Ralf Rothhaar
Kurzprofil
Die Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Ralf Rothhaar wurde zum Jahr 2005 gegründet, nachdem Herr Rechtsanwalt Ralf Rothhaar zuvor mit anderen Anwälten in einer Sozietät zusammen gearbeitet hatte. Zum Mandantenstamm gehören Privatleute, aber auch Wirtschaftsunternehmen aus dem mittelständischen Bereich. Die Kanzlei besitzt Kontakte zu Kooperationspartnern und zu einer Steuerberaterkanzlei in Dresden.
Die Büroräume befinden sich in der Lange Straße 43 in Pirna. Die Kanzlei ist durch die zentrumsnahe Lage leicht zu erreichen.
Parkplätze finden Sie in unmittelbarer Nähe auf dem Elbeparkplatz. Auch steht in der Nähe ein Parkhaus zur Verfügung. Im Übrigen besteht ein sehr guter Anschluss an den Personennahverkehr der Region.
Besprechungstermine können montags bis donnerstags von 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr sowie freitags von 08.30 bis 16.30 Uhr mit der Mitarbeiterin, Frau Koehler, vereinbart werden. Sie sind nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort bei Mandanten möglich.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Ralf Rothhaar - Lange Straße 43
01796 Pirna
Sachsen
Deutschland
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Fachgebiete/Charakteristika
Ralf Rothhaar wurde 1970 in Saarbrücken geboren. Das erste juristische Staatsexamen legte er nach seinem Studium der Rechte an der Universität Saarbrücken ab. Seine Referendarzeit absolvierte Herr Rothhaar im Landgerichtsbezirk Saarbrücken, am Finanzgericht und bei der Hewlett-Packard Company in Böblingen. Der Jurist, 1997 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Ralf Rothhaar spricht gut Englisch und Französisch.
An seiner Tätigkeit reizt den Volljuristen insbesondere der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten. Ständige Erreichbarkeit ist ihm sehr wichtig. Nach der Überzeugung des Rechtsanwaltes bedarf es einer über die fachkompetente Beratung hinausgehenden Betreuung, während derer sich der Mandant gut aufgehoben fühlt und sein Anliegen ohne Zeitdruck entsprechend aufgenommen und bearbeitet wird.
Rechtsanwalt Ralf Rothhaar berät und vertritt Sie unter anderem im Mietrecht, Pachtrecht, Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht und Insolvenzrecht.
Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter führen immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. Das Problem dabei: Meistens liegen die Dinge nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Ärger glauben. Ebenso wenig eindeutig sind manchmal die Urteile. Die Folge: Am Ende türmen sich unerwartet hohe Kosten. Nur wer vorsorgt und fachkundigen juristischen Rat einholt, ist da auf der sicheren Seite.
Im Miet- und Pachtrecht geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht und die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Dazu gehören unter anderem: Überprüfung einer Mieterhöhung, Beratung zu Kündigung und Räumung, bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses und zum Thema Betriebskostenabrechnung.
Im Verkehrsrecht erstreckt sich die Vertretung der rechtlichen Interessen über die Bereiche Schadensregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden. Bei Rechtsanwalt Ralf Rothhaar finden die Betroffenen kompetente Beratung.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Arbeitsrecht. Zu seinen Mandanten zählen Privatleute sowie kleinere bis mittelständische Unternehmen. Bei Rechtsanwalt Rothhaar finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnisformulierungen oder zu Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch den Juristen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen von Ralf Rothhaar.
Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflichen Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Hier helfen Ihnen das fachliche Verständnis, die vernünftige Kompromissbereitschaft sowie die praktische Betrachtungsweise — das bedeutet Denken in betrieblichen Abläufen und keine sture juristische Betrachtungsweise — von Rechtsanwalt Ralf Rothhaar beim Umgang mit dieser schwierigen Materie.
Herr Rothhaar berät und vertritt in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht, speziell das Scheidungsrecht, bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Ralf Rothhaar, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. Sein Ziel ist es, ausgleichend zu wirken. In den Bereichen Vormundschaft, Gewaltschutz, Pflegschaft oder Betreuung nimmt er die Interessen seiner Mandanten selbstverständlich auch gegenüber Behörden wahr.
Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Erbrecht. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwalt Rothhaar berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament erstellt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Ralf Rothhaar hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige eigene Bestimmung vermieden werden.
Auf dem Gebiet der Verbraucherinsolvenz ist Rechtsanwalt Rothhaar stark engagiert. Es gilt, frühzeitig Kontakt zu ihm zu suchen, denn je früher die Probleme erkannt und beseitigt werden, umso größer ist die Chance für den Mandanten, eine Restschuldbefreiung zu erlangen. Dies gilt gerade auch für Gewerbetreibende, die aufgrund schlechter wirtschaftlicher Situation ihr Gewerbe einstellen und Insolvenz beantragen müssen. Sein Hauptaugenmerk im Insolvenzrecht liegt vor allem darauf, den alltäglichen Ablauf des Mandanten aufrechtzuerhalten, Lösungen mit den Gläubigern zu finden und operative sowie strategische Entscheidungen zu treffen. Um für die jeweiligen Gegebenheiten und Umstände gerüstet zu sein, erweitert er sein Know-how ständig und kann Sie auch auf diesem Gebiet fachkundig beraten.


