Manfred Junker
Fachgebiete/Charakteristika
Manfred Junker wurde 1963 in Dortmund geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an der Bayerischen Julius-Maximilian-Universität in Würzburg sowie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm-Universität in Bonn. Den Referendardienst leistete Herr Junker im Bezirk des Landgerichts Bochum sowie in einem mehrmonatigen Auslandsaufenthalt bei der deutsch-amerikanischen Auslandshandelskammer in Atlanta/Georgia/USA. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 1995. Er kann für seine Mandanten auch in Englisch korrespondieren. Rechtsanwalt Junker ist berechtigt, an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie an allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten und am Bundesarbeitsgericht aufzutreten. Seit 1999 ist Herr Junker Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Herr Junker ist zudem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht und der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Herr Junker ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seine weiteren Tätigkeitsschwerpunkte sind das Verkehrsrecht und das Vertragsrecht.
Herr Junker legt Wert auf eine individuelle und auf die Bedürfnisse des jeweiligen Mandanten zugeschnittene Beratung und Vertretung. Dabei ist es Herrn Junkers Grundsatz, mit den Mandanten vertrauensvoll, das heißt ehrlich zusammenzuarbeiten. Das beinhaltet unter anderem, dass Herr Junker offen über Chancen und Risiken berät, denn nur hierdurch wird der Mandant in die Lage versetzt, seinen Fall objektiv zu beurteilen.
Herr Junker ist seit 1999 berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen. Diese Bezeichnung wird durch die Rechtsanwaltskammer auf Antrag nur dann verliehen, wenn der Rechtsanwalt auf diesem Fachgebiet besondere theoretische und praktische Kenntnisse und Erfahrungen nachweist, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Darüber hinaus ist der Fachanwalt zur Führung der Bezeichnung nur berechtigt, wenn er sich jährlich dozierend oder hörend auf Fortbildungsveranstaltungen in seinem Fachbereich betätigt. Die Fortbildung darf zehn Zeitstunden jährlich nicht unterschreiten.
Rechtsanwalt Manfred Junker hat bereits im Studium das Arbeitsrecht als einen Schwerpunkt seiner Ausbildung verstanden. Seit seiner Anwaltszulassung im Jahr 1995 bietet Herr Junker Arbeitgebern und Arbeitnehmern seine Unterstützung im Individual- und Kollektivarbeitsrecht an. Eine einseitige Ausrichtung auf lediglich eine der Seiten widerspricht seiner Meinung nach einer komplexen und kompetenten Spezialisierung und befrachtet das Mandat zum Nachteil des Mandanten mit unnötigem und hinderlichen Klassendenken. Nur wenn man auch die Denkweise des jeweiligen Gegners kennt, kann man entsprechend strategisch und zielgerichtet optimal für den Mandanten handeln. Herr Rechtsanwalt Junker steht bereits aussergerichtlich bei sämtlichen Fragen rund um das Arbeitsrecht beratend und gestaltend zur Verfügung, denn durch die aussergerichtlich fundierte Beratung lässt sich bereits im Vorfeld zukünftiges Streitpotential reduzieren oder gar eliminieren. Dies betrifft die Abfassung, Gestaltung und Überprüfung des Arbeitsvertrags, Fragen der Vergütung, Arbeitszeit, Teilzeit, Befristung, Versetzung, Zeugnis oder auch Mutterschutz und Schwerbehindertenschutz. Herr Junker übernimmt die strategische Beratung und Interessenvertretung bei Kündigung, Abmahnung, oder Änderungskündigung sowie die Verhandlung von Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag und Abfindung. Die konsequente und allein an den Interessen des Mandanten orientierte gerichtliche Vertretung ist für Herrn Junker eine weitere Selbstverständlichkeit in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Mandanten.
Im Kollektivarbeitsrecht klärt Herr Junker rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der betrieblichen Mitbestimmung durch den Betriebsrat, der Betriebsratsarbeit oder der Betriebsratswahl.
Rechtsanwalt Manfred Junker steht kleineren und mittelständischen Unternehmen in seiner Mandantschaft bei allen Fragen rund um das Unternehmen als kompetenter Berater zur Seite. Dabei orientiert sich Herr Junker an den Beratungsbedürfnissen seiner anspruchsvollen Klienten und steht diesen quasi rund um die Uhr zur Verfügung. Selbstverständlich ist dabei auf Wunsch des Mandanten ein transparenter Beratervertrag, der die Kosten der aussergerichtlichen Beratung berechenbar macht und nicht ausufern lässt. Die Beratung von Herrn Junker beinhaltet insbesondere die Bereiche Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Vertragsgestaltung, Gesellschaftsrecht und Forderungseinzug (Inkasso). Hierbei unterstützt Sie Herr Junker rechtlich mit seinem wirtschaftlichen Verständnis in allen unternehmerischen Fragen. Er berät und vertritt Sie umfassend bei der Gestaltung von Verträgen mit Ihren Lieferanten und Kunden, um bereits im Vorfeld zukünftiges Streitpotential zu minimieren oder gar auszuschließen. Herr Junker steht in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts, von der Gestaltung des Arbeitsvertrags, dem Umgang mit dem Betriebsrat bis zur Kündigung und Abwicklung von Arbeitsverhältnissen zur Verfügung. Beim Forderungseinzug (Inkasso) vertritt Herr Junker seine Mandanten konsequent vor Gericht und in der Zwangsvollstreckung. Darüber hinaus verteidigt Herr Rechtanwalt Junker die Interessen Ihres Unternehmens gegen zu Unrecht geltend gemachte Ansprüche und Forderungen aussergerichtlich wie gerichtlich.
