Andreas Guth

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Guth in München-Pasing wurde 1992 von Rechtsanwalt Andreas Guth gegründet. Zum Mandantenstamm gehören Privatleute wie auch kleinere und mittelständische Unternehmen.

Die Büroräume sind im Münchener Westen, direkt am S-Bahnhof “Pasing”. Hierdurch ist ein sehr guter Anschluss an den Personennahverkehr der Region gewährleistet (Bus, Tram, S-Bahn, Regionalbahn). Kommen Sie am S-Bahnhof an, erreichen Sie die Kanzlei, indem Sie sich gen Norden (innerhalb des Bahnhofs die Treppenstufen hoch und nicht die Rampe) wenden. Die Kanzlei liegt in der August-Exter-Straße, dem Villengebiet von Pasing. Das Gebäude ist eine Villa von 1896, gut zu erkennen, da sie in der Straße das einzige Fachwerkhaus ist. Parkplätze stehen im Regelfall direkt vor der Kanzlei zahlreich zur Verfügung. Gerne können Sie Ihr Auto aber auch in der Hauseinfahrt parken.

Die Kanzlei ist montags bis freitags ab 09.00 Uhr für Sie erreichbar. Sprechzeiten sind von 15.00 bis 18.00 Uhr. Außerdem können Termine auch außerhalb der Geschäftszeiten (sogar am Samstag) vereinbart werden. Ist die Kanzlei gerade nicht besetzt, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Nachricht auf einem Anrufbeantworter zu hinterlassen, Rechtsanwalt Guth ruft Sie innerhalb eines Tages zurück.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Andreas Guth
August-Exter-Straße 32
81245 München
Bayern
Deutschland

Telefon
+49 (89) 8206464
Telefax
+49 (89) 8206466


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Andreas Guth wurde 1961 in München geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Den Referendardienst leistete er ebenfalls in seiner Heimatstadt ab. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 1992. Er kann für seine Mandanten auch in Englisch korrespondieren. Rechtsanwalt Guth ist berechtigt, an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten aufzutreten.

Bereits seit 1992 bietet Rechtsanwalt Guth juristische Unterstützung im Individualarbeitsrecht an. Er übernimmt Mandate sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Der Arbeitsrechtler steht zur Verfügung bei Streitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien um Arbeitsvertrag, Arbeitsvergütung, Urlaub, Arbeitszeit, Teilzeit, Befristung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Mutterschutz. Wenn Sie von einer Abmahnung oder Änderungskündigung betroffen sind, meist Vorboten einer Kündigung, sollten Sie sich rasch an Herrn Guth wenden. Der Jurist übernimmt Ihre Interessenvertretung und wird im Fall einer ausgesprochenen Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben, um Ihre Rechte durchzusetzen. Sie können sich gleichfalls an den Rechtsanwalt wenden bei Auseinandersetzungen um Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung und Zeugnis.

Rechtsanwalt Guth berät und vertritt Sie in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung zum Ehevertrag. Hinzu gehören außerdem die Themenbereiche Voraussetzung einer Scheidung, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Ehewohnung, Aufteilung von Hausrat und Vermögen. Aber auch die Gebiete Abstammung, Adoption, Verwandtschaft oder die rechtlichen Wirkungen des Zusammenlebens Unverheirateter sind Teil der anwaltlichen Tätigkeit von Andreas Guth. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Rechtsanwalt Guth, der selbst Familienvater ist, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. Sein Ziel ist es, ausgleichend zu wirken.

Die Schnittstellen zwischen Familienrecht und Erbrecht werden jederzeit in die familienrechtliche Betrachtung einbezogen. Rechtsanwalt Guth kann besondere Kenntnisse in der vorweggenommenen Erbfolge, Erbvertrags- und Testamentsgestaltung, Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung und den steuerlichen Bezügen zum Erbrecht vorweisen.

Im Erbrecht, das einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen bildet, sind juristische Probleme so vielgestaltig wie deren Lösungen. Es regelt die Frage, wem das Vermögen einer Person nach ihrem Tode zufällt, was damit zu geschehen hat und wer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet. Ausgangspunkt ist hier das Prinzip der Testierfreiheit. Der Erblasser kann also grundsätzlich nach seinem Belieben über sein Vermögen verfügen. Er kann dies jedoch nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Formen tun, nämlich durch Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag. Ihre Schranken findet die Testierfreiheit vor allem im Pflichtteilsrecht. Wenn der Erblasser andere Personen als seine unmittelbaren Angehörigen als Erben eingesetzt hat, können jene dennoch den Pflichtteil verlangen, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht. Hat der Erblasser nicht oder nicht wirksam testiert, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Es erben also der Ehegatte oder Lebenspartner und die Verwandten.

