Christoph Schmidt

Fachgebiete/Charakteristika

Christoph Schmidt wurde 1960 in Dortmund geboren. Nach dem Abitur absolvierte er sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Konstanz. Bereits hier spezialisierte er sich konsequent auf das Steuerrecht sowie auf das Arbeitsrecht. 1988 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Bereits 1993 legte er die Steuerberaterprüfung ab und ist seitdem Rechtsanwalt und Steuerberater.
 
1996 wurde er Fachanwalt für Steuerrecht und 1999 Fachanwalt für Arbeitsrecht.
 
Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
 
Herr Schmidt ist zudem Geschäftsführer der SEDES Steuerberatungsgesellschaft, die sämtliche steuerlichen Tätigkeiten wie Buchführung, Löhne, Jahresabschlüsse etc. anbietet
 
Rechtsanwalt Schmidt vertritt sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgebermandate in sämtlichen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Eine einseitige Ausrichtung auf lediglich eine der Seiten widerspricht seiner Meinung nach einer komplexen und kompetenten Spezialisierung und befrachtet  zum Nachteil des Mandanten das Mandat mit politischen Belangen.  Kennt man die Denkweise des Gegners, kann dementsprechend zielgerichtet und optimal gehandelt werden.
 
 Grundsätzlich regelt das Arbeitsrecht das Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und reicht dabei von der Begründung des Arbeitsverhältnisses bis hin zur Beendigung desselben. Ob Arbeiter, Angestellter oder Geschäftsführer — in Sachen Arbeitsrecht möchte jeder zu seinem Recht kommen, und das möglichst schnell. Die meisten Probleme treten dabei im Fall einer Kündigung auf. Ob es nun zu einem Prozess kommt oder ob eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann, Herr Rechtsanwalt Schmidt steht Ihnen mit seinem Fachwissen zur Seite. Beim Aushandeln einer Abfindung, bei der Beratung zu Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag oder zu Arbeitsvertragsrecht und Arbeitsprozessrecht ist eine rasche und fachkundige Hilfe stets garantiert. Auch Abmahnung, Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsförderungsrecht, Versetzung/Umsetzung, Fragen rund um Schwerbehindertenrecht, Mutterschutz, Teilzeitrecht und Befristungsrecht sowie Handelsvertreterrecht gehören zu diesem komplexen Bereich. Herr Rechtsanwalt Schmidt übernimmt Ihre Mandate im Individualarbeitsrecht sowie im Kollektivarbeitsrecht sowohl außergerichtlich als auch vor dem Arbeitsgericht.
 
Neben der Spezialisierung auf das Arbeitsrecht vertritt Herr Rechtsanwalt Schmidt die Interessen von Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften anlässlich einer steuerlichen Außenprüfung oder Betriebsprüfung. Im Bereich der Lohnsteueraußenprüfung besitzt Rechtsanwalt Schmidt mehrjährige Erfahrung bei Aufgriffen der Großbetriebsprüfung mit Auswirkungen auf eine Vielzahl Beteiligter, zum Beispiel im Bereich der Sachbezugsbesteuerung, Besteuerung geldwerter Vorteile aus der Überlassung einer Dienstwohnung und dergleichen.
 
Christoph Schmidt vertritt dabei engagiert Ihre Interessen im Rahmen von Verhandlungen oder des Steuerstreits, nämlich zunächst durch Einspruch beim Finanzamt und notfalls durch Klage vor dem Finanzgericht.
 
Auch im Steuerstrafrecht berät Rechtsanwalt Schmidt professionell und kompetent dank seiner fundierten Kenntnisse auf diesem Gebiet. Im Steuerstrafrecht gelten im Gegensatz zum sonstigen Strafrecht eine Vielzahl von Besonderheiten. Eine professionelle Vertretung ist hier unbedingt geboten.
 
Christoph Schmidt betreut und vertritt Sie bei Eingriffen durch die Steuerfahndung, im Steuerstrafverfahren und zur Vermeidung auch hinsichtlich der Auswirkungen einer strafbefreienden Selbstanzeige. Eine strafbefreiende Selbstanzeige gilt unter bestimmten Voraussetzungen als Königsweg zur Behebung von Problemen mit dem Steuerstrafrecht im Frühstadium. Ob und wann diese Voraussetzungen vorliegen und ob eine Selbstanzeige überhaupt geboten ist, bedarf des kompetenten Rats.
 
Mit der Finanzverwaltung kann bei Streit nicht selten durch die sogenannte “tatsächliche Verständigung” eine Einigung erzielt werden. Das geschickte Einfädeln einer tatsächlichen Verständigung obliegt einem erfahrenen kompetenten Rechtsanwalt, der die Chancen, aber auch Sinnhaltigkeit und Nutzen einer derartigen Verständigung ausloten muss. Oft gelingt es dem Rechtsanwalt, mit einer tatsächlichen Verständigung den gesamten Streitkomplex im Interesse des Steuerpflichtigen zu beenden, gegebenenfalls mit dem Ziel, dass der Mandant möglichst nicht vorbestraft wird.
 
Da Unternehmern und Verbrauchern ihre Rechte gegenüber der Steuerfahndung häufig unbekannt sind, klärt Herr Rechtsanwalt Schmidt hierüber umfassend auf.
 
Steuerrechtliche Fragen betreffen allerdings nicht nur Unternehmer. Sie tauchen bei den verschiedensten zivilrechtlichen Sachverhalten auf, sei es beim Grundstückskauf, der Eheschließung und Ehescheidung, der Erbschaft und der Schenkung et cetera. Eine kompetente rechtliche Beratung kann nur erfolgen, wenn auch steuerliche Aspekte berücksichtigt werden. Umgekehrt muss ein steuerlicher Berater die zivilrechtlichen Aspekte beherrschen und zu würdigen wissen.
 
Rechtsanwalt Schmidt ist als Spezialist für Steuerrecht und als Steuerberater in der Lage, Ihre zivilrechtlichen Belange mit seinen fundierten steuerlichen Kenntnissen zu Ihrer Zufriedenheit zu bearbeiten. Er bietet Ihnen Beratung zu Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Grunderwerbsteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer et cetera an. Die Mitarbeiter seiner Steuerberatungsgesellschaft erstellen in enger Kooperation mit Herrn Schmidt für Sie auch Ihre Steuererklärung und Ihren Jahresabschluss, genauso wie sie für Sie alle Buchführungsleistungen erbringen. Durch diese enge Verknüpfung kann sich Christoph Schmidt ganz auf Ihre steuerrechtlich geprägten Probleme konzentrieren.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Steuerrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Christoph Schmidt
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44135 Dortmund
Nordrhein-Westfalen
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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