Auch in sämtlichen Fragen der Unternehmensgestaltung, der Rechtsformwahl, der Gründung, dem Erwerb, der Umwandlung und Reorganisation sowie der Unternehmensnachfolge, der Veräußerung, der Liquidation oder Abwicklung des Unternehmens steht Herr Junker beratend und gestaltend zur Verfügung. Auch steuerrechtliche Probleme und Gestaltungen können dabei im Team mit seinem Sozius, Herrn Rechtsanwalt und Steuerberater Christoph Schmidt optimal bearbeitet werden. Gerade der interdisziplinäre Austausch unter den Anwälten und deren Teamarbeit in der Sozietät ermöglicht eine vollständige Betreuung des Unternehmers aus einer Hand.
Weiterer Schwerpunkt in der Tätigkeit von Herrn Junker ist das Strassenverkehrsrecht. Herr Junker ist darüber hinaus Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Das Verkehrsrecht teilt sich in die drei Gruppen Verkehrszivilrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht und Verkehrsstrafrecht auf. Häufig treffen die drei Bereiche in einem Fall aufeinander. Hier ist anwaltliche Beratung und Vertretung von höchster Wichtigkeit.
Bei einem Verkehrsunfall entstehen oft schwierige Haftungsfragen. Haftpflichtversicherungen sind besonders erfahren in der Abwehr von Schadensersatzansprüchen, denn das gehört zu ihrem täglichen Geschäft. Hier kann nur der im Verkehrsrecht besonders erfahrene Rechtsanwalt helfen, berechtigte Ansprüche des Geschädigten zu erkennen und konsequent durchzusetzen. Herr Junker sorgt dafür, dass Sie bei einem Verkehrsunfall Ihren Schaden (Schadensersatz, Schmerzensgeld, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten etc.) auch wirklich vollständig ersetzt bekommen. Herr Junker übernimmt für Sie von Beginn an die Ermittlung der gegnerischen Haftpflichtversicherung – auch bei einem Auslandsunfall - , die Korrespondenz mit der Versicherung, der Polizei, dem Gutachter und der Werkstatt und wehrt unberechtigt gegen seinen Mandanten erhobene Ansprüche ab. Zur konsequenten und nachhaltigen Vertretung durch Herrn Rechtsanwalt Junker gehört selbstverständlich auch die Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht.
Herr Junker vertritt seine Mandanten auch in Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsverfahren vor Gericht und den Behörden. Hier geht es um Bußgeld oder Verwarnungsgeld, Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg sowie Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis. Bei Geschwindigkeitsverstoß oder Abstandsmessung kann Herr Junker mit seinen Kenntnissen und Erfahrungen den Messvorgang im Einzelnen überprüfen und Messfehler entlarven. Herr Junker überprüft die Rechtmäßigkeit sämtlicher gegen den Mandanten/die Mandantin erhobenen Vorwürfe und vertritt bei der Verteidigung gegen zu Unrecht ergangene Maßnahmen. Bei Verkehrsstrafsachen vertritt Herr Junker seine Mandanten schon im Ermittlungsverfahren, in dem vielfach durch strategische anwaltliche Hilfe bereits eine Einstellung des Verfahrens erzielt werden kann. Darüber hinaus übernimmt Herr Junker die Verteidigung in der Hauptverhandlung. Gerade in Verkehrsordnungswidrigkeits- und Verkehrsstrafsachen ist die frühzeitige Konsultation eines Rechtsanwalts wichtig, damit dieser alle für Sie günstigen Schritte rechtzeitig einleiten kann.
Im allgemeinen Zivilrecht ist Rechtsanwalt Junker überwiegend im Werkvertragsrecht und im Kaufrecht tätig. Dabei berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Junker bei allen Fragen und Problemen, die sich im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss und der Vertragsabwicklung ergeben. Das beinhaltet schon im Vorfeld die Beratung und Gestaltung eines Vertrages, um hierdurch zukünftiges Streitpotential zu minimieren. Ebenso vertritt Herr Junker Sie engagiert bei Auseinandersetzungen um Rückabwicklung, Gewährleistung, Vertragsverletzung, Anfechtung, Rücktritt, Garantie, Nichtleistung, Schadensersatz, Nacherfüllung und allen damit zusammenhängenden Problemen. Hierzu gehört auch die konsequente Geltendmachung und Durchsetzung von Zahlungsansprüchen des Unternehmers.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
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Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
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