Annette Schierig
Fachgebiete/Charakteristika
Annette Schierig wurde 1968 in Zell geboren. Sie studierte an der Universität Augsburg Jura. Das Rechtsreferendariat leistete Frau Schierig ebenfalls in Augsburg. Nach dem zweiten Staatsexamen wurde sie 1996 als Rechtsanwältin zugelassen. Annette Schierig, vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt, ist seit 1998 für die Kanzlei tätig. Sie spricht gut Englisch und ist Fachanwältin für Familienrecht.
Rechtsanwältin Annette Schierig spezialisierte sich von vornherein auf das Familienrecht.
Nach erfolgreicher Qualifikation wurde Annette Schierig 1999 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Eine Rechtsanwältin kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss sie mindestens drei Jahre als Rechtsanwältin zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.
Als Fachanwältin für Familienrecht berät und vertritt Sie Annette Schierig in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht, speziell das Scheidungsrecht, bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Vormundschaft, Scheidungsvereinbarung und den Ehevertrag. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Frau Schierig, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. Ihr Ziel ist es, ausgleichend zu wirken. In den Bereichen Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung nimmt sie die Interessen ihrer Mandanten selbstverständlich auch gegenüber Behörden wahr.
Rechtsanwältin Annette Schierig ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV)
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Annette Schierig - Reinhardtstr. 56
07318 Saalfeld
Thüringen
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