Verena Graf - van Geldern

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Die Kanzlei Graf-van Geldern existiert seit 1997 in Oberhausen, seit 2005 in den neuen Räumlichkeiten. Gegründet wurde sie von Rechtsanwältin Verena Graf-van Geldern. Betreut werden Privatleute und mittelständische Unternehmen.

Die Büroräume zeichnen sich durch eine helle und angenehme Atmosphäre aus. Geschmackvoll und individuell eingerichtet, heißen sie Mandanten jederzeit willkommen. In einer freundlichen Umgebung empfangen Sie hilfsbereite Mitarbeiter.

Die Kanzlei liegt in Alt-Oberhausen in der Nohlstraße/Ecke Marktstraße und damit direkt im Stadtkern, in der Fußgängerzone. Vor dem Kanzleigebäude sind kostenpflichtige Parkplätze mit Parkschein, wenige Meter weiter kostenfreie Parkplätze. Die Bushaltestelle “Marktstraße” ist circa 400 Meter entfernt. Der Hauptbahnhof ist per Fuß innerhalb von 10 Minuten erreichbar.

Die Büroöffnungszeiten sind montags bis freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr. Termine können nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten liegen. Frau Graf-van Geldern kommt bei Bedarf nach Hause zu Mandanten aus dem Mietrecht oder Familienrecht.

Kontakt

Verena Graf - van Geldern
Nohlstraße 57 / Ecke Marktstraße
46045 Oberhausen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

> Anfahrtsbeschreibung
Telefon
+49 (208) 203939
Telefax
+49 (208) 203951
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.graf-vangeldern.de

Fachanwalt für

Tätigkeitsschwerpunkte

Fachgebiete/Charakteristika

Verena Graf-Van Geldern wurde 1968 in Bremen geboren. Nach dem Studium an der Universität in Bielefeld, der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn und der Albertus-Magnus-Universität in Köln absolvierte sie ihr Referendariat in Köln. 1995 wurde sie als Rechtsanwältin zugelassen. Sie ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Außerdem ist sie Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und spricht fließend Französisch und Englisch.

Ihre Mandanten, die seit vielen Jahren überwiegend auf Empfehlung in die Kanzlei kommen, schätzen an der Rechtsanwältin vor allem, dass sie sich stets ausreichend Zeit nimmt und auch schwierigste rechtliche Probleme einfach und verständlich erklärt. Aufgrund ihres Verhandlungsgeschicks gelingt ihr häufig die Beilegung einer Streitigkeit bereits im außergerichtlichen Bereich. Eine ehrliche und umfassende Besprechung der Erfolgsaussichten versetzt einen in die Lage, selbst entscheiden zu können, ob man ein Risiko eingehen möchte oder nicht.

Frau Graf-van Geldern ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

In ihrem Schwerpunkt Mietrecht befasst sich Frau Graf-van Geldern unter anderem mit der Erhebung und Abwehr einer Räumungsklage. Ferner gehören zu ihrem Tagesgeschäft folgende Bereiche: Beratung und Vertretung bei ordentlicher wie außerordentlicher Kündigung, Abmahnung, Untervermietung, Geltendmachung und Abwehr einer Forderung (Mietzins, Kaution et cetera) oder Mietminderung, Mietmangel, Schadensersatz, Mieterhöhung, Renovierungspflicht (Schönheitsreparaturen) und Kostenerstattung, Räumungsschutz (Räumungsfrist), Überprüfung und Durchsetzung der Betriebskostenabrechnung/Nebenkosten, Beratung, Gestaltung und Abschluss von Mietaufhebungsvertrag, Mietvertrag und Pachtvertrag.

