Gernot Dohmann

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Gernot Dohmann gründete seine Einzelkanzlei 2004. Das kleine, aber hoch motivierte Team der Kanzlei Dohmann betreut den Mandantenstamm umfassend. Zu diesem zählen Privatleute, aber auch Gewerbetreibende, Handwerksunternehmen und mittelgroße Firmen.

Für Terminabsprache steht Ihnen das Sekretariat montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 bis 18.00 Uhr zur Verfügung. Bei der Terminabsprache werden selbstverstälich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind bei Bedarf und nach Vereinbarung Beratungstermine auch außerhalb der genannten Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Gernot Dohmann
Jülicher Straße 46
41464 Neuss
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Gernot Dohmann wurde 1971 in Neuss geboren. Zunächst war er als gelernter Groß- und Außenhandelskaufmann tätig. Danach studierte er Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt. Dem abgeschlossenen Studium folgte der Referendardienst in Düsseldorf. Herr Dohmann ist seit 2003 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist an allen Amts- und Landesgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwalt Dohmann verfügt über gute Kenntnisse in Englisch und kommuniziert für seine Mandanten auch mit im angelsächsischen Sprachraum angesiedelten Behörden. Dies wird in der Praxis gelegentlich bei Firmengründungen nach englischem Recht abverlangt, denn Herr Gernot Dohmann hilft Ihnen gerne bei der Gründung einer sogenannten “Limited” (Ltd.), bei der im Gegensatz zu einer deutschen GmbH keine 25.000 Euro, sondern nur 2 Englische Pfund als Stammkapital nötig sind.

Im Strafrecht ist eine frühzeitige Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe besonders wichtig, da ungefähr 60 Prozent aller Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden, ohne dass es zu einer Anklageerhebung vor einem Gericht kommt. Im laufenden Ermittlungsverfahren gibt es für den Strafverteidiger noch zahlreiche Möglichkeiten, auf den Verfahrensgang Einfluss zu nehmen, um den Mandanten so effektiv zu verteidigen.

Das Wirtschaftsstrafrecht kommt zum Tragen, wenn es um die Themenschwerpunkte Bilanzfälschung, Kreditbetrug, Anlagebetrug, Insolvenzdelikte und Betrug im Unternehmensbereich geht. Auch als “Normalbürger” können Sie im Steuerrecht schneller, als Ihnen lieb ist, anwaltlicher Hilfe bedürfen. Schon eine unvollständige Steuererklärung, eine Steuerverkürzung, Abgabenverkürzung oder Insolvenzverschleppung können eine Strafbarkeit nach dem Steuerstrafrecht begründen und die Verteidigung gegenüber der Steuerfahndung durch den Steuerstrafrechtler Gernot Dohmann notwendig machen.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht wird der Volljurist im wesentlichen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung tätig — wie beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Alkohol am Steuer bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von unter 0,5 Promille, Parkverstoß, zu dichtes Auffahren et cetera. Außerdem ist er in Bezug auf das sogenannte Punktesystem ein kompetenter Ansprechpartner: Er berät Sie beim Abbau Ihrer Punkte in Flensburg. Zudem können Sie den Rechtsanwalt bei Auseinandersetzungen mit der Behörde hinsichtlich Führerscheinentzug (in der Regel ein Jahr) und Fahrverbot (maximal drei Monate) sowie Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in Anspruch nehmen. Bei Streitigkeiten um eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU, umgangssprachlich: “Idiotentest”) ist Rechtsanwalt Dohmann gleichsam ein kompetenter Rechtsberater und steht Ihnen insbesondere bei der Vorbereitung auf eine solche Untersuchung mit seinem juristischen Rat zur Verfügung.

