Antje Martens

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Antje Martens gründete 2001 in Kaiserslautern ihre Kanzlei, zu deren Klientel Privatleute sowie kleine und mittelständische Unternehmen zählen. Rechtsanwältin Martens ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Zudem ist sie Mitglied von Aktionärsvereinigungen und bei Apraxa, der Genossenschaft für Rechtsanwälte und Steuerberater.

Sie finden die Kanzlei am Rande des Zentrums von Kaiserslautern, in der Nähe zum SWR-Studio und zum Gersweilerweg. Falls Sie mit dem Pkw anreisen können Sie in der anliegenden Straße kostenfrei parken. Zudem ist eine Bushaltstelle (Linie 4) nur wenige Gehminuten vom Kanzleigebäude entfernt.

Während der Bürozeiten montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr vereinbart das Sekretariat Beratungstermine. Bei Bedarf sind auch Termine außerhalb der Sprechzeiten sowie Hausbesuche nach Absprache möglich.

Da die Kanzlei Martens mit Steuerkanzleien in Kaiserslautern, Frankfurt am Main, Mannheim und Darmstadt kooperiert, finden Sie in Rechtsanwältin Antje Martens eine geeignete Ansprechpartnerin zu sämtlichen steuerrechtlichen Angelegenheiten. Zudem bestehen Mandatsbeziehungen nach England, Frankreich und in die Türkei.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Antje Martens
Almenweg 19
67657 Kaiserslautern
Rheinland-Pfalz
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Antje Martens studierte an den Universitäten in Passau, Genf und Freiburg Rechtswissenschaften und absolvierte 1987 ihr erstes Staatsexamen. Den Referendarsdienst leistete sie in Konstanz und in den USA ab. Nachdem sie 1990 das zweite Staatsexamen beendet hatte, war sie zunächst als Justiziarin sowie als Verantwortliche EG-Beraterin in der Handwerkskammer Freiburg tätig. Sie erhielt 1996 die Zulassung zur Rechtsanwältin und gründete 2001 ihre Kanzlei in Kaiserslautern.

Die Juristin, die Englisch und Französisch fließend beherrscht, veröffentlichte verschiedene Publikationen im EG-Recht und im Handwerksrecht in Bezug auf grenzüberschreitende Kooperationen von Betrieben, insbesondere in Frankreich, Deutschland und in der Schweiz. Zudem ist Frau Martens bei Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Meisterprüfung in Kaiserslautern tätig.

Rechtsanwältin Ante Martens berät und vertritt ihre Mandanten im Arbeitsrecht, Mietrecht und Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht, Bankrecht und Wertpapierrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht und Gesellschaftsrecht.

Die rechtliche Vertretung im Arbeitsrecht, in welchem sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber von Rechtsanwältin Antje Martens beraten und vertreten werden, erstreckt sich von individualrechtlichen Angelegenheiten bis zu den kollektivrechtlichen Belangen, wozu unter anderem die Themen Kündigungsschutz, Abmahnung, vorzeitiger Ruhestand, Versetzung und Abordnung, Lohnanspruch, Urlaubsanspruch, Betriebsstilllegung und Arbeitszeugnis zu zählen sind.

Mieter und Vermieter werden von Frau Martens im Mietrecht vertreten und beraten, wenn es zu Rechtstreitigkeiten zwischen beiden Parteien kommt. Ursachen für derartige Auseinandersetzungen sind im Allgemeinen Fragen zu Kündigungsschutz, Mietvertrag, Mietzahlungsanspruch, Mangel an der Mietsache und die entsprechenden Ansprüche wegen der Mängelbeseitigung, Räumungsklage, Kostenvorschussklage und Kautionsrückzahlung. Aber auch die Befristung des Mietvertrags, Schönheitsreparaturen, die Nebenkostenabrechnung und ihre Prüfung im gewerblichen und privaten Mietrecht sowie Auseinandersetzungen mit Nachbarn — zum Beispiel wegen störenden Mieterverhaltens — werden im Mietrecht geregelt.

Im Wohnungseigentumsrecht befasst sich die Juristin mit Rechtsstreitigkeiten, die sich zwischen Wohnungseigentümern sowie zwischen Eigentümern und Hausverwaltung ergeben können. In diesem Zusammenhang steht die Rechtsanwältin ihren Mandanten bei allen Fragen zu Beschlussfassungen der Eigentümerversammlung, Sonderumlagen, Handhabung mit der Hausverwaltung und bei Auseinandersetzungen zwischen Bauträger und Wohnungseigentümergemeinschaft zur Seite.