Weiterer Schwerpunkt ist das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht). Gerade eine Mehrzahl von Beteiligten führt oft zu Problemen und Streitigkeiten. Dies erfordert Kenntnis und versierten Umgang mit Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Miteigentumsanteil, Verwaltervertrag, WEG-Verwalter, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Sondernutzungsrecht, baulichen Veränderungen, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Abrechnungsspitze, Wohngeld, Umlage, Sonderumlage, Eigentümerversammlung (ETV), Beirat, Einberufung/Einladung und Abstimmung, Stimmrecht, Stimmrechtsausschluss, Wohnungseigentümerbeschluss, dessen Anfechtung und den sonstigen Besonderheiten im Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Da es Frau Graf-van Geldern am Herzen liegt, Menschen in Konfliktsituationen zu helfen, hat sie einen weiteren Schwerpunkt auf das Familienrecht gelegt. Vor einer Eheschließung informiert sie Sie zu den weitreichenden Folgen einer Heirat, zum Ehevertrag und welche Formerfordernisse zu beachten sind. Kernpunkt des Familienrechtes sind alle Fragen, die sich mit der Ehescheidung beschäftigen. Dazu gehören die Themen Voraussetzung einer Scheidung, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Ehewohnung, Aufteilung von Hausrat und Vermögen. Aber auch die Gebiete Abstammung, Adoption, Verwandtschaft oder die rechtlichen Wirkungen des Zusammenlebens Unverheirateter sind Teil der anwaltlichen Tätigkeit von Frau Graf-van Geldern.

Arbeitsrechtlich wird die Volljuristin insbesondere im Individualarbeitsrecht tätig. Dieses Gebiet regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bevor Sie einen Arbeitsvertrag abschließen, ist es sinnvoll, diesen von einem Juristen auf Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten überprüfen zu lassen, um schon im Vorfeld Auseinandersetzungen mit Ihrem Arbeitsgeber zu vermeiden. Zwischen den Arbeitsvertragsparteien ergeben sich vornehmlich Streitigkeiten um Arbeitsvergütung, Urlaub, Arbeitszeit, Teilzeitregelung, Befristung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz oder Schwerbehinderung (SGB IX). Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die betriebsbedingte, ordentliche oder fristlose Kündigung ausgesprochen hat, übernimmt die Arbeitsrechtlerin Ihre Interessenvertretung und wird gegebenenfalls zur Durchsetzung Ihrer Rechte eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Sie können Rechtsanwältin Graf-van Geldern auch bei einer Abmahnung oder Änderungskündigung in Anspruch nehmen, die meist nur Vorboten einer Kündigung sind. Bei Fragen um Arbeitslohn, Vergütungsanspruch, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung, Zeugnis, Aushändigung der Arbeitspapiere können Sie sich ebenso an die Volljuristin wenden.

Verena Graf-van Geldern übernimmt bei ausstehenden Geldforderungen den Forderungseinzug für ihre Mandanten. Das Rechtsgebiet Forderungseinzug beinhaltet den juristischen Beistand bei der Beitreibung einer ausstehenden Forderung. Wegen der heutzutage fast üblichen mangelnden Zahlungsmoral wird Rechtsanwältin Graf-van Geldern von Firmen und auch Privatleuten bei der Forderungsbeitreibung gern in Anspruch genommen. Wenn Sie als Gläubiger Ihren Schuldner mit einer in 30 Tagen fällig werdenden Rechnung oder einer ausgesprochenen Mahnung bereits in Verzug gesetzt haben, so trifft die Kostenerstattungspflicht die Gegenseite. Das bedeutet, ab In-Verzug-Setzung muss Ihr Schuldner die Kosten für Ihren Rechtsanwalt als Verzögerungsschaden begleichen. Rechtsanwältin Graf-van Geldern wird Ihrem Schuldner abermals eine Mahnung mit einer Zahlungsfrist zukommen lassen. Wenn sich dieser auch hierauf nicht zur Zahlung bewegen lässt, strengt die Volljuristin das gerichtliche Mahnverfahren beim Amtsgericht an, um für Sie einen vollstreckungsfähigen Titel zu erhalten.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de