Logistik-AGB
Aufgrund des international steigenden Transportvolumens werden Transportunternehmer zunehmend mit Tätigkeiten betraut, die über die klassischen Bereiche des Transports, der Spedition oder der ( Ein )- Lagerung hinausgehen ( -> outsourcing, value- added services ).
Insbesondere im Hinblick auf damit einhergehende Zusatzleistungen im Rahmen der Logistik
( bedarfsorientierte Beschaffung, Bearbeitung und Distribution von Gütern ) hat das erhöhte Aufkommen zur – nicht unumstrittenen- Einführung nachstehender Logistik- AGB
durch den Deutschen Speditions- und Logistikverband e.V. - DSLV-, Bonn, und das Institut für Logistikrecht & Riskmanagement - ILRM-, Bremerhaven, zur unverbindlichen Verwendung im Geschäftsverkehr geführt.
Dieses Regelungswerk bestimmt in Abgrenzung zu den transportspezifischen Verkehrsverträgen sowie der einzelvertraglich vereinbarten Kontraktlogistik den Bereich der sog. Zuruf- Logistik, mithin diejenigen Fälle, in denen dem Spediteur/ Verlader logistische Zusatzleistungen wie Montage oder Demontage einzelner Teile des zu transportierenden Gutes als weitere Dienstleistung kurzfristig zugerufen werden, welche individualvertraglich ggfs. in die Anwendungsbereiche der Produkthaftung
oder Dienst- bzw. Werkverträge oder der Geschäftsbesorgung fielen. Dies hatte bislang, da die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen, ADSp, nur bei speditionsüblichen Leistungen Anwendung finden, eine unbegrenzte Haftung des Auftragnehmers zur Folge. Dies wurde als Misstand empfunden und eine betragsmäßige Haftungsbegrenzung mittels Einbeziehung der Logistik- AGB
angestrebt.
Bei wirksamer Einbeziehung regeln die Logistik- AGB
in erster Linie die Grundsätze der Zusammenarbeit, die Pflichten der Vertragspartner bei der Vertragsabwicklung sowie die – betragsmäßig begrenzte - Haftung des Auftragnehmers bei Schlechterfüllung.
Bei intendierter Zugrundelegung der Logistik- AGB
sollten ferner entstehende Haftungsrisiken und deren Versicherbarkeit sowie deren entsprechende Notwendigkeit in die nicht zuletzt wirtschaftliche Betrachtung einfließen. Von den Logistik- AGB
abweichende Vereinbarungen bleiben den Vertragspartnern unbenommen.
DSLV Logistik- AGB
2006 deutsch
DSLV Logistik- AGB
2006 englisch
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