Georg Geiss
Fachgebiete/Charakteristika
Georg Geiss wurde 1966 geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an der Universität in Passau. Den Referendardienst leistete er ebenfalls in Passau. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 1996. Er kann für seine Mandanten auch in Englisch korrespondieren.
Rechtsanwalt Geiss ist berechtigt, an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten aufzutreten. Seit 2001 ist Herr Geiss Fachanwalt für Arbeitrecht.
Herr Geiss ist berechtigt, die Bezeichnung “Fachanwalt für Arbeitsrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen gegeben sind, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Bereits seit 1996 bietet Rechtsanwalt Geiss juristische Unterstützung im Individual- und im Kollektivarbeitsrecht an. Er übernimmt Mandate sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Der Arbeitsrechtler steht zur Verfügung bei Streitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien um Arbeitsvertrag, Arbeitsvergütung, Urlaub, Arbeitszeit, Teilzeit, Befristung, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Mutterschutz. Wenn Sie von einer Abmahnung oder Änderungskündigung betroffen sind, meist Vorboten einer Kündigung, sollten Sie sich rasch an Herrn Geiss wenden. Der Jurist übernimmt Ihre Interessenvertretung und wird im Fall einer ausgesprochenen Kündigung eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben, um Ihre Rechte durchzusetzen. Sie können sich gleichfalls an den Rechtsanwalt wenden bei Auseinandersetzungen um Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Abfindung und Zeugnis.
Im Kollektivarbeitsrecht wird Rechtsanwalt Geiss im Betriebsverfassungsrecht für seine Klienten tätig. Er klärt rechtliche Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Betriebsrat, der Betriebsratsarbeit oder der Betriebsratswahl ergeben können. Wenn im Betrieb ein Betriebsrat vorhanden ist, muss dieser vor jeder Kündigung gehört werden. Findet die Anhörung des Betriebsrats nicht statt, so ist die Kündigung nicht wirksam. Außerdem hat der Betriebsrat diverse Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsrechte, bei deren Missachtung der Arbeitgeber gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten verstößt. Sie können Herrn Geiss auch aufsuchen bei Ansprüchen aus Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
Im Verkehrszivilrecht übernimmt der Rechtsanwalt Ihre Unfallschadenregulierung. In jedem Fall ist es ratsam, nach einem Unfall sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen, damit Ihnen als Unfallbeteiligtem nicht aus Unkenntnis Ansprüche entgehen. Herr Geiss wird Ihren Schadenersatzanspruch gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen und durchsetzen. Haben Sie zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall ein Schleudertrauma erlitten, so wird Georg Geiss Ihnen zu Ihrem Schmerzensgeldanspruch verhelfen. Der Jurist wird für seine Mandanten bei einem Unfallschaden mit oder ohne Personenschaden tätig. Desgleichen können Sie mit dem rechtlichen Beistand durch Herrn Geiss rechnen, wenn sich Differenzen mit der gegnerischen Partei über Haftung, Verantwortlichkeit und Schuldfrage einstellen. Er wird für Sie die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung führen. Überdies können Sie den Rechtsanwalt als kompetenten Berater in Anspruch nehmen bei Fragen um Haushaltsführungsschaden, Sachverständigengutachten, Kostenvoranschlag, Totalschaden, Restwert, Wiederbeschaffungswert und Mietwagen.
