Franz-Maik Peplinski

Fachgebiete/Charakteristika

Franz-Maik Peplinski wurde 1971 in Potsdam geboren. Vor dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam absolvierte er neben dem Abitur eine Berufsausbildung zum Straßenbautechniker. Nach dem Universitätsstudium war er als Rechtsreferendar für das Land Brandenburg mit Wahlstation unter anderem am Brandenburgischen Oberlandesgericht tätig. Im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen folgte 1999 die Zulassung zur Anwaltschaft. Herr Peplinski ist hauptsächlich im Zivilrecht tätig.

Rechtsanwalt Franz-Maik Peplinski ist für Sie der geeignete Ansprechpartner bei Problemen rund um das private Baurecht, Grundstücksrecht, Mietrecht und Arbeitsrecht. Der Jurist bezeichnet dabei sein technisches Verständnis - insbesondere in der Baubranche - sowie seine ergebnisorientierte Arbeit als seine größten Stärken. Priorität hat für ihn stets eine an den wirtschaftlichen Interessen des Mandanten orientierte Lösung; wenn möglich ohne ein langwieriges gerichtliches Verfahren. Ziel seiner Tätigkeit ist eine umfassende Klärung des Problems unter Einbeziehung aller rechtlichen, persönlichen und wirtschaftliche Aspekte.

Jeder, der sich schon einmal den Traum vom Bau des eigenen Hauses verwirklicht hat, weiß möglicherweise auch von den Schattenseiten eines solchen Unternehmens zu berichten. Nachteilige Vertragsklauseln, mangelhafte Durchführung und Probleme in der Gewährleistungsphase bereiten einem als Auftraggeber eines Bauwerkes oftmals mehr Kopfzerbrechen, als einem lieb ist. Andererseits haben seriöse Bauunternehmen unter dem zum Teil schlechten Ruf der Branche zu leiden, indem Auftraggeber mit übertriebener Vorsicht und unangemessenen Ansprüchen reagieren.

Gut beraten ist also, wer hier möglichst frühzeitig fachkundige Hilfe und Beratung beim Abschluss von Verträgen und beim Auftreten von Problemen in Anspruch nimmt. Juristische Beratung ist gerade bei der Durchführung von Bauvorhaben unerlässlich und erspart Ihnen nicht nur viel Ärger und Enttäuschungen, sondern letztlich auch Geld. Diese Aufgabe wird von Franz-Maik Peplinski gern übernommen und in enger Zusammenarbeit mit Ihnen und den Sie beratenden wirtschaftlichen, technischen oder baubetrieblichen Experten gelöst.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Grundstücksrecht, da oftmals mit Fragen aus dem Baurecht ein Zusammenhang besteht. Die Immobilie ist nach wie vor eine der wertbeständigsten Kapitalanlagen und von kaum zu unterschätzender Bedeutung für die private Altersvorsorge. Die mit der Veräußerung und dem Erwerb einer Immobilie zusammenhängenden Rechtsfragen sind komplex. Dies betrifft die mit dem Erwerb selbst verbundenen Probleme wie die Gewährleistungsrisiken (Altlasten, verborgene/verschwiegene Mängel), aber auch steuerliche Dinge und Fragen der Finanzierung; nicht zuletzt auch die damit einhergehenden erbrechtliche Probleme. Auch hier bedarf es nicht nur der juristischen, sondern ebenso der kaufmännischen Kompetenz. Rechtsanwalt Franz-Maik Peplinski verfügt über wirtschaftlichen Sachverstand, eine langjährige Beratungspraxis und eine umfassende forensische Erfahrung und kann hierdurch die in jeder Hinsicht fachkundige Bearbeitung Ihres grundstücksrechtlichen Mandats gewährleisten. In der Vergangenheit hat sich Herr Peplinski schwerpunktmäßig mit grundstücksbezogenen Fragen im Rahmen der Wiedervereinigung (Vermögensrecht, Sachenrechtsbereinigung und Schuldrechtsanpassung) beschäftigt.

In engem Zusammenhang mit dem Grundstücksrecht steht das Miet- und Pachtrecht. Eigenbedarf, Mietrückstand, Mängel an der Mietsache und Mietzinsminderung, Nebenkosten, Kündigungen, Schönheitsreparaturen und Renovierung: Oft wird bereits durch eine gute Vertragsgestaltung späterer Streit vermieden. Im Mietprozess ist eine effektive Rechtsdurchsetzung - bis hin zur Zwangsvollstreckung - gefragt. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwalt Peplinski.

Auf dem Gebiet Arbeits- und Beamtenrecht berät und vertritt Herr Peplinski Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer. Seine Tätigkeit umfasst die außergerichtliche Beratung und Interessenwahrnehmung ebenso wie die Vertretung vor allen Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit im gesamten Bundesgebiet. Dazu gehören die Beratung bei der Begründung, Abwicklung und gegebenenfalls Änderung sowie Kündigung oder Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses einschließlich der Gestaltung in diesem Zusammenhang zu schließender Verträge sowie die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis (beispielsweise auf Entgelt, Urlaub, Zeugnis). Hinzu kommen die besonderen beamtenrechtlichen Fragen z.B. im Rahmen der Ernennung, Besoldung und Versetzung. Schwerpunkte bilden auch die Vertretung im Kündigungsschutzverfahren sowie die Beratung und Vertretung, wenn ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wird.


 

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