Jacqueline Kaluba
Kurzprofil
Jacqueline Kaluba gründete 1996 zusammen mit einem Soziuspartner ihre Kanzlei in Dortmund, die sie seit einigen Jahren alleine weiterführt. Zu ihrer Mandantschaft zählen vorwiegend Privatleute sowie kleine und mittelständische Unternehmen.
Die Juristin ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Sie finden die Kanzlei im Stadtteil Dortmund-Aplerbeck. Für Mandanten, die mit dem Pkw anreisen, stehen ausreichend Parkmöglichkeiten im Karstadt-Parkhaus neben dem Kanzleigebäude zur Verfügung (kostenfreies Parken bis zu einer Stunde möglich). Zudem liegt die Kanzlei direkt gegenüber einer Bushaltestelle sowie etwa 50 Meter von der U-Bahn-Endstelle der Linie U47 entfernt.
Während der Bürozeiten montags bis donnerstags von 09.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 12.30 Uhr — Termine am Freitagnachmittag erfolgen nach Absprache — vereinbart das Sekretariat Beratungstermine. Bei Bedarf sind diese auch außerhalb der Sprechzeiten sowie Hausbesuche nach Vereinbarung möglich.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Jacqueline Kaluba
- Aplerbecker Marktplatz 6
44287 Dortmund Aplerbeck
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (231) 5181818
- Telefax
- +49 (231) 5181820
Fachgebiete/Charakteristika
Jacqueline Kaluba, die 1965 in Dortmund geboren wurde, studierte von 1986 bis 1992 an der Universität in Bochum Rechtswissenschaften. Das Referendariat absolvierte sie von 1993 bis 1996 in ihrer Geburtsstadt. Nachdem sie 1996 die Zulassung zur Rechtsanwältin erhalten hatte, gründete die Juristin zusammen mit einem ehemaligen Kommilitonen die Kanzlei in Dortmund, welche sie seit einigen Jahren alleine weiterführt. Zudem ist Frau Kaluba seit 2001 dazu berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen.
Rechtsanwältin Jacqueline Kaluba bietet Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen auf den Gebieten Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht und Pachtrecht, Forderungseinzug und Kaufrecht an.
Im Familienrecht befasst sich Frau Kaluba als Fachanwältin mit allen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit den Themenschwerpunkten Trennung und Scheidung stehen. Da mehr als 80 Prozent der Mandanten Unterhaltsfragen geklärt wissen wollen, spielt diese Thematik in der Kanzleiarbeit eine zentrale Rolle. Darüber hinaus fallen unter die familienrechtlichen Belange Trennungsvereinbarungen, die Regelung der elterlichen Sorge, Aufenthaltsbestimmung, Umgangsrecht und Vermögensauseinandersetzungen. Des Weiteren vertritt Frau Kaluba ihre Mandanten beim Zugewinnausgleich. Dann werden vor allem güterrechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien geregelt, wozu unter anderem die Zuweisung von Hausrat und Wohnung zählt. Zudem begleitet die Rechtsanwältin ihre Klienten bei der Vaterschaftsfeststellung oder der Vaterschaftsanfechtung. Kommt es im Falle von häuslicher Gewalt zu einem Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz, so kann der Täter im Rahmen einer Wohnungszuweisung aus der gemeinsamen Wohnung gewiesen werden, um das Opfer vor weiteren tätlichen Übergriffen zu schützen.
Im Erbrecht, welches die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen umfasst, gestaltet die Juristin eine letztwillige Verfügung wie Testament oder Erbvertrag. Ferner wird im Erbrecht die Nachlass-Abwicklung geregelt, wozu beispielsweise Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften, Pflichtteilanspruch, Pflichtteilergänzungsanspruch und Enterbung zählen. Frau Kaluba steht ihren Mandanten beratend und vertretend bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche zur Seite.
Die rechtlichen Beziehungen und Pflichten von Mieter und Vermieter werden im Mietrecht (Wohnungsraummietverhältnis) und Pachtrecht (Geschäftsraummietverhältnis) geregelt. In diesen Rechtsgebieten sind häufige Auslöser für Rechtstreitigkeiten Themen wie Kündigung und Kündigungsfrist, Mieterhöhung, Mietminderung wegen Mangel an der Mietsache und Verzug mit der Mietzinszahlung. Weitere Streitpunkte können sich hinsichtlich Schönheitsreparaturen, Schadensersatzklage — zum Beispiel bei einem Feuchtigkeitsschaden — und Räumungsklage ergeben.
Die anwaltliche Vertretung im Forderungseinzug erstreckt sich für Frau Kaluba von der Beratung und Vertretung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Außenständen(zum Beispiel aus Darlehensverträgen) bis zur sich gegebenenfalls daran anschließenden Vollstreckung.
Im Kaufrecht treten Käufer an Rechtsanwältin Jacqueline Kaluba heran, wenn es etwa um die Geltendmachung von Gewährleistungsanspruch und Garantieanspruch oder um die Durchsetzung einer Kaufpreisanfechtung geht. Falls der Wunsch besteht, von einem Kaufvertrag zurückzutreten, so steht die Juristin ihren Klienten bei der Rückabwicklung des Vertrages kompetent zur Seite.
Rechtsanwältin Jacqueline Kaluba legt in ihrer Kanzleiarbeit besonderen Wert auf die persönliche Betreuung jedes einzelnen Mandanten und behält dabei stets den Kontakt zu ihm. Treten Klienten mit Fragen bezüglich einer Rechtsangelegenheit an sie heran und besteht bald Klarheit darüber, dass eine realistische Aussicht auf Erfolg ausgeschlossen ist, so werden die Mandanten von der Juristin umgehend darüber informiert, um unnötigen Kosten- und Zeitaufwand zu vermeiden.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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