Regina Weihrauch-Wüstenhagen

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Rechtsanwältin und Notarin a. D. Regina Weihrauch-Wüstenhagen eröffnete 2001 ihre Kanzlei in Kaiserslautern, nachdem sie zuvor 26 Jahre lang als Rechtsanwältin in Braunschweig tätig gewesen war.

Die Büroräume liegen in der Innenstadt von Kaiserslautern in der Nähe des Kaufhauses Karstadt. Parkmöglichkeiten bestehen auf den öffentlichen Parkplätzen vor dem Gebäude, im Umfeld der Kanzlei sowie in den Parkhäusern „City“ und „Rosenstraße“. Durch die zentrale Bushaltestelle in der Nähe sowie die Haltestelle wenige Meter von dem Kanzleigebäude entfernt besteht ein sehr guter Anschluss an das örtliche Busnetz.

Die Kanzlei ist montags bis freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr sowie von 13.30 bis 17.00 Uhr geöffnet. Die Terminabsprache erfolgt in der Regel über das Sekretariat. Bei Bedarf vereinbart die Rechtsanwaltsfachangestellte Besprechungstermine auch außerhalb der üblichen Zeiten und vor Ort beim Mandanten.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Regina Weihrauch-Wüstenhagen
Richard-Wagner-Straße 9
67655 Kaiserslautern
Rheinland-Pfalz
Deutschland

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+49 (631) 4149016
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+49 (631) 4149018
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Homepage
http://www.weihrauch-wuestenhagen.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Regina Weihrauch-Wüstenhagen wurde 1948 in Braunschweig geboren. Nach dem Abitur studierte sie an der Georg-August-Universität Göttingen Jura. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte Frau Weihrauch-Wüstenhagen in Braunschweig. Die Zulassung zur Anwaltschaft erfolgte 1975, zunächst beim Landgericht Braunschweig, 1980 singular beim Oberlandesgericht Braunschweig. Die Ernennung zur Notarin erfolgte 1985. Die Juristin ist jetzt zugelassen beim Landgericht Kaiserslautern und zugleich beim Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken. Sie ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt.

Regina Weihrauch-Wüstenhagen war 26 Jahre als Rechtsanwältin und 16 Jahre als Notarin in Braunschweig/Niedersachsen tätig, bevor sie aus privaten Gründen in die Pfalz kam. Durch die Verlegung der Kanzlei von Braunschweig nach Kaiserslautern konnte Frau Weihrauch-Wüstenhagen das Amt als Notarin an der neuen Wirkungsstätte nicht mehr fortführen, da dieses Amt ortsgebunden ist und in Rheinland-Pfalz die Kombination der beiden Berufe Rechtsanwalt und Notar nicht möglich ist. Neben der Anwalts- und Notartätigkeit war sie zehn Jahre ehrenamtlich Mitglied des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamtes als Prüfer im zweiten juristischen Staatsexamen. Des Weiteren war sie zwölf Jahre lang Mitglied im Vorstand der Rechtsanwaltskammer des Oberlandesgerichtsbezirks Braunschweig, zuletzt Präsidentin der Rechtsanwaltskammer.

Rechtsanwältin und Notarin a.D. Regina Weihrauch-Wüstenhagen übernimmt Ihre Mandate unter anderem aus dem Allgemeinen Zivilrecht, Familienrecht, Erbrecht, Versicherungsrecht, privaten Baurecht, Architektenrecht und Arzthaftungsrecht.

Im Familienrecht geht es häufig um Unterhaltsverpflichtungen und Ehescheidung. Mit einer Erstberatung — deren Kosten die Rechtsschutzversicherung übernimmt — können sich die Betroffenen einen ersten Überblick über die rechtlichen Folgen verschaffen. Oft ist den Beteiligten nicht klar, dass neben der Frage über den (Bar-)Unterhalt an sich auch zahlreiche andere Probleme zu klären sind: etwa der Zugewinnausgleich, die endgültige Auseinandersetzung von Ehewohnung und Hausrat, der Versorgungsausgleich über die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften et cetera. Daneben spielt auch das Kindschaftsrecht eine beachtliche Rolle. Hier seien nur Regelungen für Umgang und Sorgerecht genannt.

Daneben tauchen aber aufgrund des gesellschaftlichen Wandels auch vermehrt Fragen zu Rechtsproblemen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft auf. Zudem berät Sie Frau Weihrauch-Wüstenhagen auch bei Bedarf über die rechtlichen Besonderheiten einer binationalen Ehe oder Lebensgemeinschaft. Natürlich kann sozusagen “im Vorfeld”, zur Vermeidung oder Verringerung von Rechtsstreitigkeiten eine individuelle Regelung der unterhaltsrechtlichen und güterrechtlichen Verhältnisse durch Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag erfolgen. Auch dabei berät und vertritt Frau Weihrauch-Wüstenhagen Sie gerne. Sie kann dabei ihre früheren Erfahrungen als Notarin einbringen. Der Entwurf eines solchen Vertrages geht allerdings über die Erstberatung hinaus.

