Michael Regal
Kurzprofil
Die Rechtsanwaltskanzlei Michael Regal hat ihren Ursprung in der Kanzlei Konicek, Weber & Partner, welche seit Beginn der 90er Jahre auch in Suhl einen Standort unterhielt. Haupttätigkeitsfeld war von Anbeginn die Vertretung mittelständischer Unternehmen, speziell im Bereich der Inkassomandate. Seit 01.05.2002 führt Rechtsanwalt Regal die Kanzlei in eigener Regie und Verantwortung weiter, nachdem er bereits seit 1998 als Mitglied der Kanzlei Konicek, Weber & Partner im Suhl tätig gewesen war.
Mit seinem Team hat er es sich zur Aufgabe gemacht, allen Mandanten, welche mit der Bitte um Unterstützung und Rat zu ihm kommen, tatkräftig unter Einsatz aller legitimen Mittel zur Seite zu stehen. Fachliches, qualifiziertes Wissen, gepaart mit beruflichen Erfahrungen aller Mitarbeiter der Kanzlei, bildet dafür die Basis. Das ehrgeizige Ziel ist es, jedes Mandat zu einem erfolgreichen für den jeweiligen Mandanten zu machen.
Die Kanzlei verfügt über moderne Kommunikationsmittel, welche ein schnelles und effektives Arbeiten ermöglichen.
Die Büroräume sind in der Würzburger Straße nahe dem Suhler Stadtkern. Vor dem Kanzleigebäude ist prinzipiell kostenfreies Parken möglich. Die nächstgelegene Bushaltestelle ist circa 500 Meter entfernt. Bis zum Hauptbahnhof sind es ebenfalls nur wenige Minuten.
Die Büroöffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr. Termine können nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten liegen. Herr Regal steht bei Bedarf auch für Ortstermine zur Verfügung.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Michael Regal - Würzburger Str. 3
98529 Suhl
Thüringen
Deutschland
- Telefon
- +49 3681 304984
- Telefax
- +49 3681 309095

- Homepage
- http://www.rechtsanwalt-regal.de
Fachgebiete/Charakteristika
Michael Regal wurde 1970 in Leipzig geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Osnabrück und absolvierte das anschließende Referendariat in Meiningen. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 1998. Rechtsanwalt Regal ist berechtigt, an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten aufzutreten. Seit 2003 ist Michael Regal Fachanwalt für Arbeitrecht.
Herr Regal ist Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler im Stadtrat der Stadt Zella-Mehlis sowie im Kreisrat Schmalkalden-Meiningen.
Herr Regal ist berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Bereits seit 1998 bietet Rechtsanwalt Regal juristische Unterstützung im Individual- und im Kollektivarbeitsrecht an. Er übernimmt Mandate sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Der Arbeitsrechtler steht zur Verfügung bei Streitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien um Arbeitsvertrag, Arbeitsvergütung, Urlaub, Arbeitszeit, Teilzeit, Befristung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Mutterschutz. Wenn Sie von einer Abmahnung oder Änderungskündigung betroffen sind, meist Vorboten einer Kündigung, sollten Sie sich rasch an Herrn Regal wenden. Der Jurist übernimmt Ihre Interessenvertretung und wird im Fall einer ausgesprochenen Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben, um Ihre Rechte durchzusetzen. Sie können sich gleichfalls an den Rechtsanwalt wenden bei Auseinandersetzungen um Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung und Zeugnis.
Im Kollektivarbeitsrecht wird Rechtsanwalt Regal im Betriebsverfassungsrecht für seine Klienten tätig. Er klärt rechtliche Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Betriebsrat, der Betriebsratsarbeit oder der Betriebsratswahl ergeben können. Wenn im Betrieb ein Betriebsrat vorhanden ist, muss dieser vor jeder Kündigung gehört werden. Findet die Anhörung des Betriebsrats nicht statt, so ist die Kündigung nicht wirksam. Außerdem hat der Betriebsrat diverse Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsrechte, bei deren Missachtung der Arbeitgeber gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten verstößt. Sie können Herrn Regal auch aufsuchen bei Ansprüchen aus Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
Im Bau- und Architektenrecht regelt der Jurist sowohl zivilrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Angelegenheiten. Ursachen für Rechtsstreitigkeiten im zivilrechtlichen Bereich sind unter anderem Mängel, Zahlungsverzug, Zurückbehaltungsrechte, Sicherheiten, Uneinigkeit über die Abnahme, die Art der Mangelbeseitigung, Bürgschaften, Bauverzug, Baubehinderung, Bedenken gegen die geplante Ausführung (Bedenkenanzeige), Nachträge und Vertragsstrafe (unter Beachtung der etwaig einbezogenen VOB/B), Ersatzvornahme und Kostenvorschuss. Letztlich gipfelt all dies häufig in Streitigkeiten um die Schlussrechnung. Zudem regelt Herr Regal die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen der Auftraggeber bei Baumängeln und führt sowohl für Auftraggeber als auch für Bauunternehmer selbständige Beweisverfahren, welche auch als Beweissicherungsverfahren bezeichnet werden.