Der Erblasser kann jedoch auf das Schicksal seines Vermögens nach seinem Tode durch Anordnung der Testamentsvollstreckung Einfluss nehmen. Für die Klärung von Rechtsfragen oder Verwaltungsfragen im Zusammenhang mit der Erbfolge ist das Nachlassgericht zuständig. Es erteilt zum Beispiel dem Erben einen Erbschein als beweiskräftiges Zeugnis seiner Erbenstellung. Rechtsanwalt Guth berät Sie umfassend bei der Ausarbeitung einer Verfügung von Todes wegen, insbesondere hinsichtlich der Gestaltungsvarianten: Berliner Testament, Vorerbfolge und Nacherbfolge, Vermächtnisanordnung, Gestaltungsproblematik beim Vorhandensein minderjähriger Kinder, Wiederverheiratungsklausel, Berücksichtigung von Auslandsvermögen — insbesondere Auslandskonten —, Depots oder Immobilien sowie Testamentsvollstreckung. Aber auch dann, wenn der Erbfall eingetreten ist und es um die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder Unstimmigkeiten mit einem vom Erblasser eingesetzten Testamentsvollstrecker geht, finden Sie in Rechtsanwalt Guth einen kompetenten Ansprechpartner.

Im Verkehrsrecht bearbeitet Rechtsanwalt Guth Mandate, die das Verkehrszivilrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht betreffen. Im Verkehrszivilrecht übernimmt der Volljurist die Unfallschadenregulierung nach einem Verkehrsunfall. Es ist ratsam, sich sofort juristische Hilfe zu holen, damit Sie nicht durch Unkenntnis Ansprüche verlieren. Herr Guth klärt rechtliche Fragen um Schmerzensgeld, Personenschaden, Sachschaden, Mietwagen, Kaskoversicherung, Haftpflichtversicherung, Wertminderung, Totalschaden, Restwert, Gutachten und Sachverständigenkosten. Zudem führt er die zähen Auseinandersetzungen mit der gegnerischen Versicherung und setzt Ihren Schadenersatzanspruch für Sie durch.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht wird er anwaltlich tätig bei Rotlichtverstoß und Geschwindigkeitsüberschreitung. Sie können sich an Rechtsanwalt Guth wenden, wenn Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren wollen.

Bei einem Mietverhältnis überlässt eine Person (Vermieter) einer anderen (Mieter) die Mietsache für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum gegen Entgelt. Tritt neben die bloße Gebrauchsüberlassung das Recht der Fruchtziehung, so liegt ein Pachtverhältnis vor. Wie das Arbeitsverhältnis ist auch das Mietverhältnis über Wohnraum für die Gemeinschaft von grundlegender Bedeutung. Ist das Mietverhältnis oder Pachtverhältnis nicht von vornherein befristet worden, muss es gekündigt werden, wenn es beendet werden soll. Erst mit der wirksam ausgesprochenen Kündigung wird der Vertrag beendet. Kündigungsschutz gegen die Kündigung des Vermieters kann dann greifen, wenn die schriftliche Kündigung ohne Begründung zugegangen ist oder wenn der Kündigungsgrund gar nicht besteht. Das ist etwa der Fall, wenn der Vermieter Eigenbedarf anmeldet, dieser aber gar nicht vorliegt.

Die Aufgabe des Vermieters ist es, die Mietsache auch während der Mietzeit in dem Zustand zu erhalten, die dem Mietvertrag entspricht. Verschlechtert sich die Mietsache während der Mietzeit, tritt also ein Mangel an der Mietsache auf, so ist es Pflicht des Mieters, dem Vermieter den Mangel anzuzeigen, damit ein noch größerer Schaden verhindert werden kann und der Vermieter den aufgetretenen beseitigt.

Reagiert der Vermieter auf die Mängelanzeige des Mieters nicht, steht dem Mieter das Recht auf Mietminderung zu. Über die Höhe der Minderung haben die Gerichte eine umfangreiche Rechtsprechung entwickelt. Das Recht zur Mietminderung kann so weit gehen, dass der Mieter von der Verpflichtung zur Mietzinszahlung befreit ist. Wenden Sie sich in diesen oder ähnlichen Problemen rund um das Miet- und Pachtrecht vertrauensvoll an Rechtsanwalt Andreas Guth.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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