Werner Keim

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Keim & Grünthal-Keim wurde von Werner Keim gegründet. Zum Mandantenstamm gehören Privatleute sowie kleinere bis mittelständische Unternehmen. Die Sozien unterhalten Kontakte zu einem Steuerberaterbüro.

Die Büroräume der Kanzlei sind in der Brenzstraße. Parkplätze finden Sie vor dem Gebäude.

Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.00 bis 12. 00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr und freitags bis 16.30 Uhr mit dem Rechtsanwalt direkt oder mit dem Sekretariat vereinbart werden. Sie sind nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Werner Keim
Brenzstr. 33
89518 Heidenheim
Bayern
Deutschland

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+49 (7321) 277922
Telefax
+49 (7321) 277923
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Homepage
http://www.rechtsanwalt-keim.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Nach dem Studium der Rechte an der Universität Tübingen legte Werner Keim seine erste juristische Staatsprüfung ab. Seine Referendarzeit absolvierte Herr Keim in Ellwangen. Der Jurist, 1985 als Rechtsanwalt zugelassen, ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Werner Keim spricht gut Englisch . Die Kanzlei beschäftigt u. a. eine perfekt türkisch sprechende Sekretärin.

An seiner Tätigkeit reizt den Volljuristen insbesondere der persönliche Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten. Zu seinen juristischen Stärken zählen das schnelle Erfassen der Problemfelder und die gezielte Anwendung von Lösungsmodellen. Ständige Erreichbarkeit ist ihm ebenso wichtig wie Engagement bei der Interessensvertretung und der vertrauensvolle Umgang. Der Mandant muss sich mitgenommen fühlen und die Sicherheit haben, dass sein Anliegen ernst genommen wird.

Rechtsanwalt Werner Keim berät und vertritt Sie im Arbeitsrecht, Familienrecht, Allgemeinen Zivilrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht.

Das Arbeitsrecht ist heute aufgrund seiner zahlreichen gesetzlichen Regelungen und der Vielzahl arbeitsrechtlicher Gerichtsentscheidungen zu einer für Laien völlig unüberschaubaren Materie geworden. Arbeitgeber, auch diejenigen mit professioneller Personalabteilung, tun sich schwer, arbeitsrechtlich sichere Entscheidungen zu treffen. Arbeitnehmer, die nur vereinzelt mit arbeitsrechtlichen Problemstellungen konfrontiert werden, sind schnell überfordert, wenn komplexe und für die Weiterbeschäftigung erhebliche Fragen zu klären sind.

Rechtsanwalt Keim vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Kollektives Arbeitsrecht und Individualarbeitsrecht gehören zu seinem Aufgabengebiet. In diesen Bereichen ist er kompetenter Ansprechpartner für Fragen zu Kündigungsschutz, Betriebsübergang, Lohnfortzahlung, Mitbestimmung, Freistellung, Abfindung, Fürsorge, Leistungsbeurteilung, Zeitarbeit und Vergütung.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen ist das Mietrecht. Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter führen immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. Das Problem dabei: Meistens liegen die Dinge nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Ärger glauben. Ebenso wenig eindeutig sind manchmal die Urteile. Die Folge: Am Ende türmen sich unerwartet hohe Kosten. Nur wer vorsorgt und fachkundigen juristischen Rat einholt, ist da auf der sicheren Seite.

Im Miet- und Pachtrecht geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht und der Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Zu dieser Tätigkeit gehören unter anderem: Prüfung einer Mieterhöhung, Beratung zu Kündigung und Räumung sowie bei Problemen mit der Betriebskostenabrechnung oder Zahlung des Mietzinses.

Im Allgemeinen Zivilrecht befasst sich Rechtsanwalt Keim vorwiegend mit vertragsrechtlichen Fragen, jedoch auch mit Problemen aus der Haftpflicht, Schadenersatzklage, Fällen der Arzthaftung und Problemen im Bereich Dienstleistungen.

Im Familienrecht berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Keim in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht, speziell das Scheidungsrecht, bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen. Es regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung für einen Ehevertrag. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Werner Keim, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. Sein Ziel ist es, ausgleichend zu wirken. In den Bereichen Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung nimmt er die Interessen seiner Mandanten selbstverständlich auch gegenüber Behörden wahr.

Im Verkehrsrecht erstreckt sich die Vertretung der rechtlichen Interessen über die Bereiche Schadensregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden. Bei Rechtsanwalt Werner Keim finden die Betroffenen kompetente Beratung.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de