Michael Popp
Fachgebiete/Charakteristika
Michael Popp wurde 1968 in Nürnberg geboren. Er absolvierte sein Jurastudium an den Universitäten Erlangen und Konstanz. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete Herr Popp in Nürnberg. Der Jurist wurde 1997 zur Anwaltschaft zugelassen. Nachdem Herr Popp zwei Jahre lang in einer Nürnberger Kanzlei beschäftigt gewesen war, trat er 1999 in die Kanzlei Salleck + Partner ein. Michael Popp ist an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er spricht gut Englisch.
Rechtsanwalt Michael Popp bearbeitet ausschließlich Mandate aus dem Arbeitsrecht. Um hier den Mandanten einen noch qualifizierteren Service bieten zu können, absolvierte Herr Popp 2000 die Zusatzausbildung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht erfolgreich. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Grundsätzlich regelt das Arbeitsrecht das Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und reicht dabei von der Begründung des Arbeitsverhältnisses bis hin zur Beendigung desselben. Das Arbeitsrecht ist hauptsächlich als ein Sonderrecht für Arbeitnehmer anzusehen, um diese vor der Willkür der Arbeitgeber zu schützen. Doch trotz vieler Bemühungen wurde noch kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch geschaffen, sodass erst in diversen Spezialgesetzen recherchiert werden muss. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht muss somit über eine große Wissensbandbreite verfügen, um seine Mandanten angemessen beraten zu können.
Rechtsanwalt Michael Popp ist spezialisiert auf die Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in den Bereichen kollektives Arbeitsrecht und Individualarbeitsrecht. Er sichert Ihre Rechte, wenn Sie beispielsweise eine Abfindung fordern, eine Abmahnung entfernen lassen, den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wahren, eine Kündigungsschutzklage einreichen, erfolgreich gegen Mobbing vorgehen oder sicherstellen möchten, dass Sie ein faires Zeugnis von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Konsultieren Sie schon frühzeitig den Juristen, um die Einhaltung aller Fristen zu gewährleisten.
Auf der Arbeitgeberseite werden im Vorfeld von Kündigungen die schwersten Fehler gemacht, die im Nachhinein kaum noch zu beheben sind. Rechtsanwalt Popp vertritt bei Kündigungsschutzverfahren, Abmahnungsentfernungsklage und Zahlungsklage erfolgreich. Gerade im Kündigungsschutzverfahren und bei betrieblicher Umstrukturierung sowie beim Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung ist die frühzeitige Konsultation anzuraten.
Des Weiteren finden Sie bei Michael Popp Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Fällen von Diskriminierung, zu Mutterschutz oder Schwerbehindertenrechten, zur Änderungskündigung, zum Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag, zu Sperrzeiten, zum Betriebsverfassungsrecht, Personalrecht, Kündigungsschutzrecht, zur Personalabrechung, Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung, zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz oder zu Zeugnisformulierungen. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch den Juristen unterstützt. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung zum Beispiel in Fällen des Schwerbehindertenschutzes, Prozessführung und Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören hier zu den Leistungen von Rechtsanwalt Michael Popp.
Mitgliedschaften:
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV)
- Diskussionsforum Arbeitsrecht e.V.
- Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Michael Popp - Spardorfer Straße 26
91054 Erlangen
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (9131) 974799-0
- Telefax
- +49 (9131) 97479977

- Homepage
- http://www.salleck.de
Publikationen im Bereich Rechtstipps
Aus dem Bereich Arbeit & Soziales:Außerberufliche Engagements
Michael Popp engagiert sich außerhalb der Kanzlei für die evangelische Landeskirche.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


