Reinhard Kaiser
Kurzprofil
Die Kanzlei Kaiser wurde 1993 von Rechtsanwalt Reinhard Kaiser in Stendal gegründet. Seine Klientel setzt sich aus Privatleuten, kleineren und mittelständischen Betrieben zusammen. Die Mandanten kommen häufig auf Empfehlung zu ihm. Es ist dem Volljuristen wichtig, dass seine Mandate schnell und zügig bearbeitet werden.
Die Kanzlei zeichnet sich durch kurze Wartezeiten und flexible Terminplanung aus. Zügige Hilfe und vertrauensvolle Gespräche bilden die Basis ihrer Rechtsberatung.
Sie finden die Kanzlei direkt in der Innenstadt von Stendal, nur wenige Meter vom Marktplatz und vom Rathaus entfernt. Mandanten, die mit dem Pkw anreisen, finden einen großen, kostenpflichtigen Parkplatz in 30 Metern Entfernung. Es besteht ein guter Anschluss an den regionalen Personennahverkehr.
Beratungstermine können montags bis donnerstags zwischen 09.00 und 17.00 Uhr sowie freitags zwischen 10.00 und 12.00 vereinbart werden. Darüber hinaus ist Rechtanwalt Kaiser mittels Anrufweiterschaltung jederzeit erreichbar. Bei Bedarf bietet er Beratungstermine außerhalb dieser Zeiten, sogar am Wochenende, sowie vor Ort beim Mandanten an.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Reinhard Kaiser
- Birkenhagen 8
39576 Stendal
Sachsen-Anhalt
Deutschland
- Telefon
- +49 (3931) 710810und794623
- Telefax
- +49 (3931) 794624

Fachgebiete/Charakteristika
Reinhard Kaiser studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen. Dem abgeschlossenen Jurastudium folgte der Referendardienst im Oberlandesgerichtsbezirk Celle.
Herr Kaiser ist seit 1993 als Rechtsanwalt zugelassen. Der Volljurist ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Im Familienrecht ist Herr Kaiser darauf spezialisiert, Mandanten zu vertreten und umfassend zu beraten, wenn es zu Rechtstreitigkeiten im Falle von Scheidung und Trennung kommt. Hierbei werden von dem Volljuristen auch die angrenzenden Rechtsfragen wie Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltszahlung, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und Vermögensauseinandersetzung geregelt. Des Weiteren vertritt Rechtsanwalt Kaiser seine Mandanten beim Thema Zugewinnausgleich. Dann werden von ihm insbesondere weitere güterrechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien geregelt, worunter zum Beispiel die Zuweisung von Wohnung und Hausrat fällt. Herr Kaiser befasst sich mit der Vertretung vor den Familiengerichten sowie mit der außergerichtlichen Beratung.
Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Herr Kaiser berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge durch ein Testament ersetzt die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten bleibt hingegen erhalten.
Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung und Testamentserrichtung sowie die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Herr Kaiser hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige eigene Bestimmung vermieden werden.
Neben der Spezialisierung auf das Familien- und Erbrecht vertritt Rechtsanwalt Kaiser die Interessen von Unternehmen anlässlich einer steuerlichen Außenprüfung oder Betriebsprüfung. Steuerrechtliche Fragen betreffen allerdings nicht nur Unternehmer. Sie tauchen bei den verschiedensten zivilrechtlichen Sachverhalten auf, sei es beim Grundstückskauf, der Eheschließung und Ehescheidung, der Erbschaft und der Schenkung et cetera. Eine kompetente rechtliche Beratung kann nur erfolgen, wenn auch steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Umgekehrt muss ein steuerlicher Berater die zivilrechtlichen Aspekte beherrschen und zu würdigen wissen.
Rechtsanwalt Kaiser ist in der Lage, Ihre zivilrechtlichen Belange mit seinen fundierten steuerlichen Kenntnissen zu Ihrer Zufriedenheit zu bearbeiten. Er bietet Ihnen Beratung zu Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Grunderwerbsteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer et cetera an. Er erstellt für Sie auch Ihre Steuererklärung und Ihren Jahresabschluss, genauso wie er für Sie alle Buchführungsleistungen erbringt.
Reinhard Kaiser vertritt engagiert Ihre Interessen im Rahmen von Verhandlungen oder des Steuerstreits, nämlich zunächst durch Einspruch beim Finanzamt und notfalls durch Klage vor dem Finanzgericht. Auch im Steuerstrafrecht berät Rechtsanwalt Kaiser professionell und kompetent dank seiner fundierten Kenntnisse auf diesem Gebiet. Im Steuerstrafrecht gelten im Gegensatz zum sonstigen Strafrecht eine Vielzahl von Besonderheiten. Eine professionelle Vertretung ist hier unbedingt geboten.
Rechtsanwalt Kaiser betreut und vertritt Sie bei Eingriffen durch die Steuerfahndung, im Steuerstrafverfahren und zur Vermeidung auch hinsichtlich der Auswirkungen einer strafbefreienden Selbstanzeige. Eine strafbefreiende Selbstanzeige gilt unter bestimmten Voraussetzungen als Königsweg zur Behebung von Problemen mit dem Steuerstrafrecht im Frühstadium. Ob und wann diese Voraussetzungen vorliegen und ob eine Selbstanzeige überhaupt geboten ist, bedarf des kompetenten Rats.
