Nadja Lüders
Fachgebiete/Charakteristika
Nadja Lüders, geboren 1970 in Witten, absolvierte ihr Studium der Rechte an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete sie in Dortmund. Vor der Zulassung zur Anwaltschaft 1999 arbeitete Frau Lüders zwei Jahre lang als Sachbearbeiterin für die Bekämpfung illegaler Beschäftigung beim Landesarbeitsamt in Düsseldorf. Rechtsanwältin Lüders ist vor allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt. Sie korrespondiert bei Bedarf in gutem Englisch. Im Übrigen verfügt sie über Grundkenntnisse in Niederländisch (Holländisch).
Rechtsanwältin Nadja Lüders übernimmt Ihre Mandate aus dem Insolvenzrecht, Betreuungsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht.
Die Juristin nimmt Ihre Interessen als Gläubiger und Schuldner wahr. Die Schuldnerberatung beginnt regelmäßig mit der Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Mandanten, insbesondere im Hinblick auf zu ermittelnde Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Bei drohender Insolvenzreife gilt es, die Geschäftsführer vor der persönlichen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Haftung zu bewahren.
Primäres Ziel ist stets die Ermittlung der Möglichkeiten der Unternehmensfortführung. Dieses Ziel kann häufig auf Grundlage eines erarbeiteten Sanierungskonzepts erreicht werden. Wesentlicher Gegenstand der Interessenvertretung sind regelmäßig durchzuführende bilaterale und multilaterale Verhandlungen mit den Gläubigern zur Vermeidung oder Beseitigung der Insolvenzreife. Der Geschäftsablauf des Schuldnerunternehmens wird häufig durch Doppeltreuhandkonten sowie die Implementierung von Lieferantenpools und sonstigen Gläubigerpools gesichert.
Im Fall der persönlichen Haftung der Inhaber oder Geschäftsleiter (Geschäftsführerhaftung) betreut Rechtsanwältin Nadja Lüders diese auch im Rahmen ihrer persönlichen Schuldenbereinigung bis hin zur Durchführung des unter Umständen notwendigen privaten Insolvenzverfahrens.
Auch im Fall des nicht auszuschließenden Scheiterns der Schuldenbereinigungsverhandlungen steht Ihnen Rechtsanwältin Lüders als Ratgeberin im Verbraucherinsolvenzverfahren und in der anschließenden Periode der Restschuldbefreiung zur Seite. Hierbei übernimmt sie auch die umfangreichen Dokumentationspflichten und überprüft die von Ihnen bei Gericht und gegenüber dem Treuhänder vorzunehmenden Erklärungen. Nadja Lüders ist auch die geeignete Ansprechpartnerin im Fall von Anfechtung, Vermieterpfandrecht, Stammeinlage, Masseverbindlichkeit oder Insolvenzverwalterhaftung.
Ein weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Nadja Lüders ist das Betreuungsrecht. Eine gesetzliche Betreuung wird nach § 1896 Absatz 1 BGB dann eingerichtet, wenn das zuständige Vormundschaftsgericht nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zu dem Ergebnis kommt, dass partielle oder vollständige persönliche Hilflosigkeit vorliegt, der Betroffene bestimmte Angelegenheiten selbst nicht mehr ausreichend besorgen kann. Hier gilt das Erforderlichkeitsprinzip. Eine Betreuung darf also nur für solche Aufgabenkreise eingerichtet werden, die der Betroffene selbst nicht mehr besorgen kann. Typische Aufgabenkreise sind die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge und das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie die Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten. Eine Betreuung gegen den freien Willen des Betroffenen darf jedoch nicht eingerichtet werden.
Bei der erstmaligen Bestellung eines Betreuers hat der Betroffene ein Vorschlagsrecht hinsichtlich der Person des Betreuers. Diesem Vorschlag hat das Vormundschaftsgericht zu entsprechen, sofern dies nicht dem Wohl des Betroffenen widerspricht. Dabei ist auch unerheblich, ob von Dritten eine besser geeignete Person als Betreuer vorgeschlagen wurde. Umgekehrt ist der Vorschlag, eine bestimmte Person nicht zum Betreuer zu bestellen, für das Vormundschaftsgericht nicht bindend. Allerdings soll hierauf Rücksicht genommen werden. Sollten Sie betreuungsrechtliche Probleme haben, wenden Sie sich an Rechtsanwältin Lüders.
Im Familienrecht berät und vertritt Sie Rechtsanwältin Nadja Lüders in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht, speziell das Scheidungsrecht, bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. In den Bereichen Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung nimmt Frau Lüders die Interessen ihrer Mandanten selbstverständlich auch gegenüber Behörden wahr.
Das Arbeitsrecht ist ein Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Hierzu zählt neben dem Kollektivarbeitsrecht und Individualarbeitsrecht unter anderem das Recht des öffentlichen Dienstes. Zum Arbeitsrecht gehören auch Fragen angrenzender Rechtsgebiete, etwa aus dem Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Die Tätigkeit umfasst die Vorbereitung und Begleitung betrieblicher Personalarbeit, den Entwurf von Arbeitsvertrag, Kündigung, Änderungskündigung oder Aufhebungsvertrag. Des Weiteren befasst sich die Juristin mit der Abwehr von Mobbing am Arbeitsplatz, der arbeitsgerichtlichen Vertretung (insbesondere im Kündigungsschutz), der Beratung im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Aushandeln von Abfindungsvereinbarung oder Altersteilzeitmodell), der Beratung und Vertretung in allen Fragen zu Betriebsverfassungsrecht und Tarifrecht, Verhandlung und Durchführung von Sozialplan und Interessenausgleich oder dem Ankauf und Verkauf von Unternehmen, Betrieben und Betriebsteilen, Umwandlungen und Outsourcing.
Nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist für Streitfälle in vielen Bereichen des Sozialrechts ausschließlich die Sozialgerichtsbarkeit zuständig. Das Sozialrecht beinhaltet die Regelungen des Sozialgesetzbuchs (SGB I — SGB XII) — die Regelungen zur Arbeitsförderung ebenso wie die zu den einzelnen Bereichen der Sozialversicherung. Auch die Regelungen im Sozialgesetzbuch zur Kinder- und Jugendhilfe sind hier inbegriffen. Darüber hinaus gehören zum Sozialrecht das Recht der Aussiedler und Flüchtlinge. Frau Lüders berät und vertritt Sie bei allen Problemen rund um das Sozialrecht.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Nordrhein-Westfalen
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- http://www.rechtsanwaelte-lueders.de
Außerberufliche Engagements
Seit 2004 engagiert sich Nadja Lüders als Ratsmitglied in Dortmund. Neben ihrer Kanzleiarbeit hält sie Vorträge im Betreuungsrecht bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO).
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