Gabriele Wolf
Fachgebiete/Charakteristika
Gabriele Wolf wurde 1955 in Leidersbach geboren. Nach ihrem Studium der Rechte an der Ludwig-Maximilians-Universität München leistete sie ihren Dienst als Rechtsreferendarin beim Landgericht in Aschaffenburg ab. Frau Wolf ist seit 1983 zur Anwaltschaft zugelassen und vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Die Juristin verfügt gute Sprachkenntnisse in Englisch und Französisch.
Die Konzentration der anwaltlichen Tätigkeit auf bestimmte Spezialgebiete wird heutzutage immer wichtiger. Das Baurecht und Architektenrecht, Familienrecht und Erbrecht, Mietrecht und Allgemeine Zivilrecht bilden die Schwerpunkte von Rechtsanwältin Gabriele Wolf.
Unter privatem Baurecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen dem privaten (oder auch öffentlichen) Bauherrn und den am Bau eines Gebäudes Beteiligten verstanden. Dies sind der Bauherr, die Bauhandwerker, der Architekt, die weiteren Planer, der Generalunternehmer, der Bauträger und der Baubetreuer. Seine Regeln sind zunächst im Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) enthalten, darüber hinaus aber auch in Sondervorschriften wie der Gewerbeordnung (GewO), der Makler- und Bauträger-Verordnung (MaBV), der Verdingungsordnung für Bauleistungen — Teil B (VOB/B) und der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Typische Fragen des privaten Baurechts drehen sich um Gewährleistung, Beseitigung von Baumangel, Richtigkeit von Abrechnungen über Bauleistungen, Durchsetzung einer Vertragsstrafe sowie Streit um Bausicherheit. Welche Möglichkeiten es hier gibt, zeigt Ihnen Rechtsanwältin Gabriele Wolf gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.
Gabriele Wolf betreut Architekten und Architektengemeinschaften bei ihren Rechtsfragen. Ein Schwerpunkt dieser Tätigkeit ist die Durchsetzung einer offenen Architekten-Honorarforderung. Leistung will bezahlt sein. Bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche sehen sich Architekten aber oft ungeahnten Problemen gegenüber. Des Weiteren ist Rechtsanwältin Wolf auch bei der Abwehr von Schadenersatzansprüchen auf Seiten der Architekten tätig. Immer wieder stellt sich die Frage, ob ein Architekt für eine Baukostenüberschreitung in Anspruch genommen werden kann. Derartige Ansprüche können für Architekten von existentieller Bedeutung sein, da der Haftpflichtversicherungsvertrag des Architekten bei einer Baukostenüberschreitung in der Regel einen Ausschlussgrund vorsieht, so dass der Haftpflichtversicherer nicht zugunsten des Architekten eingreift. Die praktischen Erfahrungen von Rechtsanwältin Gabriele Wolf im Architektenbereich gewährleisten eine kompetente Beratung.
Frau Wolf berät und vertritt Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen rund um das Familienrecht, wie sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch im Zusammenhang mit den Problemen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehören neben der Ehescheidung die Klärung von Unterhaltsanspruch, Vermögensanspruch oder Vaterschaft, die Regelung von Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, der Versorgungsausgleichs und der Ehevertrag, der vor, zu Beginn und während der Ehe gestaltet werden kann. Wegen der Vielzahl der offenen Fragen steht in diesen Auseinandersetzungen häufig nicht so sehr der einzelne Aspekt, sondern die Durchsetzung eines positiven Gesamtergebnisses im Mittelpunkt der Bestrebungen. Gabriele Wolf klärt die Aussichten und Risiken des Verfahrens und sucht mit Ihnen gemeinsam einen Weg, mit dem Ihre Interessen optimal vertreten werden.
Das Erbrecht regelt Fragen, wem das Vermögen einer Person nach ihrem Tode zufällt, was damit zu geschehen hat und wer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet. Ausgangspunkt ist hier das Prinzip der Testierfreiheit. Der Erblasser kann also grundsätzlich nach seinem Belieben über sein Vermögen verfügen. Er kann dies jedoch nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Formen tun, nämlich durch Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag. Ihre Schranken findet die Testierfreiheit vor allem im Pflichtteilsrecht. Wenn der Erblasser andere Personen als seine unmittelbaren Angehörigen als Erben eingesetzt hat, können jene dennoch den Pflichtteil verlangen, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht. Hat der Erblasser nicht oder nicht wirksam testiert, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Es erben also der Ehegatte oder Lebenspartner und die Verwandten. Der Erblasser kann jedoch auf das Schicksal seines Vermögens nach seinem Tode durch Anordnung der Testamentsvollstreckung Einfluss nehmen.
Für die Klärung von Rechtsfragen oder Verwaltungsfragen im Zusammenhang mit der Erbfolge ist das Nachlassgericht zuständig. Es erteilt zum Beispiel dem Erben einen Erbschein als beweiskräftiges Zeugnis seiner Erbenstellung. Rechtsanwältin Gabriele Wolf berät Sie umfassend bei der Ausarbeitung einer Verfügung von Todes wegen, insbesondere hinsichtlich der Gestaltungsvarianten: Berliner Testament, Vorerbfolge und Nacherbfolge, Vermächtnisanordnung, Gestaltungsproblematik beim Vorhandensein minderjähriger Kinder, Wiederverheiratungsklausel, Berücksichtigung von Auslandsvermögen — insbesondere Auslandskonten —, Depots oder Immobilien sowie Testamentsvollstreckung.
Ein Schwerpunkt der Juristin ist das Mietrecht. Eigenbedarf, Mietrückstand, Mangel an der Mietsache und Mietzinsminderung, Nebenkosten, Schönheitsreparaturen und Renovierung: Oft wird bereits durch eine gute Vertragsgestaltung späterer Streit vermeiden. Im Mietprozess ist eine effektive Rechtsdurchsetzung — bis hin zur Zwangsvollstreckung — gefragt. Vertrauen Sie hier als Mieter oder Vermieter auf Gabriele Wolf.
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Gabriele Wolf - Reinhardtstr. 56
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Außerberufliche Engagements
Rechtsanwältin Gabriele Wolf ist Mitglied im Jugendförderverein Saalfeld e.V.
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