Mit der Finanzverwaltung kann bei Streit nicht selten durch die sogenannte “tatsächliche Verständigung” eine Einigung erzielt werden. Das geschickte Einfädeln einer tatsächlichen Verständigung obliegt einem erfahrenen kompetenten Rechtsanwalt, der die Chancen, aber auch Sinnhaltigkeit und Nutzen einer derartigen Verständigung ausloten muss. Oft gelingt es dem Rechtsanwalt, mit einer tatsächlichen Verständigung den gesamten Streitkomplex im Interesse des Steuerpflichtigen zu beenden, gegebenenfalls mit dem Ziel, dass der Mandant möglichst nicht vorbestraft wird. Da Unternehmern und Verbrauchern ihre Rechte gegenüber der Steuerfahndung häufig unbekannt sind, klärt Rechtsanwalt Kaiser hierüber umfassend auf.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Verkehrsrecht. Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam, sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Versicherungen und Werkstätten behaupten zwar, dass die Angelegenheit ohne Rechtsanwalt geregelt werden kann, in Wirklichkeit gehen dem Geschädigten dabei häufig aus Unkenntnis Ansprüche verloren. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird durch Herrn Kaiser sachkundig beraten und betreut.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht wird der Volljurist im wesentlichen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung tätig — wie beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Alkohol am Steuer bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von unter 0,5 Promille, Parkverstoß, zu dichtes Auffahren et cetera. Außerdem ist er in Bezug auf das sogenannte Punktesystem ein kompetenter Ansprechpartner: Er berät Sie beim Abbau Ihrer Punkte in Flensburg. Zudem können Sie den Rechtsanwalt bei Auseinandersetzungen mit der Behörde hinsichtlich Führerscheinentzug (in der Regel ein Jahr) und Fahrverbot (maximal drei Monate) sowie Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in Anspruch nehmen. Bei Streitigkeiten um eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU, umgangssprachlich: “Idiotentest”) ist Rechtsanwalt Kaiser gleichsam ein kompetenter Rechtsberater und steht Ihnen insbesondere bei der Vorbereitung auf eine solche Untersuchung mit seinem juristischen Rat zur Verfügung.
Ein weiterer Schwerpunkt des Rechtsanwalts liegt im Strafrecht. Dem Strafrecht obliegt die Gesamtheit derjenigen Rechtsvorschriften, die Inhalt und Umfang der staatlichen Befugnis umfassen, auf ein bestimmtes menschliches Verhalten mit Strafe oder Maßregeln der Besserung und Sicherung zu reagieren. Im Strafrecht unterscheidet man leichtere Delikte (Vergehen) von Verbrechen, die im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsentzug belegt sind. Das Kapitalstrafrecht beinhaltet alle Straftaten, die sich gegen das Leben richten und als Verbrechen einzuordnen sind. Sind Sie eines Vergehens wie Einbruchdiebstahl, Sachbeschädigung, Betrug, Hehlerei, Körperverletzung, Totschlag oder Mord beschuldigt, so ist es ratsam, Rechtsanwalt Kaiser aufzusuchen, um die drohenden Sanktionen durch Ihre Strafverteidigung zu minimieren. Darüber hinaus können Sie den Volljuristen in Fällen von Strafvollstreckung, Revision und Berufung betrauen.
Rechtsanwalt Kaiser bearbeitet Ihr Mandat auch im Privatrecht und allgemeinen Zivilrecht. Darunter fallen die Rechtsgebiete Kaufrecht, Mietrecht und Sozialrecht, aber auch das Kaufrecht und allgemeine Schuldrecht. Dies betrifft vor allem rechtliche Probleme aus Werkvertrag, Schuldvertrag. Gleichfalls übernimmt er darüber hinaus noch die Überprüfung und Gestaltung Ihrer Verträge sowie die Erstellung von allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmer.
Sofern Sie als Käufer oder Verkäufer einen Kaufvertrag abgeschlossen haben, ergeben sich für Sie verschiedene Rechte und Pflichten. Als Verkäufer sind Sie beispielsweise verpflichtet, die Kaufsache zu übergeben, während Sie berechtigt sind, den vereinbarten Kaufpreis zu verlangen. Dementsprechend obliegt dem Käufer die Pflicht, den Kaufpreis zu entrichten und die gekaufte Sache abzunehmen, während das im Kaufvertrag begründete Recht in der vom Verkäufer zu leistenden Übergabe zu sehen ist. Neben diesen sogenannten Hauptleistungspflichten können sich zwischen den Kaufvertragsparteien auch Streitigkeiten ergeben um Mangel der Sache, Garantie, Gewährleistung, Wandlung, Rücktritt vom Vertrag, Schadenersatz und Verjährung solcher Ansprüche. Rechtsanwalt Kaiser wird für seine Mandanten unter anderem bei einem Gebrauchtwagenkauf tätig.
Der Volljurist schätzt an seinem Beruf die Freude an der Arbeit. Er sieht sich selbst als Kämpfertyp und kämpft um die gerechten Ziele seiner Mandanten, als wenn es seine eigene Sache wäre. Er empfindet seine Arbeit als interessant, lebendig und am Puls der Zeit. Reinhard Kaiser kann gut mit Menschen umgehen. Zudem kann er Sachverhalte schnell erkennen und durch stichhaltige, inhaltliche Argumentation in praktische Lösungen umsetzen.