Im Verkehrsstrafrecht wird Herr Geiss für Sie tätig, wenn Ihnen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Last gelegt wird und Sie in diesem Zusammenhang von einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörden betroffen sind. Bei sogenannter Unfallflucht oder Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), in Fällen um fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr steht Ihnen Georg Geiss als Rechtsbeistand gegenüber den Behörden zur Verfügung. Werden Ihnen Alkohol und Drogen am Steuer oder andere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) vorgeworfen, ist es ebenso ratsam, die Strafverteidigung dem Juristen zu überlassen. Ferner klärt Rechtsanwalt Geiss Fragen und Probleme bezüglich Fahrverbot und Führerscheinentzug und steht Ihnen bei Auseinandersetzungen mit der Behörde über die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zur Seite. Durch seine langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet kennt er alle Mittel und Wege, wie Sie Ihren Führerschein möglichst schnell wieder zurückerlangen.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht, das die Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung zum Inhalt hat, wird der Volljurist durch sein Engagement die Ihnen drohenden rechtlichen Konsequenzen auf das Minimum reduzieren. Er klärt für Sie die Differenzen mit der Behörde über einen erteilten Bußgeldbescheid. Sie können Herrn Geiss in Anspruch nehmen bei Verstößen wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorfahrtsverletzung, gefährdender Überholvorgang, Falschparken, zu dichtes Auffahren, Rotlichtverstoß et cetera.
Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Strafrecht. Nicht nur bei den bereits geschilderten rechtlichen Konsequenzen eines Verkehrsverstoßes, sondern bei sämtlichen Delikten aus dem privaten Bereich ist Herr Geiss ein kompetenter Ansprechpartner. Das Strafrecht ist das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, beispielsweise Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. So kann etwa ein Gläschen zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Rechtsanwalt Geiss übernimmt selbstverständlich auch Ihre Pflichtverteidigung. Darüber hinaus können Sie den Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung wegen begangener Betäubungsmittelstrafsachen (BtMG) betrauen.
Zudem berät und verteidigt Herr Geiss speziell Jugendliche und Heranwachsende nach dem Jugendstrafrecht. Das Jugendstrafrecht stellt eine besondere Sammlung von Rechtsvorschriften dar, die zwingend anzuwenden sind für Jugendliche ab der Strafmündigkeit vom 14. bis zum 18. Lebensjahr und fakultativ anzuwenden für Heranwachsende zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr. Das bedeutet, dass für Jugendliche und Heranwachsende die Vorschriften des Strafgesetzbuches hinsichtlich der Strafsanktion nicht gelten, sondern das Jugendstrafrecht, dessen Hauptgedanke die Erziehung von Jugendlichen und Heranwachsenden ist. Rechtsanwalt Geiss interessiert sich persönlich sehr für dieses Gebiet, da er es sich zum Ziel gesetzt hat, straffällig gewordene junge Menschen wieder auf den “richtigen” Weg zu führen.
Schließlich ist Ihnen der Rechtsanwalt bei allen Fragen aus dem Versicherungsrecht behilflich. Die Beratung und Vertretung umfasst hier die Gebiete Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, private Krankenversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung oder Hausratversicherung. Allen gemein ist die häufige Weigerung der Versicherungsträger, im Schadensfall die Regulierung zu übernehmen. Rechtsanwalt Geiss führt daher auf Wunsch die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Versicherung und kümmert sich um die Beiholung notwendiger Gutachten.
Unter privatem Baurecht werden die Rechtsbeziehungen zwischen dem privaten (oder auch öffentlichen) Bauherrn und den am Bau eines Gebäudes Beteiligten verstanden. Dies sind der Bauherr, die Bauhandwerker, der Architekt, die weiteren Planer, der Generalunternehmer, der Bauträger und der Baubetreuer. Seine Regeln sind zunächst im Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) enthalten, darüber hinaus aber auch in Sondervorschriften wie der Gewerbeordnung (GewO), der Makler- und Bauträger-Verordnung (MaBV), der Verdingungsordnung für Bauleistungen — Teil B (VOB/B) und der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Typische Fragen des privaten Baurechts drehen sich um Gewährleistung, Beseitigung von Baumangel, Richtigkeit einer Abrechnung über eine bestimmte Bauleistung, Durchsetzung einer Vertragsstrafe sowie Streit um Bausicherheit. Welche Möglichkeiten es hier gibt, zeigt Ihnen Rechtsanwalt Geiss gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
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Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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