Janette Kathe
Fachgebiete/Charakteristika
Janette Kathe wurde 1965 in Bünde geboren. Nach dem Abitur absolvierte Frau Kathe zunächst eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten. Danach studierte sie an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster Jura. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte Frau Kathe am Landgericht Dortmund, u. a. mit einer Ausbildungsstation am Oberlandesgericht Hamm. Die Zulassung zur Anwaltschaft erfolgte im März 1996. Janette Kathe ist seit Oktober 2001 für die Kanzlei Müller, Exter & Partner tätig. Vorher war sie in einer Kanzlei in Helmstedt beschäftigt. Die Juristin verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch.
Rechtsanwältin Janette Kathe übernimmt Ihre Mandate aus dem Eherecht und Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht und Pachtrecht sowie dem Sozialrecht.
Streitigkeiten über ein Erbe haben schon manche Familienbeziehung gestört. Streit um Ihren Nachlass können Sie Ihren Erben jedoch ersparen, wenn Sie sich rechtzeitig über das Erben und Vererben informieren und frühzeitig Vorsorge für den Todesfall treffen. Auch bereits in jungen Jahren muss man damit rechnen, einer Krankheit oder einem Unfall zum Opfer zu fallen. Für Ihre Entscheidung, ob Sie ein Testament, gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag errichten wollen, müssen Sie zunächst einmal wissen, wer Sie beerbt, wenn kein Testament vorhanden ist.
Aber auch wenn Sie selbst Erbe geworden sind, können zahlreiche rechtliche Fragen auftauchen. Sind Sie Erbe, sei es aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund eines Testaments oder Erbvertrages, müssen Sie zunächst prüfen, ob Sie die Erbschaft annehmen wollen. Eines muss man sich stets vor Augen halten: Wer erben will, muss auch die Schulden des Erblassers übernehmen. Der Erbe läuft daher Gefahr, dass er für die Schulden des Verstorbenen auch mit seinem eigenen Vermögen einstehen muss. Für die Erbausschlagung ist eine sechswöchige Frist zu beachten. Lassen Sie sich umfassend von Rechtsanwältin Kathe beraten.
Einen weiteren Schwerpunkt bilden das Mietrecht und das damit verwandte Pachtrecht. Ein Mietvertrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden. Im Bereich Mietrecht erhalten Sie nicht nur Informationen und Beratung im Zusammenhang mit dem Abschluss oder der Beendigung eines Mietverhältnisses. Selbstverständlich steht Ihnen Frau Kathe auch bei der Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen, bei Streitigkeiten um Mietkündigung, Mietmangel, Minderungen, Nebenkostenabrechnung oder Räumungsklage beratend zur Seite.
Die Tätigkeit von Janette Kathe im Sozialrecht umfasst die Bereiche der Rentenversicherung und Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Um Fragen aus dem Sozialversicherungsrecht geht es für Sie zum Beispiel, wenn Sie einen Antrag gestellt haben auf:
- Altersrente oder Erwerbsminderungsrente bei der BfA/LVA
- Krankengeld und Pflegegeld bei Ihrer Krankenkasse
- Rente wegen Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bei der Berufsgenossenschaft
- Arbeitslosengeld bei der Bundesanstalt für Arbeit
Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Janette Kathe - Weingartenstraße 19
32312 Lübbecke
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
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- +49 (5741) 310173

Spezialitäten
Rechtsanwältin Janette Kathe ist seit 1996 im Familienrecht tätig. Sie übernimmt Ihre Mandate aus den Bereichen Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Scheidungsrecht, Scheidungsfolgen, Scheidungsfolgenrecht, elterliche Sorge oder Zugewinn mit Bezügen zum Immobilienrecht und Höferecht. Janette Kathe wurde 1999 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, fortan die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen. Die Bezeichnung “Fachanwältin” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht (unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht), im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.
Im Familienrecht geht es häufig um Unterhaltsverpflichtungen und Ehescheidung. Mit einer Erstberatung — deren Kosten Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt — können sich die Betroffenen einen ersten Überblick über die rechtlichen Folgen verschaffen. Insbesondere ist die Höhe des zu zahlenden Unterhalts für die Eheleute von großer Bedeutung. Hierbei muss differenziert werden zwischen Unterhaltsansprüchen minderjähriger und volljähriger Kinder sowie Ehegattenunterhalt. Beim Ehegattenunterhalt ist zu unterscheiden zwischen Trennungsunterhalt, das ist der Unterhalt, der bis zum Scheidung gezahlt wird. Nach der Scheidung ist der Unterhalt neu zu berechnen. Der so genannte nacheheliche Unterhalt unterscheidet sich in einigen Punkten von dem Trennungsunterhalt. Oft ist den Beteiligten nicht klar, dass neben der Frage über den (Bar-)Unterhalt an sich auch zahlreiche andere Probleme zu klären sind: etwa der Zugewinnausgleich, die endgültige Auseinandersetzung von Ehewohnung und Hausrat, der Versorgungsausgleich über die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften et cetera. Daneben spielt auch das Kindschaftsrecht eine beachtliche Rolle. Hier seien nur Regelungen für Umgang und Sorgerecht genannt. Von immer größerer Bedeutung ist im Rahmen von Unterhaltsansprüchen auch der Bezug von Hartz IV, SGB II und SGB XII. Ebenso häufen sich die Fälle, in denen Elternunterhalt gefordert wird. Weitere Problempunkte sind der Ausgleich gemeinsamer Verbindlichkeiten, die zu Ehezeiten begründet wurden. Der so genannte Gesamtschuldnerausgleich ist hierbei von großer Bedeutung für die Parteien, ebenso der Wohnvorteil sowie das Wohnen im eigenen Haus, wobei hierbei auch oft eine Regelung zu den gemeinsam eingegangenen Krediten für das Hausgrundstück gefunden werden muss. Dieses gilt ebenso für einen gemeinsam von den Eheleuten unterschriebenen Mietvertrag, insbesondere, wenn einer der Eheleute in der Mietwohnung verbleibt.
Daneben tauchen aber aufgrund des gesellschaftlichen Wandels auch vermehrt Fragen zu Rechtsproblemen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft auf. Zudem berät Sie Frau Kathe auch gerne über die rechtlichen Besonderheiten einer binationalen Ehe oder Lebensgemeinschaft. Natürlich kann sozusagen “im Vorfeld”, zur Vermeidung oder Verringerung von Rechtsstreitigkeiten eine individuelle Regelung der güterrechtlichen Verhältnisse durch Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag erfolgen. Der Entwurf eines solchen Vertrages geht allerdings über die Erstberatung hinaus.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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