Andreas Hebestreit
Kurzprofil
Die Kanzlei Hebestreit wurde Anfang 1996 von Andreas Hebestreit in Herten gegründet und befindet sich seitdem am gleichen Ort. Sowohl Privatleute als auch Geschäftsleute aus allen Bereichen nutzen das umfangreiche Rechtsangebot der Kanzlei und werden individuell und engagiert vertreten. So wenden sich unter den mittelständischen Unternehmen vornehmlich Mandanten aus dem Bereich des Handwerks mit der Durchsetzung und Abwehr von Forderungen sowie Fragen des Arbeitsrechts an den Juristen.
Rechtsanwalt Andreas Hebestreit ist an allen Amts- und Landgerichten zugelassen. Seit September 2003 besteht ferner die Zulassung zu den Oberlandesgerichten. Er ist über den Anwaltverein Recklinghausen Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV). Ferner bestehen Mitgliedschaften in der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Architektenrecht im DAV sowie der Deutsch-Lettischen Juristenvereinigung, in der Rechtsanwalt Hebestreit im Vorstand tätig ist.
Sie finden die Kanzlei in Herten-Scherlebeck auf der Bergstraße 91, die parallel zur ortsdurchführenden Scherlebecker Straße verläuft.
Mandanten, die mit dem Pkw anreisen, können die öffentlichen kostenfreien Parkmöglichkeiten direkt vor der Haustür nutzen. Zudem sind Bushaltestellen (Linie 214) nur wenige Gehminuten vom Kanzleigebäude entfernt.
Beratungstermine werden montags bis donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 09.00 bis 14.00 Uhr vereinbart. Bei Bedarf bietet Andreas Hebestreit auch Termine außerhalb dieser Sprechzeiten oder vor Ort beim Mandanten an.
Aufgrund seiner Interessen auf dem Gebiet deutsch-lettischer Rechtsangelegenheiten verfügt Rechtsanwalt Andreas Hebestreit über besonderen Beziehungen zu Kanzleien in Riga.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Andreas Hebestreit - Bergstraße 91
45701 Herten
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- 0 23 66 - 49 50 25
- Telefax
- 0 23 66 - 49 50 26

- Homepage
- http://www.rechtsanwalt-hebestreit.de
Fachgebiete/Charakteristika
Andreas Hebestreit, der 1963 in Gelsenkirchen geboren wurde, studierte von 1984 bis 1991 an der Ruhr-Universität in Bochum Rechtswissenschaften. Das Referendariat absolvierte er am Landgericht Essen bzw. an den zugewiesenen „Stationen“. Nachdem er 1994 die Zulassung zum Rechtsanwalt erhalten hatte, war er zunächst für ein Jahr im öffentlichen Dienst als Justitiar bei einer Kirche tätig. 1996 gründete der Jurist, der über gute Kenntnisse in Englisch verfügt, seine Kanzlei in Herten. Andreas Hebestreit, der seit 1988 in Herten wohnt, fühlt sich stark mit der Stadt und seinem Umfeld verbunden.
Rechtsanwalt Andreas Hebestreit bietet Rechtsberatungen und gegebenenfalls Prozessvertretungen insbesondere in den Gebieten Arbeitsrecht, privates Baurecht, Kaufvertragsrecht, Datenschutzrecht und Reiserecht an. Daneben wird die gesamte Palette anwaltlicher Dienstleitungen angeboten.
Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit hat Andreas Hebestreit auf das Arbeitsrecht gelegt. Er berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in individualrechtlichen und in kollektivrechtlichen Angelegenheiten. So regelt er im Arbeitsrecht alle Belange vom Beginn des Arbeitsverhältnisses (Entwurf und Überprüfung eines Arbeitsvertrags) bis zur Kündigung (ordentliche Kündigung, betriebsbedingte Kündigung und fristlose Kündigung), ferner befasst er sich mit den darüber hinausgehenden nachvertraglichen Pflichten (etwa Wettbewerbsverbot). Kündigungsschutz, Versetzung, Abmahnung, Lohnanspruch, Urlaubsanspruch und Arbeitszeugnis gehören zu den nahezu täglich bearbeiteten Rechtsgebieten. Ferner werden im Arbeitsrecht der Schutz bestimmter Personengruppen (Schwerbehinderte, Schwangere und Auszubildende) sowie die Ausgestaltung von Zeugnis, Arbeitsvertrag und Aufhebungsvertrag von Rechtsanwalt Andreas Hebestreit bearbeitet. Der kollektivrechtliche Bereich umfasst zudem das Betriebsverfassungsrecht, das Personalvertretungsrecht und das Tarifvertragsrecht.
