Marthe Müller

Fachgebiete/Charakteristika

Marthe Müller, 1977 in Hamm geboren, studierte an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster Rechtswissenschaften. Das Referendariat leistete sie in Dortmund ab. Sie absolvierte zudem erfolgreich die fachspezifische Fremdsprachenausbildung, war in diesem Zusammenhang auch für eine Londoner Kanzlei tätig und korrespondiert daher auch fließend in Englisch.

Frau Müller schloss ihr Studium mit Prädikatsexamen ab und wurde 2005 zur Anwaltschaft zugelassen. Sie ist an allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.

Rechtsanwältin Müller ist spezialisiert auf die Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in den Bereichen kollektives Arbeitsrecht und Individualarbeitsrecht. Sie sichert Ihre Rechte, wenn Sie beispielsweise eine Abfindung fordern, eine Abmahnung entfernen lassen, den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wahren, eine Kündigungsschutzklage einreichen, erfolgreich gegen Mobbing vorgehen oder sicherstellen möchten, dass Sie ein faires Zeugnis von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Konsultieren Sie schon frühzeitig die Juristin, um die Einhaltung aller Fristen zu gewährleisten.

Auf der Arbeitgeberseite werden im Vorfeld von Kündigungen die schwersten Fehler gemacht, die im Nachhinein kaum noch zu beheben sind. Rechtsanwältin Müller vertritt bei Kündigungsschutzverfahren, Abmahnungsentfernungsklage und Zahlungsklage erfolgreich. Gerade im Kündigungsschutzverfahren und bei betrieblicher Umstrukturierung sowie beim Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung ist die frühzeitige Konsultation anzuraten.

Des Weiteren finden Sie bei Rechtsanwältin Müller Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Fällen von Diskriminierung, zu Mutterschutz oder Schwerbehindertenrecht, zur Änderungskündigung, zum Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag, zu Sperrzeiten, zum Betriebsverfassungsrecht, Personalrecht, Kündigungsschutzrecht, zur Personalabrechung, Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung, zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz oder zu Zeugnisformulierungen. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch die Juristin unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln eines Aufhebungsvertrags gehören hier zu den Leistungen von Marthe Müller.

Ein weiterer Schwerpunkt der Juristin liegt beim Medizinrecht. Im Medizinrecht übernimmt Frau Müller Mandate, die Arztrecht, Arzthaftungsrecht, Krankenhausrecht, Arzneimittelrecht und Vertragsrecht für Ärzte betreffen. Im Arzthaftungsrecht können Sie die Volljuristin in Anspruch nehmen, wenn Sie von einem Schaden durch Ihren behandelnden Arzt betroffen sind. Beispielsweise ein ärztlicher Behandlungsfehler, ärztlicher Kunstfehler oder eine fehlgeschlagene ärztliche Behandlung können erhebliche Schäden beim Patienten verursachen. Frau Müller übernimmt für geschädigte Patienten die Interessenvertretung und wird einen Sorgfaltspflichtverstoß des Arztes, einen Verstoß gegen die ärztliche Aufklärungspflicht oder eine mangelnde Risikoaufklärung geltend machen. Herr Müller beziffert den Umfang des Schadens und wird einen Schadenersatzanspruch in Form von Schmerzensgeld für ihre Mandanten durchsetzen.

Unter das Vertragsarztrecht fällt die rechtliche Vertretung in den Bereichen Praxisverkauf, Praxisübernahme, Erteilung und Entzug der Zulassung, Gebührenrecht, Honorarverteilung und Disziplinarrecht. Im Ärztlichen Berufsrecht geht es unter anderem um Fragen zu ärztlicher Ausbildung, ärztlicher Prüfung, Weiterbildung, Erteilung und Entzug der Approbation. Rechtsanwältin Müller regelt darüber hinaus die Gestaltung und Überprüfung aller Verträge, wozu zum Beispiel der Belegarztvertrag, Chefarztvertrag, Kooperationsvertrag zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern, Praxiskaufvertrag, Praxismietvertrag, Praxisarbeitsvertrag und Kooperationsvertrag für Praxisgemeinschaften zu zählen sind.

Ein weiterer Schwerpunkt ist das Allgemeine Zivilrecht. Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtsanwältin Marthe Müller hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist sie Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Marthe Müller
Kaiserstraße 78
44135 Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (231) 557171-0
Telefax
+49 (231) 525047
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.lex-and-tax.de


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

1045 Zugriffe seit dem 09.06.2006