Die Rechtsgebiete Bankrecht und Wertpapierrecht beinhalten unter anderem den juristischen Beistand bei Auseinandersetzungen aufgrund von fehlerhafter Beratung beim Wertpapierverkauf oder Immobilienfonds sowie bei Klageverfahren im Zusammenhang mit Aktiengesellschaften (Spruchverfahren). Ferner bearbeitet Rechtsanwältin Antje Martens die Themen Darlehensvertrag, Gegenanspruch der Kunden, Schrottimmobilien und Ansprüche der Kunden, die sich aus einem Darlehensvertrag oder Kaufvertrag lösen möchten.

Das private Baurecht kommt zum Tragen, wenn bei einem privaten Hausbau Rechtsstreitigkeiten zwischen Bauträger, Architekt und Bauunternehmen auftreten. Ursachen für diese Differenzen sind sehr häufig Probleme mit den im Bauvertrag vereinbarten Abschlagszahlungen, die Minderung der Forderung des Bauträgers und das Zurückbehaltungsrecht der Käufer. Treten beim Bau Mängel auf, so regelt Frau Martens alle Belange hinsichtlich Beseitigung, Beweissicherungsverfahren, Durchsetzung von Gewährleistungsanspruch und Abnahme.

Das öffentliche Baurrecht regelt wiederum Rechtsstreitigkeiten, die sich zwischen Staat und Bürger ergeben können. Ein Beispiel ist hierfür der geplante Hausbau, der zu Problemen mit der Baubehörde oder der Baurechtsbehörde führt, weil der Neubau zu nah an das angrenzende Grundstück des Nachbarn heranreicht. Im öffentlichen Baurecht befasst sich Rechtsanwältin Antje Martens zudem mit allen Angelegenheiten bezüglich Bauplanungsrecht und Umlegungsverfahren.

Des Weiteren berät und vertritt Frau Martens ihre Mandanten im Verwaltungsrecht, in welchem sie Rechtsfragen bearbeitet, die zwischen Privatleuten und öffentlichen Ämtern und Verwaltungen aufkommen. Hierunter fallen alle Fragen zum Ausländerrecht sowie zu den Rechtsbeziehungen zwischen Stadt und Unternehmen, welche die Sondernutzung von Betrieben umfassen, die in Gemeinden notwendige Arbeiten ausführen.

Das Verkehrsrecht unterteilt sich in die drei Gebiete Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht.

Im Zivilrecht fallen insbesondere Probleme mit Kauf- und Werkverträgen an, die meist die Geltendmachung und Durchsetzung von Außenständen oder Mangelbeseitigung bzw. Rückabwicklung von Verträgen betreffen.  Hier spielt oft die Einhaltung von kurzen Fristen eine erhebliche Rolle, um zeitnah die Ansprüche der Mandanten durchzusetzen.

Außerdem befasst sich Frau Martens auch mit der Geltendmachung von verkehrszivilrechtlichen Ansprüchen, worunter die Verkehrsunfallregulierung fällt. Dies bedeutet genauer, dass sie Schadensersatzansprüche in Form der Regulierung des Unfallschadens am PKW, Schmerzensgeld und Verdienstausfall im Falle von erlittenem Personenschaden gegenüber den Versicherern durchsetzt und geltend macht.

Die anwaltliche Vertretung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die Verteidigung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Auch die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, wie Bußgeldbescheide wegen überhöhter Geschwindigkeit oder Falschparken, wird von der Juristin geregelt.

Delikte, die über Ordnungswidrigkeiten hinausreichen, wie es zum Beispiel bei Trunkenheit am Steuer oder Fahrerflucht der Fall ist, werden als Straftaten betrachtet und daher im Verkehrstrafrecht von Rechtsanwältin Antje Martens bearbeitet.

Sie vertritt ihre Mandanten gerichtlich und außergerichtlich, bei allen Verfahren, die im Zusammenhang mit der Entziehung des Führerscheins stehen.

Im Gesellschaftsrecht befasst sich die Juristin wiederum mit Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern oder mit Dritten, mit der Gründung und der Liquidation von Gesellschaften (GmbH, KG, OHG) sowie mit der Vermeidung von Insolvenzen. Ferner begleitet sie die Unternehmen bei allen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen wie Umstrukturierung und Umwandlung.

Außerberufliche Engagements

Neben ihrem Beruf als Rechtsanwältin ist Frau Martens in der Grundschule und im Gymnasium ihrer Kinder als Schulelternbeirätin tätig. Zudem engagiert sie sich im Rahmen der Seminare zur Berufsorientierung der Schüler der Oberstufe (11 bis 13 Klasse).

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de