Dr. Andreas Stegmann

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei des Rechtsanwalts Dr. Stegmann in Radebeul besteht seit 1995. In dem 100-jährigen Kanzleigebäude in der Borstraße, gegenüber dem Vereinshaus, berät Sie der Jurist zu allen Fragen aus dem Allgemeinen Zivilrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Durch seine Mitgliedschaft in dem Anwaltsverein ADIUVAT besteht außerdem eine enge Zusammenarbeit mit Anwälten anderer Fachbereiche. Um das hohe Niveau der Beratung zu gewährleisten, nimmt Herr Dr. Stegmann regelmäßig an Weiterbildungen zu aktuellen Themen teil.

Seine Mandanten schätzen an ihm besonders seine Fähigkeit, auch schwierigste rechtliche Probleme für den juristischen Laien verständlich darzustellen. Bevor man sich in der Beratung für ein bestimmtes weiteres Vorgehen, etwa die Erhebung einer Klage entscheidet, berät der Rechtsanwalt umfassend über die Risiken und die anfallenden Kosten. Für einkommensschwache Mandanten besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, erfragt der Rechtsanwalt vorab deren Deckungszusage.

Das Büro ist montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr erreichbar. Bei Bedarf können auch Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbart werden.

Bei Anfahrt mit dem Auto stehen Ihnen in der Umgebung ausreichend kostenlose Parkplätze zur Verfügung. Außerdem ist das Büro mit der Straßenbahnlinie 4 gut von Dresden aus zu erreichen. Die Haltestelle ist direkt an der Ecke Dr.-Kötz-Straße/Borstraße.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dr. Andreas Stegmann
Borstr. 37
01445 Radebeul
Sachsen
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Andreas Stegmann wurde 1949 in Erfurt geboren. Sein Studium der Rechtswissenschaften in Jena und Berlin beendete er 1972 als Diplom-Jurist, vier Jahre später promovierte er. Zunächst war Herr Dr. Stegmann in verschiedenen Behörden und als Justiziar in der Wirtschaft tätig, bis er 1990 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen wurde und seine eigene Kanzlei gründete.

Als gelernter Baumaschinist verfügt Herr Stegmann über ein technisches Grundverständnis, welches für viele Mandate aus dem handwerklichen oder gewerblichen Bereich von großem Nutzen ist.

Ein Schwerpunkt des Anwaltes ist das Verkehrsrecht. Dies umfasst zum einen die Unfallregulierung nach einem Verkehrsunfall, zum anderen aber auch die Vertretung im Ordnungswidrigkeitenrecht oder Strafrecht.

Ist bei einem Unfall ein Fahrzeug beschädigt worden, ist der Verursacher zum Ersatz der Reparaturkosten verpflichtet. Der Rechtsanwalt übernimmt auf Wunsch die gesamte Auseinandersetzung mit der eigenen und der gegnerischen Versicherung und setzt einen Schadensersatzanspruch notfalls auch gerichtlich durch. Bei einer Körperverletzung sind dabei in der Regel auch der Verdienstausfall und ein angemessenes Schmerzensgeld an den Geschädigten zu zahlen.

Bei schweren Unfällen wird meist auch ein strafrechtlicher Vorwurf gegen den Verursacher erhoben. Doch auch andere Verkehrsverstöße, etwa das Fahren unter Alkoholeinfluss, können strafrechtlich relevant sein und als Strafe den Führerscheinverlust nach sich ziehen. Herr Dr. Stegmann verteidigt Sie sowohl in dem eingeleiteten Ermittlungsverfahren als auch in einem sich anschließenden Strafverfahren.

Doch auch weniger schwerwiegende Verstöße im Straßenverkehr können empfindliche Folgen für den Betroffenen nach sich ziehen. Der erfahrene Jurist vertritt Sie daher auch in dem gemeinhin als Bußgeldverfahren bekannten Ordnungswidrigkeitenverfahren, das zum Beispiel bei einem Rotlichtverstoß, bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, bei zu geringem Fahrabstand oder beim Falschparken eingeleitet wird.

Zunehmend berät Herr Dr. Stegmann im Verkehrsrecht auch ältere Mandanten, die aus gesundheitlichen Gründen Schwierigkeiten bei der Teilnahme am Straßenverkehr haben oder die auf behördliches Verlangen ihre Fahrtüchtigkeit nachweisen sollen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Rechtsanwalts ist das Allgemeine Zivilrecht. Zunächst strebt Herr Dr. Stegmann immer eine außergerichtliche Einigung an, sodann setzt er Ihre Ansprüche gerichtlich durch. Dies umfasst zum einen die Erhebung einer Klage, aber natürlich auch die Verteidigung gegen eine solche, gegebenenfalls auch mittels Erhebung einer sogenannten Widerklage.

Zum Zivilrecht zählen unter anderen sämtliche Verträge, die man im täglichen Leben abschließt. Das kann ein Mietvertrag oder ein Kaufvertrag sein, aber auch ein Arbeitsvertrag. Herr Dr. Stegmann betreut Sie, wenn Probleme auftreten, die sich aus einem derartigen Rechtsverhältnis ergeben können. Im Mietrecht geht es zum Beispiel häufig um die Frage, wie man sich bei einem Mangel der Wohnung verhalten soll und wie hoch die entsprechende Mietminderung sein darf. Im Arbeitsrecht lassen sich überwiegend Arbeitnehmer beraten, die eine Kündigung erhalten haben und sich dagegen mit einer Kündigungsschutzklage zur Wehr setzen wollen. Doch auch Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Fragen aus dem Erbrecht oder Familienrecht fallen unter das Zivilrecht.

Im Familienrecht berät Herr Dr. Stegmann überwiegend Mandanten, die eine Scheidung anstreben. Bereits in der Phase des Getrenntlebens ist eine Beratung sinnvoll, denn schon jetzt können Ansprüche, zum Beispiel auf Unterhalt, gegen den Partner bestehen. In dem notwendigen Gerichtsverfahren macht der Rechtsanwalt Ihre Ansprüche auf Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich geltend.

Außerdem zählt zum Familienrecht das Kindschaftsrecht. Neben Sorgerechtsfragen regelt dieses vor allem den Kindesunterhalt, wobei mittlerweile zwischen ehelichen und unehelichen Kindern nicht mehr unterschieden wird.

Schließlich betreut der Rechtsanwalt regelmäßig Mandanten im Strafrecht. Neben Verkehrsstraftaten übernimmt er auch Mandate aus dem allgemeinen Strafrecht. Darunter fallen zum Beispiel Delikte wie Körperverletzung, Diebstahl oder Sachbeschädigung.