Allgemeine Geschäftsbedingungen im Internet
Speziell beim geschäftlichen Verkehr im Internet sind Allgemeine Geschäftsbedingungen
von großer Bedeutung.
Zum einen bieten sie dem Verwender, in der Regel ein Unternehmer und/oder Kaufmann, die Möglichkeit, bestimmte gesetzliche Regelungen, wie bspw. Haftung oder Risikoverteilung, zu seinen Gunsten zu „verändern“.
Zum anderen wissen insbesondere Internetnutzer klare und vor allen Dingen transparente Vertragsbedingungen zu schätzen. Umfragen belegen dass gerade im Internet, hier vor allem im E-Commerce-Bereich, Unternehmen, die klare und eindeutige AGB
verwenden, von den Kunden bevorzugt werden.
Die Verwendung von AGB
ist in der Regel jedoch nur dann sinnvoll, wenn diese speziell für das jeweilige Geschäftsmodell entwickelt wurden. Von der Verwendung von Muster-AGB oder gar der Übernahme fremder allgemeiner Geschäftsbedingungen ist dringend abzuraten.
Die ungeprüfte Übernahme fremder AGB
ist mit mehreren Risiken behaftet.
Einerseits besteht die Möglichkeit, dass diese AGB
überhaupt nicht auf Ihr Geschäftsmodell angewendet werden können und somit im günstigsten Fall einfach wirkungslos sind.
Andererseits besteht die Gefahr einer Abmahnung durch Mitbewerber, nämlich dann, wenn in den allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässige Klauseln zu finden sind.
Ein weiteres nicht zu unterschätzendes Risiko
besteht darin, dass der Verfasser bzw. ursprüngliche Verwender der AGB
wettbewerbsrechtliche und/oder urheberrechtliche Ansprüche gegen Sie geltend macht.
Die hiermit verbundenen Kosten sind häufig um ein Vielfaches höher als die Kosten, die aufgekommen wären, wenn Sie im Vorfeld speziell auf Ihr Geschäftsmodell abgestimmte und somit rechtssichere AGB
von einem fachlich kompetenten Rechtsanwalt
hätten erstellen lassen.
Zudem ist die wirksame Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verträge an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Ein Link irgendwo auf der Webseite, der zu den AGB
führt, erfüllt diese Voraussetzungen jedoch nicht. In diesem Fall sind die AGB, auch wenn Sie noch so professionell erstellt wurden, nicht wirksam in den Vertrag einbezogen und somit schlichtweg wirkungslos. Gerade der Punkt der wirksamen Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen weist im Internet einige Besonderheiten auf.
Es empfiehlt sich also in den allermeisten Fällen, einen fachlich versierten Rechtsanwalt
zu Rate zu ziehen. Dieser wird Ihnen nicht nur bei der Erstellung rechtssicherer AGB
behilflich sein, sondern Ihnen auch beim Punkt der wirksamen Einbeziehung mit Rat und Tat zur Seite stehen.
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