Gewerbliche Schutzrechte

Schutz für  Namen- und Ideen
Patente, Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmuster können Ihren Ideen und Produktentwicklungen einen zusätzlichen Schutz liefern. Um Ihre wertvollen Investitionen zu schützen, können sie sogar absolut notwendig sein. Sichern Sie also Ihren Wettbewerbsvorteil gegenüber Ihren Mitbewerbern. Das beginnt bereits mit der Sicherung Ihres Firmennamens.

Strafen bei Ideenklau
Auch bei einem unwissentlich begangenen Verstoß gegen Schutzrechte kann es für Sie teuer werden, denn Sie verletzen damit "geistiges Eigentum". Sie müssen dann nicht nur entsprechende Geschäftskontakte offen legen und Rechtsanwalts-/Gerichtskosten begleichen, sondern ggf. auch noch erheblichen Schadensersatz bezahlen.

Marken- und Domain-"Grabbing"
Findige Geschäftsleute versuchen immer häufiger, sich allgemein gebräuchliche Begriffe und Namen als Marke eintragen zu lassen, um anschließend Lizenzgebühren verlangen zu können, bzw. Abmahnungen zu schreiben. Auf diese Weise wurde bereits ein deutscher Mitbürger zum Millionär, weil er sich "Lady Di" als Marke eintragen ließ.

Wofür kann man ein Patent anmelden?
Patente können nur auf "patentfähige" Erfindungen angemeldet werden: 

  • Es muss sich um ein neues Verfahren, Produkt oder eine neue Idee handeln. Wurden bereits Details über die Erfindung Dritten schriftlich oder mündlich offenbart, beispielsweise in einem Vortrag, gilt die Idee nicht mehr als neu. Ein Patent kann dann nicht mehr eingetragen werden. 
  • Die Idee muss "technischen Charakter" besitzen und "gewerblich anwendbar" sein.
  • Sie muss wirklich erfunden worden sein. Es darf sich nicht um eine "naheliegende handwerkliche Lösung" für ein Problem handeln.

Am besten lässt sich die Patentfähigkeit mit Hilfe eines Patentanwaltes klären. Dieser hilft Ihnen auch bei der richtigen Formulierung - damit Sie Ihr Patent auch hieb- und stichfest verteidigen können! Auch das Patentamt in München kann Ihnen dabei helfen. Eine Liste der deutschen Patentanwälte finden Sie z.B. unter www.patentanwalt-suche.de. Oder aber - noch einfacher - in unserer Rechtsanwaltssuchmaschine am linken oberen Rand dieser Website. 

Beispiele für patentierte Erfindungen
Fischer-Dübel, ABS Bremssystem, VHS Videosystem, Airbag

Schutzdauer
bis zu 20 Jahre.

Prüfung
Das Patentamt kontrolliert bei der Anmeldung, ob die Erfindung wirklich "patentfähig" ist.

Kosten

  • für Patentanwalt, Prüfung, Anmeldung, etc. circa EUR 3.300,- 
  • für eine Aufrechterhaltung des Patentes: vom dritten bis zum 20. Jahr von EUR 50,-  bis EUR 1.700,-  pro Jahr steigend.

Marken
Eine Marke schützt man, damit Verwechslungen auszuschließen sind, bzw. sich kein Unbefugter an die Leistungen anderer anhängen kann. Sie ist gewissermaßen Ihre Visitenkarte und steht für Ihre Firma, Waren oder Dienstleistungen.

Die Marke kann für Worte (Wortmarke), Buchstaben, Zahlen, Logos, Farbkombinationen etc. definiert werden. Durch die Eintragung in das Markenregister ist es Konkurrenten untersagt, die geschützte Marke für identische oder ähnliche Waren, bzw. Dienstleistungen zu benutzen. Eine eingetragene Marke können Sie mit dem Zeichen "®" kennzeichnen. Zum Beispiel "Tempo ®"-Taschentücher.

Leider wird das Markenrecht immer häufiger dazu missbraucht, eingebürgerte Begriffe oder Neologismen wie  z.B. "Webspace" als Marke eintragen zu lassen. Anschließend werden Benutzer dieser Begriffe abgemahnt und müssen dafür häufig mehr als EUR 500,-  bezahlen. Viele junge Unternehmer scheuen mögliche Gerichtskosten und unterschreiben die Unterlassungserklärung  - Rechnung folgt!

Prüfung bestehender Markenrechte
Da jährlich ca. 40.000 Produkte oder Dienstleistungen als Marken angemeldet werden, muss für jede Marke ein Name gefunden werden, der sich von den bereits registrierten unterscheidet. Dadurch steigt das Risiko, dass ein Markenname in derselben Branche schon von einem Dritten benutzt wird. Das Patentamt prüft - entgegen jeglicher Vermutung - jedoch nicht, ob ein Begriff bereits eingetragen ist. Dies müssen Sie selbst recherchieren. Dazu gibt es bundesweit diverse Außenstellen des Patentamtes, an denen Sie gegen Gebühr Zugriff auf die Datenbanken erhalten. Schreiben Sie sich also vorher eine Liste mit allen zu prüfenden Begriffen, damit Sie keinen vergessen.

Natürlich gibt es auch hierfür Dienstleister,  die solche Firmen- und Markennamenrecherchen anbieten. Sie verlangen zwischen EUR 150,-  (Prüfungen auf identische Markennamen) und EUR 350,-  (Ident-/Ähnlichkeitsprüfungen) pro Markenanfrage.

