Einheitliches Dosenpfand von 25 Cent
Bereits seit Mai 2005 gilt in Deutschland das einheitliche Pfand von 25 Cent für Einweggetränkeverpackungen von Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränken mit Kohlensäure.Seit Mai 2006 sind auch Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure und so genannte Alcopops pfandpflichtig.
Das so genannte Dosenpfand erstreckt sich damit nicht nur auf Getränkedosen, sondern auch auf Einweg-Glasflaschen und Einweg-PET-Flaschen.
Die amtliche Bezeichnung lautet daher Einwegpfand.
Gut für den Verbraucher ist es auch, dass die so genannten Insellösungen von Vertreibern und Abfüllern beendet ist.
Bis zum 30. April 2006 gab es verschiedene Pfandsysteme, was dazu führte, dass die jeweiligen Verpackungen nur in bestimmten Geschäften abgegeben werden konnten.
Jetzt können überall die leeren Verpackungen abgegeben werden.
Jedoch gibt es dabei eine Ausnahme: Nur die Verpackungen, die auch im Sortiment verkauft werden, müssen zurückgenommen werden.
Also nur wer Dosen anbietet, muss auch nur Dosen zurücknehmen, wer nur Flaschen anbietet, nur Flaschen.
Pfandfrei bleiben auch in Zukunft Säfte, Milch und Wein sowie ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen, beispielsweise Kartons.
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