Hansgeorg Blass
Kurzprofil
Die Kanzlei wurde 2005 gegründet. Hansgeorg Blass arbeitet als Einzelanwalt in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Rolf Düll. Die beiden Volljuristen haben teilweise unterschiedliche Schwerpunktbereiche, so dass sie sich bei der Bearbeitung ihrer Mandate sinnvoll ergänzen, zum Teil aber auch überschneidende Rechtsgebiete, so dass sie sich beratend unterstützen können.
Die Rechtsanwaltskanzlei ist im Westen von Kaiserslautern, im Zentrum der Innenstadt. Autofahrer finden Abstellplätze in dem Parkhaus “Rosenstraße”. Wenige kostenpflichtige Parkplätze (mit Parkschein) sind vor der Haustür der Kanzlei. Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel erreichen das Büro bequem mit dem Bus (Haltestelle “Südring”). Sowohl der Hauptbahnhof als auch das Kaufhaus Karstadt sind nur fünf Minuten zu Fuß von der Rechtsanwaltskanzlei entfernt.
Das Sekretariat vereinbart während der Bürozeiten von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr, freitags bis 16.00 Uhr Beratungstermine. Rechtsanwalt Blass macht bei Bedarf Hausbesuche und vereinbart auch Termine außerhalb der genannten Zeiten.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Hansgeorg Blass
- Richard-Wagner-Straße 36
67655 Kaiserslautern
Rheinland-Pfalz
Deutschland
- Telefon
- +49 (631) 13031
- Telefax
- +49 (631) 29849

Fachgebiete/Charakteristika
Hansgeorg Blass wurde 1948 im rheinland-pfälzischen Lambsborn geboren. Er studierte an der Universität von Saarbrücken und absolvierte sein Referendariat in Kaiserslautern. 1977 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Herr Blass spricht fließend Englisch.
Im Verwaltungsrecht berät Rechtsanwalt Blass Sie auf diversen Gebieten und vertritt Ihre Interessen von der Antragstellung über das Widerspruchsverfahren bis zum Klageverfahren. Besonders erfahren ist er aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit im Ausländerrecht sowie im öffentlichen Baurecht. Besonders im Ausländerrecht wird Rechtsanwalt Blass überaus häufig tätig. Der Volljurist klärt Streitigkeiten mit der Ausländerbehörde wie zum Beispiel um Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis), Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Ausweisung, Abschiebung, Einbürgerung et cetera. Er prüft für seine Mandanten die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Aufenthaltsgesetz und vertritt ihre Interessen gegenüber der Behörde. Ebenso dürfen Sie eine kompetente Rechtsberatung zum Zuwanderungsgesetz, Staatsangehörigkeitsgesetz und Freizügigkeitsgesetz erwarten. Im Zusammenhang mit einer Arbeitsgenehmigung für Ausländer setzt sich der Rechtsanwalt auch mit der Agentur für Arbeit auseinander. Wenn Sie von einer Abschiebung oder Abschiebungsandrohung betroffen sind, können Sie Herrn Blass als Rechtsbeistand in Anspruch nehmen. Er wird Widerspruch gegenüber der Behörde oder Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht für Sie erheben. Bei Problemen mit Asylantrag, Asylverfahren, Duldung und so weiter ist der Volljurist ebenso ein kompetenter Ansprechpartner.
Unter öffentlichem Baurecht versteht man alle Rechtsvorschriften, welche die Zulässigkeit der Bebauung im Verhältnis zu den Baubehörden des Staates regeln, also in erster Linie das Baugesetzbuch (BauGB) und die darauf aufbauenden Vorschriften der Bauordnungen der Länder. Auf der Basis des BauGB erlassen die Städte und Gemeinden einen Bebauungsplan, mit dem die konkrete Bebauung des einzelnen Grundstücks geregelt wird. Streitigkeiten im Bereich des öffentlichen Baurechts werden vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen, beteiligt ist immer der Staat. Hierher gehören Fragen der Baugenehmigung und der baurechtlichen Ordnungsverfügung, aber auch der öffentlich-rechtliche Nachbarstreit um eine Baugenehmigung. Ebenso sind hier Verfahren angesiedelt, die auf die Bebaubarkeit Einfluss nehmen, etwa naturschutzrechtliche Fragen oder Fälle von Lärmbelästigung.
Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht haben nicht zuletzt durch die in allen Bundesländern festzustellenden Deregulierungsbemühungen an Bedeutung gewonnen. Das Bauplanungsrecht, normiert in BauGB, regelt die Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen durch die Gemeinden, in denen Festsetzungen für die Bebauung von Grundstücken getroffen werden. Das Bauordnungsrecht beschreibt insbesondere die bautechnischen Anforderungen an Bauwerke (Baustoffe, Brandschutz, Abstandsflächen) sowie die Besonderheiten des Baugenehmigungsverfahrens. Für Bauwerber beurteilt Herr Blass, ob ein Grundstück bebaubar ist; er begleitet Sie auch im Baugenehmigungsverfahren. Für Nachbarn prüft er Bauvorhaben im Hinblick auf die Einhaltung nachbarschützender Vorschriften und unterstützt sie bei der Durchsetzung einer einstweiligen Anordnung und einem Hauptsacheverfahren gegen unzulässige Bauvorhaben.
Im privaten Baurecht sind überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherr und Bauunternehmer geregelt. Grundlage ist der zwischen ihnen geschlossene Bauvertrag. Bauleistungen sind dabei alle Leistungen, mit denen Bauwerke unmittelbar geschaffen, erhalten oder geändert werden (zum Beispiel die Herstellung eines Rohbaues oder eines schlüsselfertigen Hauses, Erbringung sämtlicher Werkleistungen). Somit sind im privaten Baurecht auch die klassischen Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt (Bauvertrag zur Erstellung eines Hauses, Erstellung einer Heizungsanlage, Malerarbeiten et cetera).
Des Weiteren betrifft das private Baurecht die Beziehungen zwischen Bauherr und Architekt, wenn der Bauherr einen Architekten mit der Erbringung von Architektenleistungen wie Bauplanung und/oder Bauaufsicht beauftragt. Breiten Raum der anwaltlichen Tätigkeit durch Herrn Rechtsanwalt Blass nimmt die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln am Bauwerk und/oder sonstigen Werkleistungen in Anspruch.
Da das Mietrecht zu den elementaren Bereichen des Lebens gehört, finden sich hier vielfältige Problemkonstellationen wie zum Beispiel Erhebung und Abwehr einer Räumungsklage, ordentliche wie außerordentliche Kündigung mitsamt der Kündigungsfrist, Rechtmäßigkeit von Nebenkostenabrechnung und Mieterhöhung, Fragen zur Kaution, Renovierungspflicht (Schönheitsreparaturen), Mietereinbauten, Mängel an der Mietsache et cetera. Rechtsanwalt Blass vertritt nicht nur die Mieter von Wohnraum bei der Wahrnehmung ihrer Rechte, sondern gleichermaßen Vermieter zum Beispiel bei der Durchsetzung der Mietforderung, Kündigung oder bei einer Räumungsklage. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, können Sie schon vor Beginn eines Mietverhältnisses Herr Blass heranziehen, um Ihren Mietvertrag zu gestalten oder zu überprüfen.
Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Im Familienrecht ist Herr Blass insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:
- Scheidungsrecht: Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, einschließlich Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgevereinbarung
- Sorgerecht/Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder verheirateter oder nichtverheirateter Eltern betreffen, außergerichtliche Vereinbarungen und gerichtliche Verfahren
- Unterhaltsrecht: Abschluss einer Vereinbarung auch in der Phase der Trennung, gegebenenfalls Unterhaltsprozess
- Vermögensauseinandersetzung: Eheliches Güterrecht, Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung, gegebenenfalls streitige Auseinandersetzung
- Kindschaftsrecht: Statusfragen, auch bei nichtehelichen Kindern, Vaterschaftsprozess
- Hausrat: Aufteilung des gemeinsamen Hausrates
- Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Probleme bei der Auflösung der Gemeinschaft
- Versorgungsausgleich: Rentenausgleich in einem Scheidungsverfahren und Alternativen
Im Erbrecht bietet Rechtsanwalt Blass erbrechtliche Beratung und die Gestaltung von Erbvertrag, Testament, Ehegattentestament, Nachlassregelung, Vorsorgeregelung und Patientenverfügung. Wenn Sie Ihren Erben schon vor dem Erbfall Vermögensgüter übertragen wollen, wird der Rechtsanwalt die vorweggenommene Erbfolge für Sie regeln. Im Falle einer Erbschaft ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der die Erbauseinandersetzung zwischen den Hinterbliebenen regelt. Im Erbfall kommt es fast immer zu Streitigkeiten zwischen den Erben oder den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft. Herr Blass vertritt Ihre Interessen als Hinterbliebener und sichert Ihre Ansprüche. Darüber hinaus steht er Ihnen bei Problemen um Pflichtteilsanspruch, Erbschaftsausschlagung und Erbschein zur Verfügung.
Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Hansgeorg Blass liegt im Allgemeinen Zivilrecht. Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtsanwalt Blass hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist er Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.
Außerberufliche Engagements
Rechtsanwalt Hansgeorg Blass ist Mitglied der Rechtsberaterkonferenz, die mit den Wohlfahrtsverbänden und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) zusammenarbeitet. Herr Blass ist mit Leib und Seele Kaiserslauterer.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


