Dietrich Pegel
Fachgebiete/Charakteristika
Dietrich Pegel wurde 1946 in Bad Salzuflen geboren. Er absolvierte sein Studium der Rechte an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Nach dem Universitätsstudium war er als Rechtsreferendar am Landgericht Detmold tätig. Im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen wurde er 1978 zur Anwaltschaft zugelassen, 1986 zum Notar ernannt. Herr Pegel ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Der Jurist verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch sowie über Grundkenntnisse in Französisch.
Rechtsanwalt Dietrich Pegel ist für Sie der geeignete Ansprechpartner bei Problemen rund um das Familienrecht, private Baurecht und Architektenrecht, Arzthaftungsrecht, Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht.
Rechtsanwalt Dietrich Pegel ist seit 1996 befugt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.
Als Fachanwalt für Familienrecht berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Pegel in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht, speziell das Scheidungsrecht, bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Dietrich Pegel, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. Sein Ziel ist es, ausgleichend zu wirken. In den Bereichen Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung nimmt er die Interessen seiner Mandanten selbstverständlich auch gegenüber Behörden wahr.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt im privaten Baurecht. Hier gilt es, durch frühzeitige steuernde Einflussnahme den Baufortschritt vor den Folgen des Ausfalls eines Beteiligten zu schützen. Baurecht ist aber auch in erster Linie Bauschadenrecht, das erhöhte Anforderungen an das Wissen um technische Abläufe und Zusammenhänge stellt. Hierzu gehört unter anderem die Erarbeitung baurechtlicher Einzelprobleme ebenso wie die Prüfung umfangreicher Verträge. Sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer werden von Rechtsanwalt Dietrich Pegel kompetent, flexibel und schnell bei Bauvorhaben jeder Art betreut. Besonders wichtig ist dabei die individuelle Beratung, denn jeder Fall stellt sich anders dar und bedarf einer genauen Analyse. Schwerpunkte der Beratung und der Rechtsverfolgung liegen im Werkvertragsrecht (auch unter Einbeziehung der VOB), Gewährleistungsrecht, in der Anspruchssicherung und Vergütungsfragen, bei Werklohnforderung sowie bei der Anspruchssicherung im Falle der Insolvenz eines Baubeteiligten.
Eng mit dem Baurecht verbunden ist das Architektenrecht, also beispielsweise die Durchsetzung einer offenen Architekten-Honorarforderung. Leistung will bezahlt sein. Bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche sehen sich Architekten aber oft ungeahnten Problemen gegenüber. Hier erfolgt die Beratung insbesondere auf der Grundlage der §§ 648, 648a BGB. Zur Absicherung der von ihm zu erbringenden Vorleistungen sollte ein Architekt von seinen Vertragspartnern verlangen, dass ihm zur Sicherung seiner Honorarforderungen eine Bankbürgschaft gestellt wird. Auch die Einräumung einer Sicherungshypothek kommt unter den Voraussetzungen von § 648 BGB in Betracht. Notfalls ist zu überlegen, ob gegen die Vertragspartner im Wege einer einstweiligen Verfügung (Sicherung des Honoraranspruchs auf Bestellung der Hypothek durch Vormerkung) vorgegangen wird.
Schließlich ist Rechtsanwalt Dietrich Pegel auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen gegen Architekten behilflich. Immer wieder stellt sich die Frage, ob ein Architekt für Baukostenüberschreitungen in Anspruch genommen werden kann. Derartige Ansprüche können für Architekten von existentieller Bedeutung sein, da der Haftpflichtversicherungsvertrag des Architekten bei einer Baukostenüberschreitung in der Regel einen Ausschlussgrund vorsieht, so dass der Haftpflichtversicherer nicht zugunsten des Architekten eingreift. Die praktischen Erfahrungen von Dietrich Pegel im Architektenbereich gewährleisten eine kompetente Beratung.
Im Arzthaftungsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Pegel Sie bei einer misslungenen ärztlichen Behandlung gegen den verantwortlichen Arzt, die Praxisgemeinschaft, das jeweilige Krankenhaus und/oder die Pflegeeinrichtung. Er beantragt Einsicht in die Krankenunterlagen und prüft Ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Herr Pegel kümmert sich in Ihrem Auftrag um die Durchsetzung Ihrer Forderungen.
Beim Gesellschaftsrecht geht es um die Beratung in Fragen aus dem Unternehmensrecht. Steht die Gründung einer Gesellschaft an, werden von Dietrich Pegel zunächst die Vorteile und Nachteile jeder einzelnen Gesellschaftsform unter der Berücksichtigung der persönlichen Vorstellungen und Voraussetzungen der Gründergesellschafter als auch haftungsrechtlicher und steuerrechtlicher Fragen dargestellt. Denn es sind gravierende Unterschiede, ob es sich bei einem Unternehmen um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder eine Kommanditgesellschaft (KG) handelt. Ist der Entschluss in Sachen Gesellschaftsform gefasst, so folgen Beratung und Begleitung bei Gründung der Gesellschaft. Die Tätigkeit durch Rechtsanwalt und Notar Dietrich Pegel in diesem Fachbereich umfasst auch die Konzeption, Ausarbeitung und Erstellung von Gesellschaftsvertrag und allen hierzu gehörenden Nebenverträgen.
Im Vertragsrecht werden in der heutigen Praxis sehr häufig Verträge auf Basis diverser Quellen (Musterverträge, alte Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen) erarbeitet. Aufgrund der häufig fehlenden inhaltlichen Abstimmung der verschiedenen Texte und Quellen führen derartige Stückwerke gerne in das nicht gewollte Dickicht der nachträglichen Auslegungsproblematik. Die Qualität eines Vertrages zeigt sich leider immer erst, wenn die Parteien sich über einzelne Punkte nicht mehr einig sind. Ist der Vertrag in dem jeweiligen Punkt dann nicht eindeutig, so kommt es gerne zum (Rechts-)Streit. Um diese Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rechtsanwalt und Notar Dietrich Pegel der geeignete Ansprechpartner. Hierbei können Sie sich auf die Erfahrung und die Kreativität des Juristen verlassen, um für Sie ein möglichst optimales Vertragswerk zu erstellen.
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Dietrich Pegel
- Am Herforder Tor 3
32105 Bad Sulzuflen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (5222) 3085
- Telefax
- +49 (5222) 4200

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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