Helmut Exter
Fachgebiete/Charakteristika
Helmut Exter wurde 1954 in Holsen geboren. Er studierte in Bielefeld Jura. Herr Exter wurde 1982 als Rechtsanwalt zugelassen und 1991 zum Notar ernannt. Er ist vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.
Rechtsanwalt und Notar Helmut Exter berät und vertritt seine Mandanten bei rechtlichen Problemen rund um Kaufrecht, Versicherungsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und privates Baurecht und ist maßgeblich im Bereich des Notariats tätig.
Der Kauf ist im täglichen Rechtsverkehr das häufigste und wichtigste Umsatzgeschäft. Er kann in den verschiedensten Formen auftreten: Barkauf oder Kreditkauf, Fernabsatzvertrag, Versteigerung, Testkauf, Konditionskauf, Sale-and-lease-back-Vertrag, einseitiger und beiderseitiger Handelskauf et cetera. Je nach Art des Vertrages können unterschiedliche rechtliche Probleme auftreten: Der Kaufgegenstand ist mangelhaft, mit Rechten Dritter behaftet, der Käufer zahlt den Kaufpreis nicht oder kommt mit einer Zahlungsrate in Verzug, der Verkäufer liefert nicht zum vereinbarten Zeitpunkt. Rechtsanwalt und Notar Helmut Exter entwirft Verträge über alle Kaufvertragsgegenstände, insbesondere über Häuser, Wohnungen und Grundstücke. Er stellt Ihnen dar, welche Rechte und Pflichten sich aus von Ihnen geschlossenen Kaufverträgen für Sie ergeben. Er überprüft die von Ihnen verwendeten (Formular-)Verträge und AGB auf ihre Rechtswirksamkeit und eventuell vorhandene Lücken. So können Sie Rechtstreitigkeiten von vornherein vermeiden.
Laut Statistik entfallen auf jeden Bundesbürger mehr als zehn Versicherungsverträge. Der Inhalt und die Auslegung dieser Versicherungsverträge sind häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer. Im Gegensatz zum Versicherungsagenten oder Versicherungsmakler kann ein unabhängiger Rechtsanwalt eine objektive Beratung gewährleisten, da sein Honorar nicht davon abhängt, ob und in welchem Umfang tatsächlich Versicherungsschutz besteht. Wichtig für jeden Versicherungsnehmer ist zum einen das Wissen, welche speziellen Probleme sich aus einem Versicherungsvertrag ergeben können, des Weiteren die Möglichkeiten der gerichtlichen Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen. Besonders zu beachten ist auch, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrages und auch bei Schadensanzeige keine falschen Angaben macht. Eine kleine Unkorrektheit reicht oft schon aus, und der Versicherer hat das Recht, den gesamten Vertrag anzufechten, für ungültig zu erklären und die vertraglich vorsehen Leistungen zu verweigern. Deshalb ist genauestens darauf zu achten, dass Angaben nicht einfach nur eingetragen werden, um z. B. bei Kfz- oder Lebensversicherungsverträgen eine etwas kleinere Prämie zahlen zu müssen. Lassen Sie sich bei versicherungsrechtlichen Problemen von Herrn Exter beraten und vertreten.
Rechtsanwalt und Notar Helmut Exter berät und vertritt mittelständische Mandanten gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen des Handelsrechtes. Hierzu zählen rechtliche Beziehungen zu inländischen und ausländischen Kunden und Wettbewerbern, die Gestaltung und Durchsetzung von Vertriebsvertag und Liefervertrag, Leasingvertrag und Franchisevertrag sowie insbesondere Handelsvertretervertrag und Vertragshändlervertrag.
Das Beratungsspektrum von Herrn Exter im Gesellschaftsrecht bezieht sich auf alle Gesellschaftsformen (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, GmbH & Co. KG, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, AG, Limited). Er berät Sie unter anderem bei der Vorbereitung und Durchführung der Gründung der Gesellschaft inklusive der Vertragsgestaltung, bei Gesellschafterwechsel, Haftungsfragen (Haftung der Gesellschaft, der Gesellschafter sowie der Geschäftsführung), zu krisengerechtem Verhalten inklusive einer etwaigen Auseinandersetzung und/oder der Liquidation der Gesellschaft. Bei Bedarf wird ein qualifiziertes Steuerberatungsbüro hinsichtlich der Gestaltung und Regelung steuerlicher Probleme hinzugezogen.
Rechtsanwalt und Notar Helmut Exter vertritt hierbei sowohl die Interessen der Gesellschaft als auch die Interessen eines Gesellschafters oder des betroffenen Geschäftsführers. Gleiches gilt bei Umwandlungsfragen (Restrukturierung, Verschmelzung, Spaltung).
Bauwerke sind keine Standardprodukte. Verbunden mit ihrer individuellen technischen Realisierung ergeben sich komplexe rechtliche Fragestellungen. Rechte und Pflichten der am Bau Beteiligten sind oft unklar, technische Leistungsänderungen bringen Mehrkosten mit sich, Bauzeitstörung und Mängelansprüche führen zum Streit. Rechtsanwalt und Notar Exter unterstützt Sie bei der Gestaltung von Bauvertrag, Bauträgervertrag und Architektenvertrag und berät Sie baubegleitend. Im Übrigen setzt er vertragliche Ansprüche der Bauhandwerke und Lieferanten auf Zahlung ebenso energisch durch wie die Ansprüche der Bauherren auf mangelfreie Erfüllung der Bauleistungen und bei Mängeln am Bau die Ansprüche auf Gewährleistung, notfalls auch streitig vor Gericht.
In seiner Eigenschaft als Notar steht Herr Rechtsanwalt und Notar Helmut Exter den Beteiligten als unparteiischer Berater in komplizierten, weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung. Ein Notar ist in erster Linie zuständig für den Entwurf und die Beurkundung von Verträgen jeglicher Art, wie zum Beispiel Immobilien-, Erbbaurechts- und Übergabeverträge, ebenso wie Ehe- und Erbverträge, Testamente, Erbscheinsanträge, Grundpfandrechtsbestellungen und Gesellschaftsrechtsverträge mit den dazugehörigen Handelsregisteranmeldungen. Zum Tätigkeitsbereich des Notars gehört auch die Beurkundung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Helmut Exter - Weingartenstraße 19
32312 Lübbecke
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
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Außerberufliche Engagements
Helmut Exter war zwanzig Jahre lang kommunalpolitisch tätig. Heute übt er eine beratende Funktion aus.
Herr Exter ist seit 1991 im Aufsichtsrat der Volksbank Schnathorst. Seit 1997 hat er den Aufsichtsratsvorsitz inne.
Im Übrigen engagiert sich der Jurist seit 2000 als Aufsichtsratsvorsitzender der WuB Wohnen und Begleiten gGmbH, einer gemeinnützigen Gesellschaft des Vereins Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, Vereinigung Altkreis Lübbecke eV.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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