Heiner Thalhofer

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Herr Thalhofer wurde 1968 in Krumbach geboren. Nach dem Studium sowie dem Referendariat in Regensburg ist er seit 1998 in Regensburg tätig. Zunächst als Mitarbeiter und späteres Sozietätmitglied einer bestehenden Kanzlei in Regensburg, wobei er nun seit 2003 seine eigene Kanzlei führt.

Sie finden die Kanzlei in Regensburg in der Dr.-Gessler-Straße 16a, schräg gegenüber vom Einkaufszentrum “Königswiesen”. Mandanten, die mit dem Pkw anreisen, können die hauseigenen kostenfreien Parkmöglichkeiten hinter der Kanzlei nutzen. Zudem ist die Bushaltestelle nur wenige Gehminuten vom Kanzleigebäude entfernt.

Beratungstermine werden montags bis freitags von 08.15 bis 17.00 Uhr vereinbart. Bei Bedarf bietet Heiner Thalhofer auch Termine außerhalb dieser Sprechzeiten oder vor Ort beim Mandanten an.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Heiner Thalhofer
Dr.-Gessler-Str. 16 a
93051 Regensburg
Bayern
Deutschland

Telefon
+49 (941) 9427439
Telefax
+49 (941) 98174


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Heiner Thalhofer berät und betreut Sie in allen rechtlichen Belangen Ihres Mietverhältnisses. Im Mietrecht sind die Fronten meist verhärtet. Nach einer sachlichen und objektiven Begutachtung Ihres Falles wird Ihnen der Jurist Ihre Rechte aufzeigen und gerne auch die außergerichtliche Auseinandersetzung für Sie übernehmen. Dies kann dazu beitragen, die Spannung zwischen Vermieter und Mieter, die oft auch von Missverständnissen geprägt sind, aufzulösen. Die unterschiedlichen Auffassungen zwischen Vermieter und Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, zu Tierhaltung, Abrechnung von Ansprüchen auf Kaution, Durchsetzbarkeit einer Mieterhöhung sowie zum Vorliegen eines Kündigungsgrundes werden anhand der neuesten Rechtsprechung bewertet. Begleitet wird der Mandant auch bei einer Räumungsklage bis hin zur zwangsweisen Durchsetzung des Räumungsanspruches. Die enorme Relevanz des Mietrechts ergibt sich aus der Natur der Sache: Die Wohnung bildet für den Mieter den Lebensmittelpunkt, und für den Vermieter stellt sie häufig den größten oder einzigen Vermögenswert dar, dessen Finanzierung keinen Mietausfall erlaubt. Egal, ob Sie nun Mieter oder Vermieter sind, Ihr Fall wird für Sie gerade unter dem Gesichtspunkt finanzieller Interessen besondere Bedeutung haben und von Herrn Thalhofer dementsprechend bearbeitet.

Im Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) können Sie sich an Herrn Thalhofer wenden bei Fragen zu Eigentumswohnung sowie Rechten und Pflichten der Eigentümer und der Wohnungseigentümergemeinschaft. Er ist ein kompetenter Ansprechpartner bei Streitigkeiten um Wohngeld, Hausgeld, Hausgeldabrechnung, Verwaltertätigkeit, Hausverwaltung, Wirtschaftsplan, Sondereigentum, Teilungseigentum oder Teilungserklärung. Zwischen Ihnen als Eigentümer und einem eingesetzten Verwalter können sich Differenzen ergeben über einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Um Ihre Rechte als Eigentümer durchzusetzen, wird Ihnen der Rechtsanwalt beim Beschlussanfechtungsverfahren juristisch zur Seite stehen. Überdies ist er Ihr Rechtsbeistand bei Problemen mit der Verwalterwahl und ihrer Anfechtung.

Vor einem Hausbau wird in der Regel zunächst ein Grundstück benötigt. Ein weiterer Schwerpunkt von Heiner Thalhofer ist daher das Immobilienrecht. Das Immobilienrecht umfasst Erwerb (Kauf, Übertragung zu Lebzeiten, Übertragung im Wege des Erbrechts, Schenkung, Erbbaurecht, Vormerkung), Belastung (Grundschuld, Hypothek, Dienstbarkeit, Reallast), Nutzung (Miete, Pacht, kostenfreie Überlassung) und Veräußerung von Grundstücken als auch die Planung (Bebauungsplan, Vorhabensplan und Erschließungsplan) und Bebauung von Grundstücken sowie die Einwirkungen Dritter auf Grundstücke. Herr Thalhofer ist auch im Umgang mit Grundbuchamt und Katasteramt überaus vertraut (Grundbuch, Grundbuchauszug, Flurkarte).

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Baufirmen, Handwerkern und Architekten werden im privaten Baurecht geregelt. In diesem bearbeitet Rechtsanwalt Heiner Thalhofer Themen wie selbständiges Beweisverfahren, Gutachterprozess, Verjährung und Zurückhaltungsrecht. Treten noch während der Bausausführung Mängel auf, so gilt es, Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang solcher Mängel zu klären. Zudem können etwaige Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht und durchgesetzt werden. Bauhandwerker, die selbst oftmals mit ungerechtfertigten und überzogenen Forderungen des Bauherrn zu kämpfen haben, werden von Herrn Thalhofer bei der Abwehr kompetent unterstützt. Auch Werklohn und Werklohnminderung werden im privaten Baurecht geregelt.

Rechtsanwalt Thalhofer berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die Übernahme erfolgt ohne weiteres, wenn das Erbe nicht fristgemäß ausgeschlagen wird. Die gewillkürte Erbfolge durch ein Testament ersetzt die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch die Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge ist von Ihrem Willen abhängig. Genauso können Sie auf fachkundige Hilfe bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung zählen.

Jede dritte Ehe endet heute nicht durch Tod eines der Ehepartner, sondern vor dem Familienrichter. Die Betroffenen mag es vielleicht ein wenig trösten, dass sie mit ihrem Schicksal also nicht allein sind. Es entsteht aber vor allen Dingen das Bedürfnis und die Notwendigkeit, sich mit dem weiten Feld des Familienrechts auseinanderzusetzen. Was ist vor einer Eheschließung zu bedenken? Welche Rechte und Pflichten habe ich während der bestehenden Ehe? Was wird aus den Kindern nach Trennung und Scheidung? Wer hat Anspruch auf Unterhalt, und wer muss wie viel Unterhalt an wen wie lange zahlen? Was wird aus Haus, Wohnung, Vermögen? Auf diese und weitere Fragen kann Rechtsanwalt Thalhofer für Sie eine Antwort finden. Dabei ist es dem Juristen besonders wichtig, die Interessen des Mandanten zu wahren als auch mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl vorzugehen.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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