Das Arbeitsrecht umfasst sowohl alle Rechtsfragen, die den Arbeitnehmer als Einzelnen betreffen, als auch die Interessen der Belegschaft eines Unternehmens, die in der Regel durch den Betriebsrat, den Personalrat oder eine Mitarbeitervertretung wahrgenommen werden. Herr Dohmann vertritt in arbeitsrechtlichen Fragen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Im Individualarbeitsrecht, welches das einzelne Arbeitsverhältnis betrifft, geht es vorrangig um die Voraussetzungen und Folgen einer Kündigung. Der erfahrene Rechtsanwalt informiert Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und vertritt Sie in einem arbeitsrechtlichen Prozess vor Gericht. Sollte Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten worden sein, ist eine anwaltliche Beratung vor dem Abschluss unbedingt anzuraten. Denn in der Regel hat eine solche Vereinbarung zur Folge, dass eine Sperrfrist bei der Arbeitsagentur ausgelöst wird und Sie eine Zeit lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Doch nicht nur, wenn ein Arbeitsvertrag beendet worden ist, sondern auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses kann eine Beratung notwendig sein. Herr Dohmann berät Sie zum Beispiel zu einem Abänderungsvertrag, zum Mutterschutz oder zum Schwerbehindertenrecht.

Das kollektive Arbeitsrecht regelt dagegen das Verhältnis zwischen Belegschaft und Arbeitgeber. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit im kollektiven Arbeitsrecht ist insbesondere das Betriebsverfassungsrecht und die Gestaltung betrieblicher Regelungen (von Arbeitszeit über EDV bis zu Zielvereinbarungen) und die Beratung von Betriebsrat und Gesamtsbetriebsrat bei Umstrukturierungen von Unternehmen und Betrieben (Betriebsänderung, Outsourcing, Massenentlassung et cetera). Bei umfangreichen und in der Regel langwierigen Tarifverhandlungen finden Sie in Rechtsanwalt Dohmann genau den richtigen Ansprechpartner. Auf Wunsch wirkt er an einer Betriebsvereinbarung (zu Arbeitszeit, Gestaltung von Arbeitsplätzen, beruflicher Fortbildung, Einsatz neuer Technik, Beschäftigungssicherung und vielem mehr) mit und setzt Mitwirkungsrechte durch. Herr Dohmann vertritt Sie sowohl außergerichtlich als auch in einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung. Sein besonderes Verhandlungsgeschick und seine langjährige Erfahrung in Konfliktlösungen werden von seinen Mandanten überaus geschätzt.

Im Familienrecht können Sie den Rechtsanwalt mit Ihrer Ehescheidung und deren Folgesachen betrauen. Nach einer Trennung ergeben sich immer Streitigkeiten um Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt und Nachscheidungsunterhalt. Der Jurist zeigt Ihnen Ihren Unterhaltsanspruch auf und verhilft Ihnen zur Durchsetzung gegenüber der anderen Partei. Er klärt darüber hinaus die Vermögensauseinandersetzung und Uneinigkeiten um Ehewohnung, Hausrat, gemeinsames Bankkonto sowie Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich). Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, sollten Sie Herrn Dohmann konsultieren, um vernünftige Regelungen zu erarbeiten um Sorgerecht, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Zum Wohle der Kinder sollte der Familienfrieden durch einvernehmliche Lösungen weitgehend erhalten bleiben. Der Familienrechtler ist auch ein kompetenter Ansprechpartner bei Fragen, die das Lebenspartnerschaftsgesetz betreffen.

Im Erbrecht bietet Rechtsanwalt Dohmann erbrechtliche Beratung und die Gestaltung von Erbvertrag, Testament, Ehegattentestament, Nachlassregelung, Vorsorgeregelung und Patientenverfügung. Wenn Sie Ihren Erben schon vor dem Erbfall Vermögensgüter übertragen wollen, wird der Rechtsanwalt die vorweggenommene Erbfolge für Sie regeln. Im Falle einer Erbschaft ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der die Erbauseinandersetzung zwischen den Hinterbliebenen regelt. Im Erbfall kommt es fast immer zu Streitigkeiten zwischen den Erben oder den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft. Herr Dohmann vertritt Ihre Interessen als Hinterbliebener und sichert Ihre Ansprüche. Darüber hinaus steht er Ihnen bei Problemen um Pflichtteilsanspruch, Erbschaftsausschlagung und Erbschein zur Verfügung.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Verkehrsrecht. Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam, sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Versicherungen und Werkstätten behaupten zwar, dass die Angelegenheit ohne Rechtsanwalt geregelt werden kann, in Wirklichkeit gehen dem Geschädigten dabei häufig aus Unkenntnis Ansprüche verloren. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten. Auch ein Mandant, der ein Problem hat, bei dem Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, wird durch Herrn Dohmann sachkundig beraten und betreut.

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