Albert Urban
Kurzprofil
Die Kanzlei Urban wurde 2004 von Rechtsanwalt Albert Urban in Bamberg gegründet und im Jahre 2008 nach Herzogenaurach verlegt. Sie ist überwiegend zivilrechtlich ausgerichtet. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Verkehrsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht und Strafrecht, wobei er jeweilig neben der außergerichtlichen auch die gerichtliche Vertretung übernimmt.
Die Büroräume liegen am Rand der Herzogenauracher Altstadt, in Richtung Freizeitbad Atlantis. Parkplätze befinden sich direkt vor der Kanzlei. Auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Buslinien) kann die Kanzlei problemlos über die Haltestelle An der Bieg erreicht werden. Von der Altstadt aus sind als Fußgänger auch nur ca. 7 bis 10 Gehminuten aufzuwenden.
Besprechungstermine sind nach Absprache auch außerhalb der üblichen Bürozeiten möglich.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Albert Urban - An der Bieg 13
91074 Herzogenaurach
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (9132) 7504790
- Telefax
- +49 (9132) 7504791

Fachgebiete/Charakteristika
Albert Urban, Jahrgang 1962, studierte an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität in Würzburg sowie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München Rechtswissenschaften. Das Referendariat leistete er in Coburg und Bamberg ab. 1994 erlangte er die Zulassung zum Rechtsanwalt. Er ist am Amts-, Land- und Oberlandesgericht Bamberg zugelassen sowie bei allen anderen deutschen Gerichten ( außer dem Bundesgerichtshof ) auftretungsberechtigt.
Rechtsanwalt Urban ist Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) sowie der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DAV.
Rechtsanwalt Urban berät und vertritt Sie in Fragen zum Verkehrsrecht. Er übernimmt die vollständige Schadensregulierung nach einem Unfall einschließlich der Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Auch wenn ein Schaden schwer zu bestimmen ist, wenn etwa der Partner, der den Haushalt geführt hat, bei einem Unfall verletzt wurde, ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts sinnvoll. Vielen Laien ist nämlich gar nicht bekannt, dass grundsätzlich auch ein Haushaltsführungsschaden ersetzbar ist. Unter Umständen verzichten Sie so auf Ansprüche, die Ihnen zustehen. Große Bedeutung haben aber auch das Ordnungswidrigkeitenrecht und das Verkehrsstrafrecht, die für falsches Verhalten im Straßenverkehr zum einen Bußgelder und zum anderen sogar empfindliche Strafen wie den Entzug der Fahrerlaubnis vorsehen. Der Rechtsanwalt berät Sie nach Akteneinsicht zu den Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen einen solchen Vorwurf und vertritt Sie in einem anschließenden Verfahren.
Neben dem Verkehrsrecht bildet das Erbrecht einen weiteren Schwerpunkt seiner anwaltlichen Beratung. Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen Verstorbener. Hier berät Albert Urban kompetent, wenn es beispielsweise um die Auslegung von Testament und Erbvertrag, den Schenkungsvertrag, das Ehegattenerbrecht, die Beratung bei Vorerbschaft und Nacherbschaft, die Testamentsvollstreckung, die Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzung oder die Beratung bei Erbausschlagung geht.
Auch das Familienrecht wird von Rechtsanwalt Urban schwerpunktmäßig bearbeitet. Herr Urban vertritt Sie bei einer Scheidung sowie bei allen Folgesachen wie Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt, Sorgerecht und Zugewinnausgleich. Natürlich berät und vertritt er Sie auch schon vor, bei und nach einer Trennung vom Ehegatten oder Lebenspartner sowie bei Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Aktuell verstärkt sich u.a. die Problematik der Beteiligung der Kinder an den Pflegekosten ihrer pflegebedürftigen Eltern. Herr Urban berät Sie zu den Voraussetzungen für den sogenannten Elternunterhalt, überprüft deren Vorliegen im Einzelfall und wehrt unbegründete Ansprüche notfalls auch in einem gerichtlichen Prozess ab. Ist zweifelsfrei eine Unterhaltspflicht gegenüber Kindern, Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner gegeben, übernimmt der erfahrene Jurist die komplizierte Berechnung und die Durchsetzung des Anspruches und vertritt Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt, wenn eine Anpassung aufgrund einer Veränderung der Lebensverhältnisse notwendig werden sollte.
Im Mietrecht berät der Rechtsanwalt sowohl Mieter als auch Vermieter. Hauptsächlich lassen sich die Mandanten beraten, wenn ein Mietverhältnis durch Kündigung beendet werden soll. Herr Urban vertritt Sie in einem Räumungsprozess und setzt Ihre Ansprüche sowohl außergerichtlich als auch im Gerichtsverfahren durch. Weitere häufige Konfliktpunkte sind außerdem die Nebenkostenabrechnung, die Rückzahlung einer beim Einzug geleisteten Kaution sowie die Übernahme der Kosten für notwendige Schönheitsreparaturen oder Mängelbeseitigung beim Auszug.
Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Strafrecht. Nicht nur bei den bereits geschilderten rechtlichen Konsequenzen eines Verkehrsverstoßes, sondern bei sämtlichen Delikten aus dem privaten Bereich ist Herr Urban ein kompetenter Ansprechpartner. Das Strafrecht ist das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, beispielsweise Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. So kann etwa ein Gläschen zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. RA Urban übernimmt selbst verständlich auch Pflichtverteidigungen.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bamberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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