Gerd Hellmuth

Fachgebiete/Charakteristika

Gerd Hellmuth wurde 1957 in Schönebeck geboren. Er absolvierte sein Jurastudium an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und schloss dieses 1982 als Diplom-Jurist ab. Seitdem arbeitet er im juristischen Bereich. Seit 1994 ist er als Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und ist nunmehr an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er spricht fließend Englisch.

Rechtsanwalt Gerd Hellmuth hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Schadensersatzforderung, der Sicherung der Beweise, der Feststellung des Schadensumfangs, bei Themen wie Wertminderung und Reparaturkosten sowie bei der Auswahl eines Gutachters. Das Verkehrsrecht mit all seinen Untergruppierungen und Verzweigungen in andere Rechtsgebiete wird von vielen Unfallbeteiligten häufig unterschätzt. Allein 2004 wurden bundesweit circa zwei Millionen Unfälle polizeilich registriert, rund 340.000 davon mit Personenschaden. Die Ebene des reinen Schadensersatzrechts ist hierbei sehr schnell verlassen, und der Unfallbetroffene findet sich mit dem Rentenrecht oder sogar Schwerbehindertenrecht konfrontiert und ist dabei zwangsläufig überfordert.

Immer häufiger ist zu beobachten, dass Haftpflichtversicherungen des gegnerischen Unfallbeteiligten bei eigenem Unverschulden eine sofortige und unbürokratische Schadensregulierung anbieten. Hintergrund ist ein kosteneffektives Schadensmanagement, um die Kosten eines Haftpflichtschadens möglichst gering zu halten. Hier ist jedoch äußerste Vorsicht geboten. Als an einem Verkehrsunfall unschuldig Beteiligter haben Sie grundsätzlich das Recht, anwaltliche Hilfe auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen. Nur so werden Ihre individuellen Interessen und Ansprüche hinreichend berücksichtigt und gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung vertreten und durchgesetzt. Auch bei Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren sollte in jedem Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Nur ein Rechtsanwalt kann für Sie Einsicht in die amtlichen Ermittlungsakten beantragen und dadurch überprüfen, ob der Ihnen vorgeworfene Verkehrsverstoß überhaupt nachweisbar oder aber begründet ist. Nicht selten kann ein im Rahmen eines Bußgeldverfahrens verhängtes Fahrverbot berufliche und damit auch familiäre Existenzen gefährden.

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bedeuten jährlich für mehrere hunderttausend Autofahrer Ärger. Schon finanziell kann es durch Bußgelder zu erheblichen Einbußen kommen, nicht selten aber droht bei Verlust der Fahrerlaubnis auch der Verlust des Arbeitsplatzes. Das straßenverkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeitenverfahren ist gekennzeichnet durch hohe Komplexität und eine für den Laien nicht mehr überschaubare Rechtsprechung. Professionelle Hilfe durch einen Rechtsanwalt ist schon daher unabdingbar, umso mehr aber in Anbetracht dessen, dass die hohe Technisierung bei der Messung von Verstößen gegen das Verkehrsrecht zahlreiche Fehlerquellen eröffnet, die zur falschen Strafzumessung führen. Mit fundierten Kenntnissen in dem weiten Gebiet des Straßenverkehrsrechts hilft Ihnen Rechtsanwalt Hellmuth, diese möglichen Fehlerquellen in den Ermittlungsverfahren der Behörden aufzudecken und nicht gerechtfertigte Sanktionen zu vermeiden. Aber auch bei unausweichlicher Bestrafung zeigt Ihnen Herr Hellmuth praxisgerechte Lösungen auf und hilft Ihnen, die Folgen eines Rechtsverstoßes so weit wie möglich abzumildern und aufzufangen. Soweit kein vorsätzlicher Verkehrsverstoß vorliegt, werden die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit in der Regel von einer bestehenden Verkehrsrechtsschutzversicherung abgedeckt.

Einen weiteren Schwerpunkt von Rechtsanwalt Hellmuth bildet das Arbeitsrecht. Die Tätigkeit umfasst hier nicht nur das Aushandeln der Konditionen von Arbeitsvertrag und Dienstvertrag. Hierzu gehört ebenso die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Themen wie Mobbing, Mutterschutz, Schwarzarbeit, Streitwert, Tariflohn, Überstunden, Urlaub, Vergütung, Versetzung, Weiterbeschäftigung, Wettbewerbsverbot, Zeugnis oder drohende Kündigung. Herr Hellmuth prüft für Sie, ob und in welchem Umfang Kündigungsschutz besteht. In diesem Bereich müssen häufig kollektivrechtliche Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere, ob betriebsverfassungsrechtliche Normen missachtet wurden. Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflicher Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Vertrauen Sie hier auf die Erfahrung, die Kompetenz und die Gründlichkeit des Juristen. Unabhängig vom Streitwert nimmt sich Rechtsanwalt Hellmuth die Zeit, um Ihren Fall mit der gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit zu bearbeiten.

Ein weiterer Schwerpunkt der juristischen Arbeit von Rechtsanwalt Hellmuth bildet das Wohnungseigentumsrecht. Sein Tätigkeitsspektrum reicht von der Beratung über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Herr Hellmuth berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum, bei Fragen zu Teilungserklärung, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage oder Sonderumlage.


 

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