Michael Salleck

Fachgebiete/Charakteristika

Michael Salleck, geboren 1959 in Nürnberg, absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Das Referendariat leistete er ebenfalls in seiner Geburtsstadt. Herr Salleck wurde 1987 zur Anwaltschaft zugelassen und ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Michael Salleck spricht fließend Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch.

Rechtsanwalt Michael Salleck berät und vertritt Sie im nationalen und internationalen Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Außensteuerrecht. Er ist für Sie der geeignete Ansprechpartner für Mergers and Acquisitions, MBO, MBI und Joint Ventures. Herr Salleck verfügt über weitreichende Erfahrung im Bereich Wirtschaft. Er war acht Jahre lang als Geschäftsführer mehrerer Gesellschaften tätig. Heute ist er Mitglied mehrerer Aufsichtsräte.

Beim Gesellschaftsrecht geht es um die Beratung in Fragen aus dem Unternehmensrecht. Steht die Gründung einer Gesellschaft an, werden von Michael Salleck zunächst die Vorteile und Nachteile jeder einzelnen Gesellschaftsform unter Berücksichtigung der persönlichen Vorstellungen und Voraussetzungen der Gründergesellschafter als auch haftungsrechtlicher und steuerrechtlicher Fragen dargestellt. Denn es sind gravierende Unterschiede, ob es sich bei einem Unternehmen um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder eine Kommanditgesellschaft (KG) handelt. Ist der Entschluss in Sachen Gesellschaftsform gefasst, so folgen Beratung und Begleitung bei Gründung der Gesellschaft. Die Tätigkeit durch Herrn Salleck in diesem Fachbereich umfasst auch die Konzeption, Ausarbeitung und Erstellung von Gesellschaftsverträgen und allen hierzu gehörenden Nebenverträgen.

Des Weiteren betreut Rechtsanwalt Michael Salleck Mandate aus dem Wettbewerbsrecht. Im Kampf um Kunden und Abnehmer wird in allen Geschäftsbereichen unter Mitbewerbern mit zunehmend härteren Mitteln gekämpft, um einen Wettbewerbsvorteil zu erreichen. Michael Salleck hilft Ihnen, Ihr Unternehmen gegen unlauteren Wettbewerb zu verteidigen — von der Abmahnung eines Konkurrenten bis zur Geltendmachung von Unterlassungsanspruch und Schadensersatzanspruch. Im Übrigen überprüft der Jurist umfassend Ihre Wettbewerbsmaßnahmen und sonstige wettbewerbliche Aktivität auf potentielle wettbewerbsrechtliche Gefahren und unterbreitet Ihnen konkrete Änderungsvorschläge.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Steuerrecht. Nichts im Bereich der Berührungen zwischen Bürger und Staat erfüllt die Deutschen wohl mit mehr Unbehagen als die Vorstellung, sich mit Fragen des Steuerrechts auseinandersetzen zu müssen. Dabei ist es unerheblich, ob es nur um eine jährliche Steuererklärung für nichtselbständig Beschäftigte geht oder ob Einkünfte aus Unternehmen steuerlich betrachtet werden sollen. Dies wundert nicht, wenn man bedenkt, dass es Hunderttausende verschiedener Steuergesetze, Verordnungen zu deren Ausführung, Richtlinien zur inhaltlichen Auslegung und Erlasse der Finanzbehörden zur Anwendung der Rechtsnormen durch das Finanzamt gibt. Und täglich ergänzt der Gesetzgeber durch seine Regelungswut diese Masse an Vorschriften noch um einige neue. Da diese Regelungen oft mehrere Lesarten zulassen, gibt es Unmengen an Literatur und Zeitschriften zu steuerrechtlichen Themen.

Dies alles führt dazu, dass die Gerichte, die mit den Streitfragen des Steuerrechts beschäftigt sind, eine Unzahl von Urteilen produziert haben, die man ebenfalls beachten muss, um eine wirklich perfekte Steuererklärung zu erstellen. Und als ob die Deutschen mit ihrem nationalen Steuerrecht noch nicht genug gestraft wären, finden zunehmend Vorschriften der Europäischen Union Anwendung und nehmen Einfluss auf die Auslegung der deutschen Steuerrechtsvorschriften. Rechtsanwalt Salleck führt Sie zuverlässig durch das deutsche Steuerrecht.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Michael Salleck
Spardorfer Straße 26
91054 Erlangen
Bayern
Deutschland

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http://www.salleck.de


 
 

Außerberufliche Engagements

Michael Salleck ist seit 2000 Geschäftsführer einer Stiftung zur Förderung von Jugendlichen aus einem sozial schwachen Umfeld.

Mitgliedschaften:

  • Arbeitsgemeinschaft Internationaler Rechtsverkehr im Deutschen Anwaltverein
  • Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung
  • AIPPI — Association Internationale pour la Protection de la Propriété Industrielle
  • GRUR Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.
  • Business History Conference

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de