Antje Böttcher-Stiebritz

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Antje Böttcher-Stiebritz ist seit 2005 als selbständige Rechtsanwältin in Suhl tätig. Zum Mandantenstamm der Einzelkanzlei gehören überwiegend Privatleute sowie kleine und mittelständische Unternehmen.

Sie finden die Kanzlei mitten in der Innenstadt von Suhl, rund 500 Meter vom Bahnhof  und vom Busbahnhof entfernt, so dass ein guter Anschluss an den regionalen Personennahverkehr besteht. Auch  bestehen kostenpflichtige Parkmöglichkeiten (Parkuhr) direkt vor dem Gebäude.

Die Bürozeiten zur Terminabsprache mit dem Sekretariat sind montags bis freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr sowie von 13.00 bis 17.00 Uhr, freitags bis 15.00 Uhr organisiert. Dabei werden selbstverständlich Ihre zeitlichen und räumlichen Wünsche berücksichtigt. So sind bei Bedarf auch Besprechungstermine vor Ort bei den Mandanten und außerhalb dieser Zeiten sowie am Wochenende möglich.

Die Kanzlei verfügt über moderne Kommunikationsmittel, die eine schnelles und effektives Arbeiten ermöglichen. So kann der Mandant die Art und Weise seiner Betreuung wählen: das Mandat kann persönlich, per Telefon, Fax und E-Mail abgewickelt werden.

Die Stärke von Frau Böttcher-Stiebritz ist es, vernünftige außergerichtliche Lösungen zu finden. Dabei kommt es ihr darauf an, den Mandanten ehrlich und fair in Hinblick auf die Erfolgsaussichten der angestrebten Klage aufzuklären. Die Juristin sieht sich als Dienstleisterin zum Wohle ihrer Mandanten. Diese schätzen an Antje Böttcher-Stiebritz besonders ihre ruhige und freundliche Art und ihr Einfühlungsvermögen. Sie nimmt sich grundsätzlich viel Zeit für die Beratung und versteht es, selbst komplizierte rechtliche Probleme einfach und verständlich für einen juristischen Laien zu erklären.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Antje Böttcher-Stiebritz
Bahnhofstr. 17 a
98527 Suhl
Thüringen
Deutschland

Telefon
+49 (3681) 353375
Telefax
+49 (3681) 803785
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.ra-boettcher-suhl.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Antje Böttcher-Stiebritz wurde 1974 in Suhl geboren. Nach dem Abitur studierte sie Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte sie im Landgerichtsbezirk Meiningen. Während der Referendarzeit vertiefte sie auch hr Interesse für das Arbeits- und Sozialrecht. Ihre Zulassung als Rechtsanwältin erhielt sie im Januar 2005.
Frau Böttcher-Stiebritz  verfügt über Fremdsprachenkenntnisse in Englisch, Russisch, Französisch und Spanisch.
Rechtsanwältin Böttcher-Stiebritz ist berechtigt, an allen Amts- und Landgerichten aufzutreten.

Im Familienrecht befasst sich Frau Böttcher-Stiebritz mit allen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit den Themenschwerpunkten Trennung und Scheidung stehen. Hierunter fallen die Durchsetzung von Unterhaltsanspruch, eine Trennungsvereinbarung, die Regelung der elterlichen Sorge, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Umgangsrecht und Vermögensauseinandersetzungen. Des Weiteren vertritt die Juristin ihre Mandanten beim Zugewinnausgleich. Dann werden von ihr vor allem güterrechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Parteien geregelt, worunter unter anderem die Zuweisung von Hausrat und Wohnung zählt. Ferner begleitet Rechtsanwältin Böttcher-Stiebritz ihre Mandanten bei der Vaterschaftsfeststellung oder der Vaterschaftsanfechtung. Im Familienrecht ist es das besondere Anliegen von Frau Böttcher-Stiebritz, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten.

Das Arbeitsrecht ist heute aufgrund seiner zahlreichen gesetzlichen Regelungen und der Vielzahl arbeitsrechtlicher Gerichtsentscheidungen zu einer für Laien völlig unüberschaubaren Materie geworden. Arbeitgeber, auch diejenigen mit professioneller Personalabteilung, tun sich schwer, arbeitsrechtlich sichere Entscheidungen zu treffen. Arbeitnehmer, die nur vereinzelt mit arbeitsrechtlichen Problemstellungen konfrontiert werden, sind schnell überfordert, wenn komplexe und für die Weiterbeschäftigung erhebliche Fragen zu klären sind. Rechtsanwältin Böttcher-Stiebritz vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Kollektives Arbeitsrecht und Individualarbeitsrecht gehören zu ihrem Aufgabengebiet. In diesen Bereichen ist sie eine kompetente Ansprechpartnerin für Fragen zu Kündigungsschutz, Betriebsübergang, Lohnfortzahlung, Mitbestimmung, Freistellung, Abfindung, Fürsorge, Leistungsbeurteilung, Zeitarbeit und Vergütung. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwältin Böttcher-Stiebritz.

