Annett Stolze

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Die medizinrechtlich ausgelegte Kanzlei Stolze wurde zum 01.01.2006 von Rechtsanwältin Annett Stolze in München gegründet. Die Juristin ist an allen Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt sowie Mitglied im Fachausschuss für Medizinrecht der Rechtsanwaltskammer München.

Sie finden die Kanzlei in der Fußgängerzone der Münchener Altstadt, im Gebäude des Tivoli-Kinos. Für Mandanten, die mit dem Pkw anreisen, stehen öffentliche Parkmöglichkeiten in einem nahegelegenem Parkhaus (300 Meter) zur Verfügung. Aufgrund der günstigen Lage zur nur wenige Gehminuten entfernten S-Bahn- und U-Bahnhaltestelle ”Marienplatz” bestehen zudem gute Anbindungen über den öffentlichen Personennahverkehr.

Beratungstermine — bei Bedarf sind auch Hausbesuche möglich — werden über das Sekretariat der Kanzlei gerne nach Absprache vereinbart.

Die Kanzlei Stolze, deren Klientel sich aus Patienten sowie mittelständische Medizinunternehmen und Arztpraxen zusammensetzt, kooperiert zudem mit der Rechtsanwaltskanzlei Heublein & Heublein in München, die auf weitere Rechtsgebiete spezialisiert ist, so dass Sie auch für die weiteren Rechtsfragen kompetente Ansprechpartner finden.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Annett Stolze
Neuhauser Str. 3
80331 München Altstadt / Lehel
Bayern
Deutschland

Telefon
+49 (89) 2311460
Telefax
+49 (89) 23114646
E-Mail
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Fachgebiete/Charakteristika

Annett Stolze studierte von 1991 bis 1996 an den Universitäten in Leipzig und München Rechtswissenschaften. Ihr Rechtsreferendariat absolvierte sie bis 1998 in München und London, das 2. Staatsexamen beendete sie als eine der fünf Prozent Besten ihres Jahrgangs. Nachdem sie 1999 die Zulassung zur Rechtsanwältin erhalten hatte, trat die Juristin der Kanzlei in München bei, in welcher sie bereits während des Referendariats im Medizinrecht tätig gewesen war. Dort übernahm sie das Krankenhausreferat und bearbeitete überwiegend medizinrechtliche Themen. Während ihrer 7 jährigen Tätigkeit in dieser Kanzlei hat Frau Stolze ein fundiertes medizinrechtliches Know how erworben. Frau Stolze, die über fließende Kenntnisse in Englisch verfügt, gründete 2006 nach Erwerb des Titels “Fachanwältin für Medizinrecht” ihre eigene Kanzlei in München.

Seit 2005 darf Rechtsanwältin Frau Annett Stolze die Bezeichnung ”Fachanwältin für Medizinrecht” führen. Die Bezeichnung ”Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Rechtsanwältin Annett Stolze berät den Patienten als Verbraucher hinsichtlich sämtlicher medizinrechtlicher Fragen rund um die medizinische Behandlungen. Hierunter fallen Angelegenheiten in Bezug auf Vertragsabschluss, Behandlung einschließlich ärztlicher Behandlungsfehler und damit einhergehender Schadensersatzforderungen sowie Abrechnungen und Abwicklungen mit privaten und gesetzlichen Versicherungen. Auch Fragen zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Pflegeversicherung gehören zum Beratungsfeld.

Die medizinrechtliche Beratung und Vertretung durch Annett Stolze kann aufgrund ihres fundierten Wissens in diesem Rechtsgebiet auch von niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten, Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen, Medizinischen Versorgungszentren, Angehörigen sonstiger Heilberufe und Heilhilfsberufe in Anspruch genommen werden. Sie steht ihren Mandanten bei allen Fragen zur Seite, die Vertragszahnarztrecht und Vertragsarztrecht, Zahnärztliches Berufsrecht und Ärztliches Berufsrecht angehen, sowie bei der Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung.

So fällt unter das Vertragszahnarztrecht und das Vertragsarztrecht die rechtliche Vertretung in den Bereichen Praxisverkauf, Praxisübernahme, Erteilung und Entzug der Zulassung, Gebührenrecht, Honorarverteilung und Disziplinarrecht. Im Zahnärztlichen und Ärztlichen Berufsrecht geht es unter anderem um Fragen zu ärztlicher Ausbildung, ärztlicher Prüfung, Weiterbildung, Erteilung und Entzug der Approbation.

Rechtsanwältin Annett Stolze regelt darüber hinaus die Gestaltung und Überprüfung von Verträgen, wozu zum Beispiel der Belegarztvertrag, Chefarztvertrag, Kooperationsvertrag zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern, Praxiskaufvertrag, Praxismietvertrag, Praxisarbeitsvertrag und Kooperationsvertrag für Praxisgemeinschaften zu zählen sind.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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