Stephan Dechantsreiter

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Dechantsreiter in Regensburg besteht schon in der zweiten Generation. Gründer war Rechtsanwalt Erwin Dechantsreiter. Die Kanzlei in ihrer jetzigen Form wird von den Rechtsanwälten Erwin und Stephan Dechantsreiter seit 1995 geführt.

Zum Mandantenstamm gehören Privatleute sowie kleinere bis mittelständische und große Unternehmen. Die Sozien unterhalten Kontakte zu einem Steuerberaterbüro.

Die Büroräume sind in der Dechbettener Straße. Parkplätze finden Sie vor dem Kanzleigebäude. Durch die zentrumsnahe Lage, die Kanzlei Dechantsreiter ist 300 Meter vom Amts- und Landgericht entfernt, besteht ein sehr guter Anschluss an den Personennahverkehr der Region.

Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr mit den Rechtsanwälten direkt oder mit dem Sekretariat vereinbart werden. Sie sind nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Stephan Dechantsreiter
Dechbettenerstr. 1
93049 Regensburg
Bayern
Deutschland

Telefon
+49 (941) 26041
Telefax
+49 (941) 23479
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Fachgebiete/Charakteristika

Nach dem Studium der Rechte an der Universität Regensburg legte Stephan Dechantsreiter seine erste juristische Staatsprüfung ab. Seine Referendarzeit absolvierte er ebenfalls in Regensburg. Der Jurist, 1995 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Stephan Dechantsreiter spricht gut Englisch und Französisch.

An seiner Tätigkeit reizt den Volljuristen insbesondere der persönliche Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten. Zu seinen juristischen Stärken zählen das schnelle Erfassen der Problemfelder und die gezielte Anwendung von Lösungsmodellen. Ständige Erreichbarkeit ist ihm ebenso wichtig wie Engagement bei der Interessensvertretung und der vertrauensvolle Umgang. Der Mandant muss sich mitgenommen fühlen und die Sicherheit haben, dass sein Anliegen ernst genommen wird.

Aufgrund der anwaltlichen Schwerpunktlegung und als Fachanwalt für Verkehrsrecht ist Herr Dechantsreiter in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und nimmt daher ständig an Fortbildungsveranstaltungen und Seminaren teil. Er ist in diesem wie auf anderen Gebieten mit den neuesten Informationen und der aktuellen Rechtsprechung vertraut und gewährleistet seinen Mandanten eine über den Tag hinausdauernde Interessensvertretung.

Rechtsanwalt Stephan Dechantsreiter berät und vertritt Sie im Kaufrecht, Schuldrecht, Werkvertragsrecht, Strafrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht.

Im Allgemeinen Zivilrecht befasst sich Rechtsanwalt Dechantsreiter vorwiegend mit vertragsrechtlichen Fragen, jedoch auch mit Angelegenheiten wie Problemen mit der Haftpflicht, Klagen auf Schadenersatz sowie Dienstleistungen und Werken.

Einen besonderen Schwerpunkt legt Herr Dechantsreiter auf die Betreuung im Kaufrecht und Schuldrecht. Das Kaufrecht ist eine zentrale zivilrechtliche Ausgestaltung im Vertragsrecht des BGB. Durch das Schuldrechtmodernisierungsgesetz ist das Kaufrecht auch von tiefgreifenden Änderungen betroffen. Es regelt die primären Vertragsansprüche der Parteien, darüber hinaus die Sachmängelrechte, die Gewährleistungsrechte, die Verjährung von Mängelansprüchen. Minderungsrechte und enthält besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz.

Wegen der engen Verzahnung von Kaufrecht und Schuldrecht liegt es nahe, dass auch in diesem Rechtsgebiet ein anwaltliches Angebot von Stephan Dechantsreiter besteht. Der Jurist ist im Schuldrecht insbesondere im Vertragsrecht (Dienstvertrag, Arbeitsvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag) tätig. Er beschäftigt sich des Weiteren mit dem allgemeinen Schuldrecht. Zentraler Bestandteil ist hier vorwiegend das Schadensrecht und Schadensersatzrecht. Aber auch die Prüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Fernabsatzverträgen, Vertragsstrafen und Verbraucherverträge gehören hier zum Leistungsangebot von Rechtsanwalt Dechantsreiter.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Werkvertragsrecht. Das Werkvertragsrecht regelt sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Herstellung eines Werkes (zum Beispiel Handwerkerleistungen oder geistige Werke) stehen. In diesem Bereich berät Sie Rechtsanwalt Dechantsreiter umfassend zu Ihren Rechten bezogen auf Rechts- und Sachmangel, der Verjährung von Mängelansprüchen, zu Schadensersatz und Rücktritt, Minderung, Gefahrtragung und Kündigung. Die Hauptstreitpunkte im Werkvertragsrecht sind regelmäßig Mängel des Werkes oder der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei teilweise zu verschiedenen Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, so kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung anderweitig vergeben werden. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen durch Stephan Dechantsreiter selbstverständlich auch gerichtlich vertreten.

Rechtsanwalt Dechantsreiter ist des Weiteren im Strafrecht, Jugendstrafrecht, Strafvollzugsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht tätig. Sie können einen Strafverteidiger nicht früh genug einschalten! Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge erhalten? Sie wurden “nebenbei” von einem Polizeibeamten zu einem “Vorfall” befragt? Sie wurden informiert, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde? Ihre Wohnung oder Ihr Büro wurde durchsucht? Sie haben eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Dann ist es höchste Zeit, bereits jetzt einen Strafverteidiger einzuschalten. Denn dieser kann im Gegensatz zu Ihnen Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten und überprüfen, auf welcher Grundlage Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörden gegen Sie ermitteln. Vertrauen Sie hier neben der fundierten Kenntnis im Strafprozessrecht auch auf das Verhandlungsgeschick und das Durchsetzungsvermögen von Rechtsanwalt Dechantsreiter. Er kann durch frühzeitige Kontaktaufnahme einen maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen.

Im Familienrecht berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Dechantsreiter in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht, speziell das Scheidungsrecht, bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Stephan Dechantsreiter, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. Sein Ziel ist es, ausgleichend zu wirken. In den Bereichen Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung nimmt er die Interessen seiner Mandanten selbstverständlich auch gegenüber Behörden wahr.

Herr Dechantsreiter ist befugt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Verkehrsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Im Verkehrsrecht erstreckt sich die Vertretung der rechtlichen Interessen über die Bereiche Schadensregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden. Bei Rechtsanwalt Stephan Dechantsreiter finden die Betroffenen kompetente Beratung.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de