Das öffentlich-rechtliche Baurecht regelt dagegen die behördlichen Eingriffsbefugnisse und Genehmigungsverfahren im Rahmen der Grundstücksbebauung. Aufgrund seiner auch drittbezogenen Ausstrahlung, insbesondere im Verhältnis zwischen Nachbarn, ist die Bedeutung dieses Rechtsgebietes nicht zu unterschätzen. Im Bereich Nachbarschutz geht es häufig um Abstandsflächen, Brandschutz, Grenzbebauung, Beseitigungsverfügung et cetera, nicht selten kommt es hier zu Streitigkeiten, in denen auch die Instrumente des vorläufigen Rechtsschutzes eingesetzt werden müssen. Ein Beispiel hierfür ist der geplante oder bereits erfolgte Hausbau, der zu Streitigkeiten unter den Nachbarn und gleichzeitig mit der Baubehörde (Bauaufsichtsbehörde) führt. Es muss nicht immer um das Gebäude selbst gehen, häufig werden auch Nebenanlagen wie Stützmauern, Einfriedungen (Zäune et cetera), Swimmingpools, Aufschüttungen und dergleichen mehr zum Zankapfel, anlässlich dessen Behörden bereits eingeschaltet oder noch einzuschalten sind. Je nach Mandanteninteresse macht Herr Regal hier Ansprüche auf behördliches Einschreiten geltend oder verteidigt seine Mandanten gegen das Bauamt. Auch bei dem Wunsch nach Erteilung von Baugenehmigung und Bauvorbescheid finden Rechtssuchende bei Herrn Regal kompetente Unterstützung.
Sehr häufig wird Herr Regal auch im Wirtschaftsrecht tätig. Hier berät und vertritt Sie der engagierte Jurist bei allen Problemen, die in Zusammenhang mit wirtschaftlichen Unternehmen stehen. Dies beinhaltet unter anderem das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht, den gewerblichen Rechtsschutz, das Vertriebsrecht und die Themenbereiche Unternehmensgründung und Unternehmensnachfolge. Er berät bei Mietvertrag, Kaufvertrag, Werkvertrag, Leasingvertrag, Franchisevertrag und natürlich auch bei der Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auch bei Inkassoverfahren ist Herr Regal durch langjährige Erfahrung im Umgang mit den Parteien und dem weiteren Vorgehen routiniert. Selbstverständlich vertritt Rechtsanwalt Regal Sie auch bei der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen vor Gericht.
In seinem Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht ist Herr Regal unter anderem befasst mit der Erhebung und Abwehr einer Räumungsklage. Ferner gehören zu seinem Tagesgeschäft folgende Bereiche: Beratung und Vertretung bei ordentlicher wie außerordentlicher Kündigung, Abmahnung, Untervermietung, Geltendmachung und Abwehr einer Forderung (Mietzins, Kaution) oder Mietminderung, Anzeige der Mietmängel, Schadensersatz, Mieterhöhung, Renovierungspflicht (Schönheitsreparaturen) und Kostenerstattung, Räumungsschutz (Räumungsfrist), Überprüfung und Durchsetzung der Betriebskostenabrechnung/Nebenkosten, Beratung, Gestaltung und Abschluss von Mietaufhebungsvertrag, Mietvertrag und Pachtvertrag.
Ob als Fußgänger oder Autofahrer: Verkehrsteilnehmer sind wir alle. Die Vielzahl der rechtlichen Regelungen, die das Verkehrsrecht betreffen, erfordert jedoch spezielle Kenntnisse, die Ihnen Rechtsanwalt Regal bieten kann. Häufig kommt es im Straßenverkehr zu Unfällen. Daher ist Herr Regal hauptsächlich im Bereich der Unfallregulierung tätig, also bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall. Als Beteiligtem eines Verkehrsunfalls ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen. Michael Regal führt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung und wird Verantwortlichkeit, Haftungsfrage und Schuldfrage in Ihrem Interesse klären. Darüber hinaus können sich Differenzen bezüglich Gutachten, Kostenvoranschlag sowie Umfang und Schadenhöhe ergeben, die er mit der anderen Unfallpartei klären wird. Bei einem Sachschaden oder Unfallschaden mit Personenschaden macht Herr Regal für seine Mandanten Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend und hilft bei deren Durchsetzung.
4423 Zugriffe seit dem 20.06.2006


