Rolf Schneider

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Schneider wurde bereits 1973 von Rechtsanwalt und Notar Rolf Schneider in Bad Salzuflen gegründet. Seine Klientel setzt sich aus Privatleuten, kleineren und mittelständischen Betrieben zusammen. Die Mandanten kommen häufig auf Empfehlung zu ihm. Es ist dem Volljuristen wichtig, dass seine Mandate schnell und zügig bearbeitet werden. Wenn ein Fall keine Aussicht auf Erfolg hat, ist Herr Schneider dem Mandanten gegenüber offen.

Seine Kanzlei versteht sich als Dienstleistungsunternehmen mit der Zielstellung, möglichst außergerichtliche und damit kostengünstige Lösungen für seine Mandanten zu erreichen. Hierbei ist Qualität für ihn oberste Verpflichtung. Er ist dabei bestrebt, jedem Mandanten eine individuelle und maßgeschneiderte Hilfestellung zu geben. Die Kanzlei zeichnet sich durch kurze Wartezeiten und flexible Terminplanung aus. Zügige Hilfe und vertrauensvolle Gespräche bilden die Basis ihrer Rechtsberatung.

Sie finden die Kanzlei zentral in Bad Salzuflen in der Bahnhofstraße, einer der Hauptverkehrstraßen der Stadt. Der Bahnhof ist rund 150 Meter, die örtliche Sparkasse nur rund 80 Meter entfernt. Für Mandanten, die mit dem Pkw anreisen, stehen reservierte Parkplätze hinter dem Gebäude zur Verfügung.

Beratungstermine werden montags bis freitags zwischen 08.00 und 12.30 Uhr sowie 14.30 und 18.00 Uhr über das Sekretariat vereinbart. Bei Bedarf bietet der Rechtsanwalt auch Beratungstermine vor Ort beim Mandanten an.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Rolf Schneider
Bahnhofstr. 13
32105 Bad Salzuflen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (5222) 50045und50046
Telefax
+49 (5222) 59411
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.raschneider-badsalz.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Rolf Schneider wurde 1940 in Dortmund geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an der Universität in Köln, an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg und an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Dem abgeschlossenen Jurastudium folgte der Referendardienst in seiner Geburtsstadt Dortmund.

Herr Schneider ist seit 1972 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 1980 ist er Notar, seit 1995 ist er darüber hinaus Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der Volljurist ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Rechtsanwalt Schneider kann bei Bedarf auch in Englisch korrespondieren.

Herr Schneider ist Rechtsanwalt der “alten Schule” und kann daher Rechtsberatung aus fast allen Rechtsgebieten anbieten. Seine Schwerpunkte liegen jedoch im Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Baurecht und im Erbrecht.

Rechtsanwalt Schneider ist seit 1995 berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.

Bei Rechtsanwalt Schneider finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Fällen von Mobbing und Diskriminierung, zu Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht, zu Kündigung und Kündigungsschutzklage, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Sperrzeiten, Zeugnissen oder einzelnen Zeugnisformulierungen, zu Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung durch den Juristen bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen, Prozessführung und Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen von Rechtsanwalt Schneider.

Das kollektive Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Belegschaft und Arbeitgeber. Bei umfangreichen und in der Regel langwierigen Tarifverhandlungen finden Sie in Rechtsanwalt Schneider genau den richtigen Ansprechpartner. Beratungsbedarf besteht aber vor allem bei Betriebsübergang oder Betriebsänderung durch Stilllegung oder Verlegung. Damit geht meist auch ein massiver Stellenabbau einher. Auf Wunsch wirkt Herr Schneider an einer Betriebsvereinbarung mit und setzt Mitwirkungsrechte durch. Er vertritt Sie sowohl außergerichtlich als auch in einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung.

