Barbara Schleicher
Fachgebiete/Charakteristika
Barbara Schleicher wurde 1959 in Ulm geboren und studierte an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen Rechtswissenschaften. Nach dem Referendariat am Landesgericht in Ulm ist sie seit 1987 als Rechtsanwältin zugelassen. Sie ist an allen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Rechtsanwältin Schleicher ist Mitglied der AG Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein und nimmt am Arbeitskreis Ehe und Familie in Göppingen teil. Letzterer besteht aus Rechtsanwälten, Sozialpädagogen der psychologischen Beratungsstellen und Mitarbeitern des Jugendamtes, die sich regelmäßig zum Erfahrungsaustausch treffen.
Rechtsanwältin Schleicher ist seit 1999 Fachanwältin für Familienrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Im Familienrecht können Sie die Fachanwältin mit Ihrer Ehescheidung und deren Folgesachen betrauen. Nach einer Trennung ergeben sich immer Streitigkeiten um Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt und Nachscheidungsunterhalt. Die Juristin zeigt Ihnen Ihren Unterhaltsanspruch auf und verhilft Ihnen zur Durchsetzung gegenüber der anderen Partei. Sie klärt darüber hinaus die Vermögensauseinandersetzung und Uneinigkeiten um Ehewohnung, Hausrat, gemeinsames Bankkonto sowie Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich). Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, sollten Sie Frau Schleicher konsultieren, um vernünftige Regelungen zu erarbeiten um Sorgerecht, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Zum Wohle der Kinder sollte der Familienfrieden durch einvernehmliche Lösungen weitgehend erhalten bleiben. Die Familienrechtlerin ist auch eine kompetente Ansprechpartnerin bei Fragen, die das Lebenspartnerschaftsgesetz betreffen.
Im Zusammenhang mit familienrechtlichen Problemen müssen oft auch erbrechtliche Fragen geklärt werden. Hier ist Frau Schleicher eine kompetente Ansprechpartnerin, sei es bei der Änderung bestehender erbrechtlicher Verfügungen oder der Neugestaltung von Testamenten oder Erbverträgen.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtanwältin liegt im Verkehrsrecht. Hier erstreckt sich die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen über das Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Häufiger Gegenstand im Zivilrecht ist die Unfallregulierung, also die Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber dem Unfallgegner oder dessen Haftpflichtversicherung. Die anwaltliche Vertretung im Ordnungswidrigkeitenrecht umfasst die Verteidigung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder einem anderen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Bei Problemen, bei denen Strafrecht und Verkehrsrecht zusammentreffen, finden Sie in Frau Schleicher eine kompetente Ansprechpartnerin. Oft handelt es sich hier um eine Trunkenheitsfahrt oder um Unfallflucht, aber auch Körperverletzung im Straßenverkehr fällt in dieses Gebiet.
Im Mietrecht übernimmt Barbara Schleicher das Mandat für Vermieter oder Mieter. Sie klärt Streitigkeiten zwischen den Mietvertragsparteien um Mietvertrag, Klauseln, Verzug mit der Mietzinszahlung, Mangel der Mietsache, Kündigung, Kaution usw. Das Mietrecht hat in den letzten Jahren tiefgreifende Änderungen erfahren. Sowohl Vermieter als auch Mieter sind aufgrund der komplizierten Regelungen in zunehmendem Maße auf anwaltliche Hilfe angewiesen. Auch hier ist eine kompetente Vertretung durch Frau Schleicher gewährleistet.
Arbeitsrechtlich wird die Volljuristin insbesondere im Individualarbeitsrecht tätig. Dieses Gebiet regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bevor Sie einen Arbeitsvertrag abschließen, ist es sinnvoll, diesen von einem Juristen auf Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten überprüfen zu lassen, um schon im Vorfeld Auseinandersetzungen mit Ihrem Arbeitsgeber zu vermeiden. Zwischen den Arbeitsvertragsparteien ergeben sich vornehmlich Streitigkeiten um Arbeitsvergütung, Urlaub, Arbeitszeit, Teilzeitregelung, Befristung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz oder Schwerbehinderung (SGB IX). Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die betriebsbedingte, ordentliche oder fristlose Kündigung ausgesprochen hat, übernimmt die Arbeitsrechtlerin Ihre Interessenvertretung und wird gegebenenfalls zur Durchsetzung Ihrer Rechte eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Sie können Rechtsanwältin Schleicher auch bei einer Abmahnung oder Änderungskündigung in Anspruch nehmen, die meist nur Vorboten einer Kündigung sind. Bei Fragen um Arbeitslohn, Vergütungsanspruch, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung, Zeugnis, Aushändigung der Arbeitspapiere können Sie sich ebenso an die Volljuristin wenden.
Die Gesamtheit der Vorschriften und Gesetze wird im Sozialrecht immer unüberschaubarer. Bei Reformen wie Hartz IV wird das alte Recht oft nicht vollständig dem neuen Recht angepasst. Zudem wendet der Staat das neue Recht oftmals zu restriktiv an. Das Sozialrecht selbst ist der juristische Oberbegriff für solche rechtlichen Gebiete, die entweder mit der Sozialversicherung oder mit der sozialen Hilfe des Staates zusammenhängen. Es umfasst eine große Anzahl von Gesetzen. Dieses liegt alleine schon an den fünf verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Aus diesem Grund begleitet Sie Barbara Schleicher durch die oftmals schwierigen Verfahrensabläufe. Diese können unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Streitigkeiten mit der Krankenkasse um deren Leistungsspektrum, Anerkennung einer Berufskrankheit sowie das Schwerbehindertenrecht umfassen.
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Barbara Schleicher - Bahnhofstraße 6
73033 Göppingen
Baden-Württemberg
Deutschland
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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