Thomas Etschel

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Etschel in Fürth wurde im November 2001 von Rechtsanwalt Thomas Etschel gegründet. Neben Mandaten aus dem Allgemeinen Zivilrecht übernimmt Herr Etschel auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Familienrecht, Erbrecht, Mieterecht, Strafrecht und Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Bei Bedarf ist auch eine Rechtsberatung in Englisch und Portugiesisch möglich.

Die Büroräume sind in der Fürther Innenstadt, lediglich fünf Minuten vom Stadtzentrum entfernt. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann die Kanzlei problemlos erreicht werden, die Kanzlei liegt direkt am Bahnhof. Parkplätze gibt es in den umliegenden Parkhäusern.

Rechtsanwalt Etschel ist rund um die Uhr erreichbar. Besprechungstermine sind nur nach Absprache möglich.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Thomas Etschel
Bahnhofplatz 1
90762 Fürth
Bayern
Deutschland

Telefon
+49 (911) 770238
Telefax
+49 (911) 7808981
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.ra-etschel.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Thomas Etschel wurde 1957 geboren und studierte an den Universitäten in Hamburg und Hannover. Er absolvierte sein Referendariat in Hannover und Lissabon. Rechtsanwalt Etschel ist an allen Amts-, Land, und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er spricht fließend Englisch.

Herr Etschel ist berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Zu deren Erwerb muss man mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und eine entsprechende Zusatzausbildung absolvieren. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen, um sich laufend über etwaige Reformvorhaben, Rechtsprechungstendenzen und neue Entwicklungen zu unterrichten.

Als Fachanwalt für Familienrecht betreut Thomas Etschel seine Mandanten umfassend im Scheidungsrecht mit all seinen Facetten und Nebengebieten. Er informiert dabei eingehend zu den Voraussetzungen einer Scheidung, zum Sorgerecht und dem Umgangsrecht mit den Kindern, zu Vermögenstrennung sowie zum Unterhaltsanspruch in seinen diversen Formen. Häufig wird er aber bereits im Vorfeld einer Scheidung tätig, denn oftmals besteht die Unsicherheit, ob man sich eine Scheidung überhaupt leisten kann oder wie das Trennungsjahr praktisch umgesetzt werden soll. Auch bei Problemen, die innerhalb einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft auftreten können, ist er ein kompetenter Ansprechpartner. In diesem Rechtsgebiet ist er sowohl mit der Vertretung vor den Familiengerichten als auch mit der außergerichtlichen Beratung befasst. Doch schon vor der Eheschließung können durch einen Ehevertrag spätere Auseinandersetzungen vielfach vermieden werden.

Rechtsanwalt Etschel berät Sie in allen Fragen rund um den Nachlass. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die Übernahme erfolgt ohne weiteres, wenn das Erbe nicht fristgemäß ausgeschlagen wird. Die Erbfolge durch ein Testament ersetzt die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch die Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Thomas Etschel liegt im Strafrecht, in welchem er allgemeine Strafsachen, Verkehrsstrafsachen einschließlich Bußgeldverfahren sowie Jugendstrafsachen bearbeitet. Hierbei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

In seinem Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht ist Herr Etschel unter anderem befasst mit der Erhebung und Abwehr einer Räumungsklage. Ferner gehören zu seinem Tagesgeschäft folgende Bereiche: Beratung und Vertretung bei ordentlicher wie außerordentlicher Kündigung, Abmahnung, Untervermietung, Geltendmachung und Abwehr von Forderungen (Mietzins, Kaution), Anzeige der Mietmängel, Geltendmachung und Abwehr von Mietminderung, Schadensersatz, Mieterhöhung, Renovierungspflicht (Schönheitsreparaturen) und Kostenerstattung, Räumungsschutz (Räumungsfrist), Überprüfung und Durchsetzung der Betriebskostenabrechnung/Nebenkosten, Beratung, Gestaltung und Abschluss von Mietaufhebungsvertrag, Mietvertrag und Pachtvertrag.

Das Verkehrsrecht unterteilt sich in die Rechtsbereiche Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Im Verkehrsrecht können Sie Rechtsanwalt Etschel die Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall überlassen. Er macht für Sie Schadenersatz oder bei einem Personenschaden (HWS–Schleudertrauma et cetera) auch Schmerzensgeld geltend. Er nimmt Ihnen die lästige sowie zeit- und nervenraubende Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung oder auch mit dem eigenen Kaskoversicherer ab. Auch bei der Kaskoschadensbearbeitung wird er als Ihr Interessenvertreter Ihren Anspruch auf Schadensregulierung durchsetzen. Wenn Ihr Kraftfahrzeug kaskoversichert ist, klärt der Rechtsanwalt, welche Bereiche von der Versicherung abgedeckt sind, und sichert die Kaskoentschädigung. Ein ebenso kompetenter Ansprechpartner ist der Jurist bei den Themen Reparaturschaden, Restwert, Nutzungsausfall, Mietwagen, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Gutachterkosten und so weiter.

Im Verkehrsstrafrecht steht Rechtsanwalt Etschel zur Verfügung bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, der mit einer Anklage oder einem Strafbefehl einhergeht. Er wird tätig bei Unfallflucht oder Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr. Auch bei Tatbeständen wie Fahren ohne Fahrerlaubnis und bei Alkohol und Drogen am Steuer wird der engagierte Rechtsanwalt die drohenden Konsequenzen auf ein erträgliches Maß reduzieren. Er berät sie zudem zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist, zur medizinisch-psychologischen Untersuchtung (MPU, “Idiotentest”) sowie bei allen Fragen im Fahrerlaubnisrecht.

Im Allgemeinen Zivilrecht prüft Rechtsanwalt Etschel Mietverträge und macht Forderungen geltend. Im Vertragsrecht setzt er Dienstvertrag und Werkvertrag auf. Thomas Etschel arbeitete eine Zeit lang in einem Ehevermittlungsinstitut in der Rechtsabteilung und kennt deshalb die Kniffe der Institute. Wenn Sie in einer ähnlichen Angelegenheit Fragen haben, können Sie sich vertrauensvoll an den erfahrenen Rechtsanwalt wenden.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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