Die IHK sagt Ihnen vor Ort, wer Ihnen bei der Suche behilflich sein kann! Sie können außerdem unter den Stichwörtern "Wirtschaftsauskunfteien" oder "Wirtschaftinformationen" in den "Gelben Seiten" nachsehen. Im Internet finden Sie auch unter folgenden Suchbegriffen Informationen: "Markenrecherche", "Markenprüfung", "Namensrecherche" "Namensprü- fung"

Automatische Löschung
Wenn Sie eine angemeldete Marke nicht benutzen, so kann sie nach fünf Jahren wieder gelöscht werden.

Kosten
für Anmeldung und Anwalt circa EUR 690,-

Namensrechte
Auch Firmennamen können geschützt werden. Bei einer Firmenneugründung geschieht dies durch den Eintrag ins Handelsregister. Anschließend darf dieser Name (oder ein zum Verwechseln ähnlicher) in der Region und in derselben Branche nicht noch einmal verwendet werden. Im Zweifelsfall greifen die älteren Rechte:

Sie können einen Newcomer gerichtlich zwingen, seinen Firmennamen zu ändern.

Für den Newcomer kann das teuer werden, da er sämtliche Werbematerialien neu produzieren muss. Hinzu kommt ein möglicher Imageverlust bei Kunden und Lieferanten, wenn die Firma plötzlich umfirmieren muss.

Besonders wichtig ist die Überprüfung des Wunschnamens  bereits im Vorfeld, um auszuschließen, dass dieser schon anderweitig belegt ist.

Einerseits geschieht diese Prüfung automatisch bei der Eintragung ins Handelsregister. Denn hier eruiert die zuständige Industrie- und Handelskammer vor Eintragung, ob etwas gegen den Firmennamen spricht. Diese oberflächliche, rein regionale Prüfung reicht jedoch häufig nicht aus, da die IHK z.B. nicht auf ähnlich klingende Namen überprüft (z.B. Axon und aaxxon.de). Lassen Sie diese Prüfung sicherheitshalber von einem Juristen durchführen, da dieser für Fehler eine Haftpflichtversicherung hat, die Ihnen evtl. einen Schaden ersetzen würde.

Wer kein Risiko eingehen will, kann seinen Firmennamen als Marke beim Deutschen Markenamt eintragen lassen. Eine Markenprüfung durch einen Rechtsanwalt empfehlen wir Ihnen unbedingt.

Geschmacksmuster
Geschmacksmuster (engl.: Design Patent) schützen lediglich Gestaltungen, also die Form- und Farbgebung von Produkten. Beispielweise das Design einer Swatch-Uhr.

Schutzdauer
maximal 20 Jahre

Prüfung
Eine Prüfung erfolgt bei der Eintragung nicht. Prüfen Sie selbst vorab, ob das Muster nicht schon im sogen. "Formenschatz" existiert. Auch dafür können Sie professionelle Hilfe für EUR 150,- bis EUR 350,-  in Anspruch nehmen. Ihre IHK gibt Ihnen die Adressen.

Nach folgenden Stichwörtern können Sie suchen: "Wirtschaftsauskunfteien", "Wirtschaftsinformationen", "Markenrecherche", "Markenprüfung", "Namensrecherche" "Namensprüfung"
 
Kosten

  • für Anmeldung und Rechtsanwalt circa EUR 550,-
  • für die Aufrechterhaltung zwischen EUR 75,- und EUR 150,-  für jeweils fünf Jahre

Gebrauchsmuster
Ein Gebrauchsmuster kann für technische Erfindungen (nicht für Verfahren!), welche man auch patentieren lassen kann, angemeldet werden. Die Schutzdauer ist dabei kürzer als bei einem Patent. Im Gegensatz zu einem  Patent werden hier keine ausgeprägten erfinderischen Schritte vorausgesetzt. Deshalb ist hiefür auch nicht entscheidend, ob es sich um eine Erfindung oder eine Neuheit handelt (z.B. ein neuer Stuhl).

Schutzdauer
bis zu 10 Jahre

Prüfung
Sie selbst müssen prüfen, ob die Erfindung bereits anderweitig angemeldet wurde. Oder Sie lassen das für 150 bis 350 € von einem Spezialunternehmen machen. Suchen Sie  unter den Stichwörtern: "Wirtschaftsauskunfteien" "Wirtschaftsinformationen" "Markenrecherche", "Markenprüfung", "Namensrecherche" "Namensprüfung".

Kosten

  • für Rechtsanwalt, Anmeldung, usw. circa EUR 1.800,-
  • für die Aufrechterhaltung des Gebrauchsmusters:
  • vom vierten bis zum sechsten Jahr etwa EUR 180,-
  • vom siebten bis zum achten Jahr ca. EUR 300,-
  • vom neunten bis zum zehnten Jahr ca. EUR 450,-  

Schutzrechte eintragen – so melden Sie richtig an!
Schutzrechte für den deutschen Bereich werden beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet. In anderen Ländern können auch das Europäische Patentamt, das Europäische Markenamt oder andere ausländische Ämter zuständig sein. Denken Sie daran, dass Fachübersetzungen Ihrer Formulierungen sehr teuer sein können!

Melden Sie so früh wie möglich Ihre Schutzrechte an - manchmal entscheiden Tage! Wenn Sie noch keinen Firmennamen geschützt haben, sollten Sie Ihr Werk auf Ihren Namen anmelden. Mit dem erteilten Patent können Sie bei Banken und anderen Kapitalgebern Know-How nachweisen und somit für Liquidität sorgen.

 

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