Michael W. Staffel
Kurzprofil
Seit über 100 Jahren besteht die Kanzlei Westerwelle & Staffel in Königswinter. Die Klientel setzt sich zusammen aus Privatleuten und mittelständischen Unternehmen. In dieser Kanzlei wird großer Wert darauf gelegt, dass Sie angemessen Zeit haben, ihren Fall gründlich darzulegen, denn nur so kann eine allumfassende Beratung gewährleistet werden. Termine werden jeweils so vergeben, dass Sie Gelegenheit haben, alle Aspekte Ihres Falles zu besprechen, um auch die bestmögliche Strategie zur Problemlösung zu entwickeln. Besonderer Wert wird auf ständige Fortbildungen gelegt.
Die Bürozeiten sind von montags bis freitags von 08.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.30 Uhr. In diesen Zeiten vereinbart das Sekretariat individuelle Beratungstermine mit Ihnen, die nach Absprache auch außerhalb der Bürozeiten liegen können. Sollte Ihnen die Wahrnehmung eines Termins in den Kanzleiräumen nicht möglich sein, kann in Einzelfällen auch ein Hausbesuch vereinbart werden.
Die Kanzlei liegt in Königswinter direkt an der Haltestelle “Denkmal” in unmittelbarer Nähe des Maritim-Hotels. Die Kanzlei stellt den Mandanten hauseigene Parkplätze zur Verfügung.
Michael Staffel wurde 1964 in Bonn geboren. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Würzburg absolvierte er das Referendariat in Aschaffenburg. 1996 erhielt er seine Zulassung als Rechtsanwalt. Er ist an allen Amts- und Landgerichten auftretungsberechtigt.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Michael W. Staffel
- Am Stadtgarten 28
53639 Königswinter
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- 0 22 23 - 91 12 56
- Telefax
- 0 22 23 - 91 12 58

Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt Staffel ist seit 2003 Fachanwalt für Familienrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Innerhalb des Familienrechtes ist Herr Staffel insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:
- Scheidungsrecht: Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, einschließlich Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgevereinbarung
- Sorgerecht/Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder verheirateter oder nicht verheirateter Eltern betreffen, außergerichtliche Vereinbarungen und gerichtliche Verfahren
- Unterhaltsrecht: Abschluss einer Vereinbarung auch in der Phase der Trennung, gegebenenfalls Unterhaltsprozess
- Vermögensauseinandersetzung: Eheliches Güterrecht, Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung, gegebenenfalls streitige Auseinandersetzung
- Kindschaftsrecht: Statusfragen, auch bei nichtehelichen Kindern, Vaterschaftsprozess
- Hausrat: Aufteilung des gemeinsamen Hausrates
- Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Probleme bei der Auflösung der Gemeinschaft
- Versorgungsausgleich: Rentenausgleich in einem Scheidungsverfahren und Alternativen
Im Verkehrsrecht ist Rechtsanwalt Staffel seit 2005 als ADAC–Vertragsanwalt tätig. Hier erstreckt sich die rechtliche Beratung und Vertretung durch Herrn Staffel über die Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Zivilrecht geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadenersatz. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, einen durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.
Des Weiteren beinhaltet das Verkehrszivilrecht auch die Problemfelder Kfz-Leasing, Autokauf, Autoreparatur, Reparaturkosten, Gutachterkosten oder Abschleppkosten. Der Weg zum Rechtsanwalt ist regelmäßig zu empfehlen, um den Schaden von vornherein zu begrenzen. Der Rechtsanwalt muss zunächst überprüfen, ob ein Teil der beiderseitig entstandenen Kosten möglicherweise selbst zu tragen ist, denn gerade im Verkehrsrecht ist eine quotenmäßige Aufteilung des Schadens üblich. Dies hat seine Ursache darin, dass im Verkehrsrecht eine Haftung nicht immer ein persönliches Fehlverhalten voraussetzt (eigenes Verschulden), sondern sich hier eine (Mit-)Haftung bereits allein aus der allgemein abstrakten Gefahr durch die Benutzung eines Kfz ergeben kann (sogenannte Betriebsgefahr).
Zum allgemeinen Verkehrsrecht zählen noch weitere Bereiche, etwa Entzug und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Auch kann das Strafrecht durch eine bei einem Verkehrsunfall verursachte fahrlässige Körperverletzung oder durch das Fahren ohne Führerschein betroffen sein, ebenso das Bußgeldverfahren, wenn ein Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit oder Rotlichtverstoß zugestellt wird und dann unter Umständen sogar ein Fahrverbot droht. Hier steht Ihnen Herr Staffel gerne hilfreich zur Seite.
Im Mietrecht übernimmt Michael Staffel das Mandat für Mieter oder Vermieter. Er klärt Streitigkeiten zwischen den Mietvertragsparteien um Mietvertrag, Klauseln, Verzug mit der Mietzinszahlung, Nebenkostenabrechnung, Mangel der Mietsache, Kündigung, Kaution und so weiter. Das Mietrecht hat in den letzen Jahren tiefgreifende Änderungen erfahren. Sowohl Vermieter als auch Mieter sind aufgrund der komplizierten Regelungen in zunehmendem Maße auf anwaltliche Hilfe angewiesen. Auch hier ist eine kompetente Vertretung durch Herrn Staffel gewährleistet.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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