergeben. Mängel können sich ergeben aus Verstößen gegen vertragliche Abreden, Missachtung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik oder aber Verstößen gegen einschlägige DIN-Vorschriften, ENEV und so weiter.
Auch über die in Rechnung gestellte Vergütung oder das Honorar kommt es häufig zu Rechtsstreitigkeiten bezüglich Einheitspreis, Pauschalpreis, Festpreis, Stundenlohn, Nachtrag, Abschlagsrechnung, Schlussrechnung, Prüfbarkeit, Fälligkeit, Verjährung. Auch die Insolvenz während des Bauverfahrens, die vorzeitige Kündigung eines Bauvertrages, der Umgang mit Sicherheiten am Bau (Vertragserfüllungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft, Bürgschaft, Verlangen nach und Verwertung der Sicherheit, § 17 VOB/B, Bauhandwerkersicherungshypothek) schaffen besondere Probleme, welche bewältigt werden müssen.
In all diesen Bereichen steht Ihnen Herr Germer mit Rat und Tat zur Seite. Dazu gehören außergerichtliche Beratung und Vertretung, einstweiliger Rechtsschutz, einstweilige Verfügung, Mahnbescheid, Mahnverfahren, Klage, Klageverfahren, selbständiges Beweisverfahren, Schiedsverfahren, Schiedsgerichtsverfahren, Insolvenzverfahren, Berufung, Beschwerde, Widerspruch, Einspruch et cetera.
Des Weiteren wird Joachim Germer im Arbeitsrecht anwaltlich tätig. Er übernimmt Mandate, die dem Individualarbeitsrecht zuzuordnen sind. Dieses Rechtsgebiet regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern. Im Kündigungsschutzrecht klärt Herr Germer für seine Mandanten, ob beispielsweise eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung der sozialen Rechtfertigung genügt. Bei fehlender sozialer Rechtfertigung und Unrechtmäßigkeit Ihrer betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Kündigung wird der Rechtsanwalt zur Durchsetzung Ihrer Interessen eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben. Joachim Germer übernimmt die Rechtsvertretung sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Außerdem können Sie den Arbeitsrechtler bei Problemen in Anspruch nehmen hinsichtlich Abfindung, Abmahnung, Änderungskündigung, Zeugnis, Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz, Vergütung, Arbeitszeit, Befristung und Teilzeitregelung.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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