Nicht nur das Arbeitsrecht, auch die Gesamtheit der Vorschriften und Gesetze im Sozialrecht wird immer unüberschaubarer. Die fortschreitende Technik und der mittlerweile labile Sozialstaat nötigen den Gesetzgeber zu immer umfassenderen Regelungen und Reformen. Bei den Reformen, wie etwa der Agenda 2010 oder Hartz IV, wird das alte Recht oft nicht vollständig dem neuen Recht angepasst. Zudem wendet der Staat das neue Recht oftmals zu restriktiv an. Das Sozialrecht selbst ist der juristische Oberbegriff für solche rechtlichen Gebiete, die entweder mit der Sozialversicherung oder mit der sozialen Hilfe des Staates zusammenhängen. Es umfasst eine große Anzahl von Gesetzen. Aus diesem Grund begleitet Sie Frau Böttcher-Stiebritz durch die oftmals schwierigen Verfahrensabläufe. Diese können unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Streitigkeiten mit der Krankenkasse um deren Leistungsspektrum, Anerkennung von Berufskrankheiten sowie das Schwerbehindertenrecht oder das Betriebsrentenrecht umfassen.

Sowohl Unternehmen als auch Privatleute überlassen der Juristin die Forderungsbeitreibung. Frau Böttcher-Stiebritz übernimmt den gesamten Schriftverkehr und leitet die notwendigen Maßnahmen ein, um einen vollstreckbaren Titel, zum Beispiel einen Vollstreckungsbescheid, zu erlangen und diesen gegen den Schuldner durchzusetzen. Der erfahrenen Rechtsanwältin stehen dabei vielfältige Möglichkeiten zur Verfügung, auf das Eigentum des Schuldners zuzugreifen, die man als normaler Bürger in der Regel gar nicht kennt. So gibt es neben der Pfändung von Konten oder Rechten zum Beispiel auch eine Zwangssicherungshypothek, mit der ein Grundstück belastet werden kann. Frau Böttcher-Stiebritz übernimmt für Sie die Informationsbeschaffung, etwa durch eine Grundbucheinsicht, und leitet notfalls weitere Verfahren ein. So muss der Schuldner bei einer eidesstattlichen Versicherung sein gesamtes Vermögen offenlegen. Auch kann die Rechtsanwältin auch einen Insolvenzantrag stellen. Frau Böttcher-Stiebritz weist darauf hin, dass viele Mandanten nur deshalb ihre Forderungen nicht realisieren können, weil sie bei säumigen Schuldnern zu lange warten (Insolvenzrisiko) oder ihre rechtlichen Möglichkeiten nicht ausschöpfen.
Doch auch wenn gegen Sie selbst ein Titel vorliegt, sollten Sie sich rechtlich beraten lassen. Denn in vielen Fällen findet die Rechtsanwältin eine Möglichkeit, mit dem Gläubiger eine Einigung zu erzielen, welche die Situation des Schuldners berücksichtigt.

Seit Inkrafttreten der Insolvenzordnung (InsO) übernimmt Frau Böttcher-Stiebritz die anwaltliche Vertretung von Schuldnern bis zur Restschuldbefreiung. Im Verbraucherinsolvenzrecht dürfen Sie umfassende rechtliche Hilfe und Beistand von Rechtsanwältin Böttcher-Stiebritz erwarten, wenn Sie nicht mehr weiterwissen, weil Sie in die Schuldenfalle getappt sind. Sie wird für Sie zukunftsorientierte Lösungen erarbeiten, damit Sie nicht in Ihrer Existenz bedroht werden und finanziell wieder auf die Beine kommen. Sie sucht eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern gemäß § 305 Absatz 1 Insolvenzordnung und stellt einen Schuldenbereinigungsplan auf. Innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 72 Monate kann eine Ratenzahlung oder Abtretung vereinbart werden. Nach diesen sechs Jahren tritt dann die Restschuldbefreiung ein, womit Ihre endgültige Schuldenbefreiung erreicht ist.

Schließlich steht die Juristin ihren Mandanten bei allen rechtlichen Problemen zur Verfügung, die sich aus den Verträgen des täglichen Lebens ergeben können. Ob es sich um Ansprüche aus einem Mietvertrag, einem Werkvertrag oder einem Kaufvertrag handelt — zum Beispiel Gewährleistung, Minderung, Mängel, Umtausch, Rückabwicklung, Schadensersatz —, die Rechtsanwältin informiert Sie über Ihre Rechte und setzt diese gegenüber dem Vertragspartner durch. Dies gilt beispielsweise auch, wenn Sie die Rückabwicklung eines Kaufvertrages oder ähnlichem wünschen oder Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden sollen.

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