Mona Leischner
Fachgebiete/Charakteristika
Mona Leischner wurde 1969 in Göppingen geboren und studierte in Augsburg Rechtswissenschaften. Nach dem Referendariat am Landesgericht in Ulm ist sie seit 2001 Rechtsanwältin. Bereits seit 1998 arbeitete sie in einer Anwaltskanzlei. Sie ist an allen Amts- und Landgerichten vertretungsberechtigt.
Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit liegen hauptsächlich im privaten und gewerblichen Mietrecht, im Wohnungseigentumsrecht und im Pachtrecht.
In ihrem Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht ist Frau Leischner unter anderem befasst mit der Erhebung und Abwehr einer Räumungsklage. Ferner gehören zu ihrem Tagesgeschäft folgende Bereiche: Beratung und Vertretung bei ordentlicher wie außerordentlicher Kündigung, Abmahnung, Untervermietung, Geltendmachung und Abwehr von Forderungen (Mietzins, Kaution), Anzeige der Mietmängel, Geltendmachung und Abwehr von Mietminderung, Schadensersatz, Mieterhöhung, Renovierungspflicht (Schönheitsreparaturen) und Kostenerstattung, Räumungsschutz (Räumungsfrist), Überprüfung und Durchsetzung der Betriebskostenabrechnung/Nebenkosten, Beratung, Gestaltung und Abschluss von Mietaufhebungsvertrag, Mietvertrag und Pachtvertrag.
Im gewerblichen Mietrecht greifen die gesetzlichen Einschränkungen für Wohnraummietverhältnisse nicht. Hier sind regelmäßig eine planerische, vorvertragliche Vertragsgestaltung sowie eine umfassende Prüfung, Auslegung und Anwendung bereits bestehender Geschäftsraummietverträge vonnöten, die Frau Leischner für Sie gerne durchführt. Ohne Anspruch auf Vollzähligkeit der Auflistung ist sie beispielsweise für Sie im Hinblick auf folgende Themen tätig: Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung, Mietmangel, Mieterkündigung, Vermieterkündigung, Nebenkosten, Mieterhöhung, Modernisierung, Schönheitsreparaturen, Mietkaution oder Umfang des Mietgebrauches.
Im Wohnungseigentumsrecht informiert Sie Rechtsanwältin Leischner über die Besonderheiten beim Erwerb von Wohneigentum, die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Verwaltung, die Eigentümerversammlung, die Bestellung und Abberufung des Wohnungsverwalters, das Wohngeld, die Bedeutung der Teilungserklärung, die Nutzung und Gebrauchsregelung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum sowie die Beziehung der Beteiligten in einer Wohnanlage, zum Beispiel Hausverwalter, Hausmeister, Mieter, Vermieter, Eigentümer und Nachbarn.
Fau Rechtsanwältin Leischner ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Durch ihre Tätigkeit als Verfahrenspflegerin verfügt Rechtsanwältin Leischner über eine große praktische Erfahrung und ein fundiertes Wissen im Betreuungsrecht. Das bedeutet, sie wird durch das Vormundschaftsgericht bestellt, um in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten in dem hierfür erforderlichen Umfang rechtlich wahrzunehmen. Hierunter fallen auch die Vorsorgevollmacht sowie die Patientenverfügung. Neben der Beratung bei der Erstellung privatrechtlicher Vorsorgeregelungen (einschließlich Patientenverfügung) sowie der Übernahme von Bevollmächtigung und Kontrollbevollmächtigung zur Vermeidung einer staatlichen Betreuung stellt die anwaltliche Vertretung Betroffener im Betreuungsverfahren und gegenüber staatlich eingesetzten Betreuern den Schwerpunkt von Frau Leischner dar.
Im Inkassorecht befasst sich Frau Leischner mit der Eintreibung Ihrer ausstehenden Forderungen. Sie wird Ihre Schuldner letztmalig zur Zahlung auffordern und mit einer Mahnung in Verzug setzen. Bei fruchtlosem Fristablauf wird sie Klage einreichen und Ihre Forderungen notfalls im Wege der Pfändung oder Zwangsvollstreckung für Sie erreichen.
In allen Rechtsgebieten greift Frau Leischner gern auch auf ihre Ausbildung als Mediatorin zurück. Insbesondere wenn es darum geht, langjährige Beziehungen aufrechtzuerhalten oder den Konflikt zu entschärfen, ist die Mediation das bevorzugte Werkzeug hin zur Lösung des Disputs. Mediation ist ein Weg zur außergerichtlichen Konfliktbearbeitung und bezieht sich auf alle persönlichen und sachlichen Folgen von Konflikten. Mediation — wörtlich: Vermittlung — will eine faire, gerechte und rechtsverbindliche Lösung, die von beiden Parteien eigenverantwortlich entwickelt wird. Als Mediatorin ist Frau Leischner dann nicht “Richterin”, sondern Mittlerin ohne Entscheidungsbefugnis, und führt die Parteien durch das Verfahren, unterstützt und berät sie.
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Mona Leischner - Bahnhofstraße 6
73033 Göppingen
Baden-Württemberg
Deutschland
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- +49 (7161) 96333-33

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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