Das private Baurecht kommt zum Tragen, wenn bei einem privaten Hausbau, Umbau oder Modernisierung Rechtsstreitigkeiten auftreten. Ursachen für diese Differenzen sind sehr häufig Mängel, Gewährleistungsansprüche, Werklohnklage und Bauzeitverzögerung. Die Durchsetzung von Werklohnansprüchen der ausführenden Unternehmer oder Handwerker wird dann zum Beispiel im privaten Baurecht vertreten, wenn eine Firma — sei es eine Baufirma oder eine Handwerksfirma — vom Auftraggeber nicht dem abgeschlossenen Vertrag entsprechend entlohnt wird oder unberechtigte Mängelrügen zurückgewiesen werden müssen.
Herr Hebestreit regelt die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen der Auftraggeber (im Falle von Baumängeln), von selbstständigen Bauverfahren sowie von Abnahme und Mängelbeseitigung. Außerdem steht er seinen Mandanten bei Klagen auf Ausgleich unter den Baubeteiligten, bei Honorarklagen des Architekten (HOAI) und des Sonderfachmanns und bei Klagen im Rahmen des Bauträgervertrags zur Seite.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Hebestreit liegt im Kaufvertragsrecht, in welchem er Käufer und Verkäufer gleichermaßen berät und vertritt. Wird ein Kaufvertrag in irgendeiner Form verletzt, so tritt das Recht der Leistungsstörung in Kraft. Im Zusammenhang mit der Vertragsverletzung ergeben sich unter anderem Rechte und Ansprüche wie Rücktritt, Kündigung und Schadensersatzforderung, die im Vertragsrecht durchgesetzt oder abgewiesen werden.
So treten Käufer an den Juristen heran, wenn es um die Geltendmachung von Gewährleistungsanspruch, Garantieanspruch, Lieferanspruch und Übereignungsanspruch geht. Falls der Wunsch besteht, von einem Vertrag zurückzutreten, ist Rechtsanwalt Andreas Hebestreit der geeignete Ansprechpartner. Demgegenüber können Verkäufer sich an den Rechtsanwalt wenden, um einen Kaufpreisanspruch geltend zu machen oder Gewährleistungsansprüche abzuwehren. Auch Versteigerungsgeschäfte, etwa über das Internet (wie e-Bay) gehören zum Bereich des Kaufrechts und werden dementsprechend mit abgedeckt.
Die anwaltliche Vertretung durch Herrn Hebestreit im Datenschutzrecht bezieht sich in erster Linie auf den individuellen Datenschutz. Mandanten, die Fragen zu Nutzung, Sperrung und Löschung von Daten (zum Beispiel zum Datenspeicher in der Schufa) haben, werden von dem Juristen, der ehrenamtlich als Datenschutzbeauftragter der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen tätig ist, kompetent beraten.
In reiserechtlichen Angelegenheiten übernimmt Rechtsanwalt Hebestreit die Vertretung von Kunden, die einen Reisevertrag abgeschlossen haben. Hierbei liegt der Tätigkeitsschwerpunkt auf der Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen aus mangelhaften Reisen in Form von Schadensanspruch und Reisepreisminderung.
Herr Hebestreit legt großen Wert auf die persönliche Betreuung seiner Mandanten und nimmt Termine, auch bei auswärtigen Verhandlungen, deshalb grundsätzlich persönlich wahr. Dies gewährleistet, dass er stets auf dem aktuellsten Kenntnisstand über die Sach- und Rechtslage jedes einzelnen Falles ist. Daher gehört es bei Firmenkunden selbstverständlich auch zum Service des Anwaltsbüros, dass von der oftmals üblichen Bestellung der Mandanten in die Kanzlei abgesehen wird und Gespräche auch vor Ort bei den Mandanten geführt werden.
Außerberufliche Engagements
Neben seinem Beruf ist Andreas Hebestreit als Vorstandsmitglied der Ehemaligen des Leibniz-Gymnasiums in Gelsenkirchen sowie der Deutsch-Lettischen Juristenvereinigung tätig. Darüber hinaus eignete er sich im Lauf der Jahre aufgrund seines kirchlichen Engagements Wissensschwerpunkte im Staatskirchenrecht an.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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