Veit Stößlein

Fachgebiete/Charakteristika

Veit Stößlein wurde 1974 in Coburg geboren und studierte an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel und der Universität Regensburg Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte er im Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg. 2002 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist an allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt und spricht fließend Englisch.

Juristischer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Stößlein ist das Strafrecht. Diesem Rechtsgebiet obliegt die Gesamtheit derjenigen Rechtsvorschriften, die Inhalt und Umfang der staatlichen Befugnis umfassen, auf ein bestimmtes menschliches Verhalten mit Strafe oder Maßregeln der Besserung und Sicherung zu reagieren. Man unterscheidet leichtere Delikte (Vergehen) von Verbrechen, die im Mindestmaß mit einem Jahr Freiheitsentzug sanktioniert werden. Das Kapitalstrafrecht beinhaltet alle Straftaten, die sich gegen das Leben richten und als Verbrechen einzuordnen sind. Herr Stößlein kann als Strafverteidiger in Anspruch genommen werden bei Kapitalverbrechen wie Mord, Totschlag, Raub, räuberischer Diebstahl, Menschenraub, Geiselnahme und so weiter. Wenn Ihnen ein Vergehen zur Last gelegt wird wie Einbruchdiebstahl, Betrug, Sachbeschädigung, Hehlerei oder Körperverletzung, ist es ebenso ratsam, Rechtsanwalt Stößlein aufzusuchen, der durch sein Engagement die Ihnen drohenden Sanktionen minimieren wird. Der Strafverteidiger wird auch bei Sexualdelikten — etwa sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung — tätig. Rechtsanwalt Stößlein wird auch als sogenannter “Opferanwalt” (bei Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch oder anderen Fällen) die Nebenklage übernehmen. Genauso nimmt er in Adhäsionsverfahren (zivilrechtliche Durchsetzung der Ansprüche von Opfern in Strafverfahren) und im Zivilverfahren die Rechte der Opfer wahr.

Das Arbeitsrecht umfasst sowohl alle Rechtsfragen, die den Arbeitnehmer als Einzelnen betreffen, als auch die Interessen der Belegschaft eines Unternehmens, die in der Regel durch den Betriebsrat, den Personalrat oder eine Mitarbeitervertretung wahrgenommen werden. Herr Stößlein vertritt in arbeitsrechtlichen Fragen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Im Individualarbeitsrecht, welches das einzelne Arbeitsverhältnis betrifft, geht es vorrangig um die Voraussetzungen und Folgen einer Kündigung. Der erfahrene Rechtsanwalt informiert Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und vertritt Sie in einem arbeitsrechtlichen Prozess vor Gericht. Sollte Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten worden sein, ist eine anwaltliche Beratung vor dem Abschluss unbedingt anzuraten. Denn in der Regel hat eine solche Vereinbarung zur Folge, dass eine Sperrfrist bei der Arbeitsagentur ausgelöst wird und Sie eine Zeit lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Doch nicht nur, wenn ein Arbeitsvertrag beendet worden ist, sondern auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses kann eine Beratung notwendig sein. Herr Stößlein berät Sie zum Beispiel auch zu einem Abänderungsvertrag, zum Mutterschutz oder zum Schwerbehindertenrecht.

Im Erbrecht bietet Rechtsanwalt Stößlein erbrechtliche Beratung und die Gestaltung von Erbvertrag, Testament, Ehegattentestament, Nachlassregelung, Vorsorgeregelung und Patientenverfügung. Wenn Sie Ihren Erben schon vor dem Erbfall Vermögensgüter übertragen wollen, wird der Rechtsanwalt die vorweggenommene Erbfolge für Sie regeln. Im Falle einer Erbschaft ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der die Erbauseinandersetzung zwischen den Hinterbliebenen regelt. Im Erbfall kommt es fast immer zu Streitigkeiten zwischen den Erben oder den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft. Herr Stößlein vertritt Ihre Interessen als Hinterbliebener und sichert Ihre Ansprüche. Darüber hinaus steht er Ihnen bei Problemen um Pflichtteilsanspruch, Erbschaftsausschlagung und Erbschein zur Verfügung. Auch bei Fragen rund um die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ist Rechtsanwalt Stößlein ein kompetenter Ansprechpartner.

Im Familienrecht können Sie den Rechtsanwalt mit Ihrer Ehescheidung und deren Folgesachen betrauen. Nach einer Trennung ergeben sich immer Streitigkeiten um Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt und Nachscheidungsunterhalt. Der Jurist zeigt Ihnen Ihren Unterhaltsanspruch auf und verhilft Ihnen zur Durchsetzung gegenüber der anderen Partei. Er klärt darüber hinaus die Vermögensauseinandersetzung und Uneinigkeiten um Ehewohnung, Hausrat, gemeinsames Bankkonto sowie Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich). Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, sollten Sie Herrn Stößlein konsultieren, um vernünftige Regelungen zu erarbeiten zu Sorgerecht, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Zum Wohle der Kinder sollte der Familienfrieden durch einvernehmliche Lösungen weitgehend erhalten bleiben. Der Familienrechtler ist auch ein kompetenter Ansprechpartner bei Fragen, die das Lebenspartnerschaftsgesetz betreffen.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Veit Stößlein
Rudolf-Breitscheid-Str. 19
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Homepage
http://www.stoesslein-und-thulke.de


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de