Anette Goldbach
Fachgebiete/Charakteristika
Anette Goldbach wurde 1962 in Velbert geboren. Die seit 1993 zur Anwaltschaft zugelassene Juristin studierte in Mannheim und Bochum. Ihr Referendariat leistete sie am Landgericht Wuppertal. Frau Goldbach ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.
Rechtsanwältin Anette Goldbach bietet Beratungen und Prozessvertretungen im Familienrecht und Verkehrszivilrecht.
Anette Goldbach wurde Jahr 1997 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, fortan die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Eine Rechtsanwältin kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss sie mindestens drei Jahre als Rechtsanwältin zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.
Rechtsanwältin Anette Goldbach übernimmt Ihre Beratung und gerichtliche Vertretung vor allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten in folgenden Angelegenheiten:
- Scheidungsverfahren bezüglich Ehe und Lebenspartnerschaft
- Unterhaltsstreitigkeiten in der Ehe, bei Trennung und nach der Scheidung
- Unterhalt für Kinder und Eltern, die nicht verheiratet sind
- Umgangsrecht und Sorgerecht
- Wohnungszuweisung
- häusliche Gewalt (Gewaltschutzgesetz) sowie sexueller Missbrauch
- Aufteilung von Vermögen (Zugewinn) und Schulden
- Aufteilung von Hausrat
- Aufteilung der Rentenansprüche (Versorgungsausgleich)
- Ehevertrag und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung
- Lebenspartnerschaft
- Nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Entzug der elterlichen Sorge durch das Familiengericht
- Vaterschaftsfeststellung oder Anfechtung der Vaterschaft
- Erbstreitigkeiten
Im Übrigen hat Frau Goldbach Erfahrungen bei der Auflösung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften sowie bei Trennung und Scheidung von Ehepaaren, wenn ein Partner eine gleichgeschlechtliche Beziehung eingegangen ist.
Im Verkehrszivilrecht sind regelmäßig nicht nur Autofahrer, sondern ebenso Fußgänger, Radfahrer oder sonstige Verkehrsteilnehmer wie beispielsweise Inlineskater betroffen. Beim Ausgleich der finanziellen Folgen Ihres Verkehrsunfalls steht Ihnen Rechtsanwältin Anette Goldbach hilfreich zur Seite, wobei es vor allem um Schadensersatzanspruch und Schmerzensgeldanspruch geht. Dabei kommt es insbesondere immer wieder zum Streit über den Ausgleich von Reparaturkosten, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld. Um möglichst geringe Kosten selbst tragen zu müssen, bedarf es der Beachtung spezieller verkehrsrechtlicher Regelungen.
Da die meisten Autofahrer verkehrsrechtsschutzversichert sind, empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig Anette Goldbach hierzu zu befragen. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist der Weg zur Anwältin aber regelmäßig zu empfehlen, um den Schaden von vornherein zu begrenzen. Sie muss zunächst überprüfen, ob ein Teil der beiderseitig entstandenen Kosten möglicherweise selbst zu tragen ist, denn gerade im Verkehrsrecht ist eine quotenmäßige Aufteilung des Schadens üblich. Dies hat seine Ursache darin, dass im Verkehrsrecht eine Haftung nicht immer ein persönliches Fehlverhalten voraussetzt (eigenes Verschulden), sondern sich hier eine (Mit-)Haftung bereits allein aus der allgemein-abstrakten Gefahr durch die Benutzung eines Kfz ergeben kann (Betriebsgefahr).
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Anette Goldbach
- Kolpingstr. 2
42551 Velbert
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (2051) 4538
- Telefax
- +49 (2051) 54538

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


