Elke Ehrhard
Fachgebiete/Charakteristika
Elke Ehrhard, geboren 1962 in Bad Nauheim, absolvierte ihr Studium der Rechte an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Auch das anschließende Rechtsreferendariat leistete sie in Frankfurt. Die Zulassung zur Anwaltschaft erfolgte 1991. Frau Ehrhard trat am 1994 in die Kanzlei Breitenbach und Kollegen ein. Sie ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwältin Ehrhard ist vorrangig im Allgemeinen Zivilrecht, Erbrecht, Mietrecht sowie im privaten Baurecht tätig. Außerdem übernimmt sie Ihren Forderungseinzug.
Ein großer Schwerpunkt von Elke Ehrhard liegt im Allgemeinen Zivilrecht. Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Fragen gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder Recht der unerlaubten Handlung (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtsanwältin Ehrhard hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist sie Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.
Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Erbrecht. Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Elke Ehrhard berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht die Juristin den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge durch Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag ersetzt die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten bleibt hingegen erhalten.
Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung und Testamentserrichtung sowie die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte —, ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Frau Ehrhard hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige eigene Bestimmung vermieden werden.
Das Mietrecht regelt im Allgemeinen einzelne Fragen zu einem bestehenden Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter. Für den Mieter ist es beispielsweise wichtig, wann eine Wohnung mangelhaft ist und er berechtigt ist, die Miete zu kürzen. Kann er auch vor Ablauf einer Kündigungsfrist ausziehen, wenn er einen Nachmieter stellt? Oder was sind seine einzelnen Rechte aufgrund des Mietvertrages? Für den Vermieter ist zum Beispiel wichtig, wann er vom Mieter die Mietzahlung erhält oder wann und wie der Mieter bei ordnungsgemäßer Kündigung die Wohnung zu verlassen hat. Hat ein Mieter berechtigterweise die Miete gekürzt? Und was muss bei einer Mieterhöhung beachtet werden? Wichtig ist in diesem Zusammenhang für den Vermieter auch, welche Nebenkosten oder Betriebskosten er vom Mieter geltend machen kann. Wenden Sie sich als Mieter oder Vermieter vertrauensvoll an Elke Ehrhard.
Unter privatem Baurecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen dem privaten (oder auch öffentlichen) Bauherrn und den am Bau eines Gebäudes Beteiligten verstanden. Dies sind der Bauherr, die Bauhandwerker, der Architekt, die weiteren Planer, der Generalunternehmer, der Bauträger und der Baubetreuer. Seine Regeln sind zunächst im Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) enthalten, darüber hinaus aber auch in Sondervorschriften wie der Gewerbeordnung (GewO), der Makler- und Bauträger-Verordnung (MaBV), der Verdingungsordnung für Bauleistungen — Teil B (VOB/B) und der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Typische Fragen des privaten Baurechts drehen sich um Gewährleistung, Beseitigung von Baumangel, Richtigkeit von Abrechnungen über Bauleistungen, Durchsetzung einer Vertragsstrafe sowie Streit um Bausicherheit. Welche Möglichkeiten es hier gibt, zeigt Ihnen Rechtsanwältin Elke Ehrhard gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.
Unter Forderungsinkasso ist die Beratung und Vertretung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Außenständen, zum Beispiel aus einem Darlehensvertrag, sowie bei der daran anschließenden Vollstreckung zu verstehen.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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- Elke Ehrhard
- Darmstadter Straße 22
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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