Streitigkeiten über ein Erbe haben schon manche Familienbeziehung gestört. Streit um Ihren Nachlass können Sie Ihren Erben jedoch ersparen, wenn Sie sich rechtzeitig über das Erben und Vererben informieren und frühzeitig Vorsorge für den Todesfall treffen. Auch bereits in jungen Jahren muss man damit rechnen, einer Krankheit oder einem Unfall zum Opfer zu fallen. Für Ihre Entscheidung, ob Sie ein Testament, gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag errichten wollen, müssen Sie zunächst einmal wissen, wer Sie beerbt, wenn kein Testament vorhanden ist, und entscheiden, ob diese Erbfolge Ihrem Willen entspricht oder welche abweichende Regelung sie treffen wollen. Auch hierbei berät Frau Weihrauch-Wüstenhagen Sie mit ihrer Erfahrung.

Aber auch wenn Sie selbst Erbe geworden sind, können zahlreiche rechtliche Fragen auftauchen. Sind Sie Erbe, sei es aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund eines Testaments oder Erbvertrages, müssen Sie zunächst prüfen, ob Sie die Erbschaft annehmen wollen. Eines muss man sich stets vor Augen halten: Wer erben will, muss auch die Schulden des Erblassers übernehmen. Der Erbe läuft daher Gefahr, dass er für die Schulden des Verstorbenen unter Umständen auch mit seinem eigenen Vermögen einstehen muss. Für die Erbausschlagung ist eine sechswöchige Frist zu beachten. Lassen Sie sich umfassend von Rechtsanwältin und Notarin a.D. Weihrauch-Wüstenhagen beraten.

Auch über Gestaltung und Inhalt von Vorsorgevollmachten für den Fall schwerer, die Willenbildung oder Willensäußerung beeinträchtigender Erkrankung berät Frau Weihrauch-Wüstenhagen Sie gerne.

Laut Statistik entfallen auf jeden Bundesbürger mehr als zehn Versicherungsverträge. Der Inhalt und die Auslegung dieser Versicherungsverträge sind häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer. Im Gegensatz zum Versicherungsagenten oder Versicherungsmakler kann eine unabhängige Rechtsanwältin eine objektive Beratung gewährleisten, da ihr Honorar nicht davon abhängt, ob und in welchem Umfang tatsächlich Versicherungsschutz besteht. Wichtig für jeden Versicherungsnehmer ist zum einen das Wissen, welche speziellen Probleme sich aus einem Versicherungsvertrag ergeben können, des Weiteren die Möglichkeit der gerichtlichen Abwehr von Nachteilen und die Durchsetzung seiner Rechte. Besonders zu beachten ist auch, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrages und auch bei Schadensanzeigen keine falschen Angaben macht. Eine kleine unkorrekte Angabe reicht schon aus, und der Versicherer hat das Recht, den gesamten Vertrag anzufechten und für ungültig zu erklären. Deshalb ist darauf zu achten, dass Angaben nicht einfach nur gemacht werden, um eine etwas kleinere Prämie zahlen zu müssen. Lassen Sie sich bei versicherungsrechtlichen Problemen von Frau Weihrauch-Wüstenhagen beraten und vertreten.

Bauwerke sind keine Standardprodukte. Verbunden mit ihrer individuellen technischen Realisierung ergeben sich komplexe rechtliche Fragestellungen. Rechte und Pflichten der am Bau Beteiligten sind oft unklar, technische Leistungsänderungen bringen Mehrkosten mit sich, Bauzeitstörung und Mängelansprüche führen zum Streit. Rechtsanwältin und Notarin a.D. Regina Weihrauch-Wüstenhagen unterstützt Sie bei der Gestaltung von Bauvertrag, Bauträgervertrag und Architektenvertrag und berät Sie baubegleitend. Im Übrigen setzt sie Ihre vertraglichen Ansprüche durch, notfalls auch streitig vor Gericht.

Im Arzthaftungsrecht berät und vertritt Rechtsanwältin Weihrauch-Wüstenhagen Sie bei einer misslungenen ärztlichen Behandlung gegen den verantwortlichen Arzt, die Praxisgemeinschaft, das jeweilige Krankenhaus und/oder die Pflegeeinrichtung. Sie beantragt Einsicht in die Krankenunterlagen und prüft Ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Die Juristin kümmert sich in Ihrem Auftrag um die Durchsetzung Ihrer Forderungen.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de