Rechtsanwalt Schneider steht kleineren und mittelständischen Unternehmen bei allen Fragen rund um das Unternehmen als kompetenter Berater zur Seite. Dabei orientiert er sich an den Beratungsbedürfnissen seiner anspruchsvollen Klienten und steht diesen quasi rund um die Uhr zur Verfügung. Auf Wunsch des Mandanten ist dabei ein transparenter Beratervertrag selbstverständlich, der die Kosten der außergerichtlichen Beratung berechenbar macht und nicht ausufern lässt. Die Beratung durch Herrn Schneider beinhaltet insbesondere die Bereiche Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Vertragsgestaltung, Gesellschaftsrecht und Forderungseinzug (Inkasso). Hierbei unterstützt Sie Rechtsanwalt Schneider mit seinem wirtschaftlichen Verständnis in allen unternehmerischen Fragen. Er berät und vertritt Sie umfassend bei der Gestaltung von Verträgen mit Ihren Lieferanten und Kunden, um bereits im Vorfeld zukünftiges Streitpotential zu minimieren oder gar auszuschließen. Herr Schneider steht in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts zur Verfügung. Beim Forderungseinzug vertritt er seine Mandanten konsequent vor Gericht und in der Zwangsvollstreckung. Darüber hinaus verteidigt Rechtsanwalt Schneider die Interessen Ihres Unternehmens gegen zu Unrecht geltend gemachte Ansprüche und Forderungen außergerichtlich wie gerichtlich.

Auch in sämtlichen Fragen der Unternehmensgestaltung, der Rechtsformwahl, der Gründung, dem Erwerb, der Umwandlung und Reorganisation sowie der Unternehmensnachfolge, der Veräußerung, der Liquidation oder Abwicklung des Unternehmens steht Herr Schneider beratend und gestaltend zur Verfügung. Auch steuerrechtliche Probleme und Gestaltungen können hier bearbeitet werden.

Im privaten Baurecht sind überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherr und Bauunternehmer geregelt. Grundlage ist der zwischen ihnen geschlossene Bauvertrag. Bauleistungen sind dabei alle Leistungen, mit denen Bauwerke unmittelbar geschaffen, erhalten oder geändert werden (zum Beispiel die Herstellung eines Rohbaues oder eines schlüsselfertigen Hauses, Erbringung sämtlicher Werkleistungen). Somit sind im privaten Baurecht auch die klassischen Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt (Bauvertrag zur Erstellung eines Hauses, einer Heizungsanlage, Malerarbeiten et cetera).

Des Weiteren betrifft das private Baurecht die Beziehungen zwischen Bauherr und Architekt, wenn der Bauherr einen Architekten mit der Erbringung von Architektenleistungen wie Bauplanung und/oder Bauaufsicht beauftragt. Breiten Raum der anwaltlichen Tätigkeit Herrn Schneiders nimmt die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln am Bauwerk und/oder sonstigen Werkleistungen in Anspruch.

Unter Erbrecht versteht man die Summe der Rechtsnormen, welche die vermögensrechtlichen Folgen (Beerbung, Pflichtteil et cetera) des Todes eines Menschen (Erbfall) regeln. Rechtsanwalt und Notar Schneider hilft bei der Gestaltung der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag, gemeinschaftliches Testament, Vorerbschaft/Nacherbschaft, Vermächtnis, Teilungsanordnung, Einsetzung eines Testamentsvollstreckers) und bei der Vermögensordnung im Hinblick auf das künftige Erbrecht (Schenkung, Immobilie, Wohnrecht). Nach dem Erbfall setzt er für seine Mandanten die sich ergebenden Rechte durch und verteidigt gegen unberechtigte Inanspruchnahme. Hervorzuheben sind Verfahren, in denen es um Erbe, Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung, Vermächtnis, Auseinandersetzung zwischen den Miterben im Rahmen der Erbengemeinschaft, Testamentsvollstreckung, Teilungsversteigerung, Ertrag aus dem Nachlass und ähnliches geht. Sowohl die einverständliche als auch die streitige Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften stellen ein weiteres Teilgebiet der Arbeit des Rechtsanwalts im Erbrecht dar. Auch Streitigkeiten im Verfahren auf Erteilung des Erbscheines und um die sogenannte beeinträchtigende Schenkung ergeben sich nach dem Erbfall nicht selten. Weitere Themen sind schließlich Erbschaftskauf, Annahme, Ausschlagung, Erbunwürdigkeit, Verzicht sowie Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Aufgebot der Nachlassgläubiger.

Rolf Schneider ist ein leidenschaftlicher Jurist, dem die Abwechslung beim Arbeiten mit den verschiedenartigsten rechtlichen Problemstellungen besonders viel Freude bereitet. Er legt großen Wert auf ausführliche Gespräche mit den Streitparteien, um auf diesem Weg Problemlösungen herbeizuführen.

Publikationen im Bereich Rechtstipps

Aus dem Bereich Mieten & Wohnen:
Aus dem Bereich Ehe, Familie & Erben:

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de